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Deutsche Rechtsprechung in völkerrechtlichen Fragen 2000


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Lars-Jörgen Geburtig


Vorbemerkung

       Im nachfolgenden Bericht1 wird die Darstellung der deutschen Rechtsprechung zu völkerrechtlichen, europarechtlichen und damit im Zusammenhang stehenden verfassungsrechtlichen Fragen fortgesetzt.2 Auch in diesem Jahr wurde die Rechtsprechung zu einzelnen Verträgen nur insoweit aufgenommen, als sie rechtliche Fragen allgemeiner Art oder die Anwendung wesentlicher europäischer Verträge wie der EMRK oder der Verträge zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften betraf.

       Die für den Bericht erforderliche Auswahl und Beschränkung, insbesondere im Bereich des Fremden- und Asylrechts, erfolgte, wie bislang üblich, am Maßstab der Behandlung grundlegender Fragen. Zur Orientierung diente dabei die Bedeutung der Entscheidung für das nationale Recht und das Verhältnis von nationalem Recht und Völkerrecht.

       Soweit auf Entscheidungen in diesem Bericht oder in den Berichten der Vorjahre verwiesen wird oder soweit über eine Entscheidung unter verschiedenen systematischen Gliederungspunkten berichtet wird, wird die fortlaufende Nummer der Entscheidung innerhalb des jeweiligen Berichtes in eckigen Klammern angegeben.

       Besonders hingewiesen werden soll auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu Fragen der diplomatischen Immunität bei Staatennachfolge [29] sowie das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum Verhältnis von § 53 Abs. 4 AuslG zur EMRK [40].



      1 Der Bericht wurde im Dezember 1998 abgeschlossen.
      2 Dieser Bericht schließt an K. Schillhorn, Deutsche Rechtsprechung in völkerrechtlichen Fragen 1996, ZaöRV 58 (1998), 437 ff. an. Zu den Jahren davor vgl. V. Röben, - 1995, ZaöRV 57 (1997), 675 ff.; H.-K. Ress, - 1994, ZaöRV 56 (1996), 466 ff.; Ch. Philipp, - 1993, ZaöRV 55 (1995), 818 ff. Eine Übersicht der Rechtsprechungsberichte der früheren Jahre findet sich bei P. Rädler, Deutsche Rechtsprechung in völkerrechtlichen Fragen 1992, ZaöRV 54 (1994), 475 Anm. 3.