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Völkerrechtliche Praxis der Bundesrepublik Deutschland im Jahre 1994


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Peter-Tobias Stoll

VIII. Ausländer

d. Visarecht

    69. Zu den Zielsetzungen der Bundesregierung für die EU-Präsidentschaft gehörte auch eine gemeinsame Visapolitik:

    "Vorrangig für die innenpolitische Zusammenarbeit ist die Harmonisierung des materiellen und formellen Asylrechts ... sowie die Annahme des Außengrenzabkommens, verbunden mit einer gemeinsamen Visapolitik gegenüber Drittstaaten. Vordringlich für die Visapolitik in einem ersten Schritt ist die Herbeiführung des Einvernehmens über die Drittstaaten, die visapflichtig sein sollen sowie Maßnahmen zur einheitlichen Visagestaltung."185

    70. Gesteigerte Anstrengungen verwendete die Bundesregierung im Berichtszeitraum darauf, dem Bedarf an Visa für die Einreise nach Deutschland, der aufgrund der neugewonnenen Reisefreiheit in den Ländern Mittel-, Ost- und Südosteuropas sprunghaft gestiegen war, Rechnung zu tragen.186


    185 Ziele und Schwerpunkte (Anm. 176), 25.
    186 BT-Drs. 12/6893, 2, 3; Woche im Bundestag 8/94 vom 27.4.1994, 79.