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Völkerrechtliche Praxis der Bundesrepublik Deutschland im Jahre 1993


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Christian Walter

XII. Zusammenarbeit der Staaten

e. Entwicklungs- und Finanzhilfe

    152. Im Berichtszeitraum wurden zahlreiche bilaterale Abkommen über Finanz- und Kapitalhilfe und finanzielle Zusammenarbeit geschlossen319.

    153. In Antworten auf schriftliche Parlamentarische Anfragen nahm die Bundesregierung mehrfach Stellung zu ihren entwicklungspolitischen Kriterien. Dabei hieß es zur Rüstungspolitik:

    "Im Rahmen der entwicklungspolitischen Kriterien der Bundesregierung spielt auch die Rüstungspolitik der Partnerländer eine wesentliche Rolle. Art und Umfang der Entwicklungszusammenarbeit werden jedoch aufgrund einer Gesamtbewertung aller Kriterien bestimmt. Es gibt insofern keinen Automatismus zwischen einem Kriterium und einer bestimmten Folge für die Entwicklungszusammenarbeit. Bekämpfung der Armut und Überwindung der strukturellen Ursachen, Förderung der Bildung und Maßnahmen zur Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen können im Einzelfall auch in einem Umfeld ungünstiger Rahmenbedingungen möglich sein."320

    154. Am 13. Januar 1993 legte die Bundesregierung ihren 9. Bericht zur Entwicklungspolitik vor321. Der Bericht umfaßt die Jahre 1989 bis 1991. In ihm werden unter anderem die Kriterien der Entwicklungszusammenarbeit aufgeführt (Menschenrechte, Beteiligung der Bevölkerung an politischen Entscheidungen, Rechtssicherheit, Wirtschafts- und Sozialordnung und Entwicklungsorientierung staatlichen Handelns)322. Dabei sollen die bei den Menschenrechten als Indikatoren genannten Rechte (Freiheit von Folter, Rechte bei Festnahme und in Justizverfahren, "keine Strafe ohne Gesetz", Religionsfreiheit und Minderheitenschutz) exemplarisch Aufschluß über die gesamte Menschenrechtslage eines Landes geben. In ihrem Bericht führt die Bundesregierung auch die Schwerpunkte der Entwicklungszusammenarbeit im Rahmen der Europäischen Gemeinschaft323 und die multilaterale Zusammenarbeit auf324.

    155. Auf der 496. Tagung des Komitees der Ministerbeauftragten des Europarats vom 14. Juni bis 18. Juni 1993 stimmte die Bundesregierung dem Konsens zu, mit dem der Bestand des Europäischen Zentrums für Interdependenz und weltweite Solidarität (Nord-Süd-Zentrum) bestätigt wurde. Einem deutschen Beitritt stehe allerdings die schwierige Haushaltssituation des Bundes und ein Beschluß des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages entgegen, demzufolge grundsätzlich keine neuen institutionellen Zuwendungsempfänger in die Förderung aus dem Bundeshaushalt aufzunehmen seien325.
 


    319Vgl. die Nachweise in BGBl. 1995 II, Fundstellennachweis B, Völkerrechtliche Vereinbarungen, Verträge zur Vorbereitung und Herstellung der Einheit Deutschlands, 597 ff.
    320Antwort der Bundesregierung auf eine schriftliche Parlamentarische Anfrage, BT-Drs. 12/4296, 50; vgl. auch Antwort der Bundesregierung auf eine schriftliche Parlamentarische Anfrage, BT-Drs. 12/4434, 67.
    321BT-Drs. 12/4096.
    322BT-Drs. 12/4096, 32.
    323BT-Drs. 12/4096, 88 ff.
    324BT-Drs. 12/4096, 94 ff.
    325Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage, BT-Drs. 12/5512, 1 f.