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Völkerrechtliche Praxis der Bundesrepublik Deutschland im Jahre 1994


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Peter-Tobias Stoll

XII. Zusammenarbeit der Staaten

a. Politische Zusammenarbeit

    129. Mit Gesetz vom 28. April 1994 ratifizierte Deutschland das Übereinkommen vom 23. Oktober 1991 über Kambodscha.298 Nach Art. 1 des Ratifikationsgesetzes umfaßt die Zustimmung des Bundestages das Übereinkommen vom 23. Oktober 1991 über eine umfassende politische Regelung des Kambodscha-Konflikts und das Übereinkommen vom gleichen Tag über die Souveränität, Unabhängigkeit, territoriale Unversehrtheit, Unverletzlichkeit, Neutralität und nationale Einheit Kambodschas.

    130. Im Berichtszeitraum wurden die Bemühungen um einen "Stabilitätspakt für Europa" vorangetrieben. Diese Bemühungen sehen auf einer ersten Ebene den Abschluß jeweils bilateraler Nachbarschaftsverträge vor, in denen auch Grenz- und Minderheitenfragen angesprochen werden sollen. Anschließend sollen diese bilateralen Verträge in einen gesamteuropäischen multilateralen Rahmen unter dem Dach der KSZE überführt werden. Anläßlich der Eröffnungskonferenz in Paris führten der deutsche Bundeskanzler und der französische Außenminister in einem gemeinsamen Zeitungsbeitrag aus:

    "Deutschland und Frankreich werden ab dem 1. Juli dieses Jahres nacheinander die Präsidentschaft in der Europäischen Union übernehmen. ... Die Zwölf haben auf dem Gipfel in Kopenhagen im Juni 1993 einen langfristigen Prozeß der Erweiterung nach Osten in die Wege geleitet, in dem sie jenen Ländern eine konkrete Beitrittsperspektive eröffnet haben, die der Europäischen Union durch Europaabkommen verbunden sind. ... Daher regen wir gemeinsam an, die Staats- und Regierungschefs der beitrittswilligen Länder einmal im Jahr zu einem Europäischen Rat einzuladen, damit sie mit den Zwölf und demnächst den Sechzehn Fragen gemeinsamen Interesses erörtern und auf diese Weise unsere Zusammenkunft vertiefen. ... [Nicht nur im ehemaligen Jugoslawien, sondern] auch in anderen Regionen Europas gibt es latente Spannungen, die sich vor allem aus ungeklärten Grenz- und Minderheitenfragen ergeben. ... Hier steht die Europäische Union in einer besonderen Verantwortung. Daher hat der Europäische Rat in Brüssel im letzten Dezember dem Vorschlag ... zugestimmt, eine Eröffnungskonferenz einzuberufen, die zum Abschluß eines Stabilitätspakts in Europa führen soll. Die Initiative der Zwölf für einen Stabilitätspakt zielt darauf ab, die Unterzeichnung von Vereinbarungen über gute Nachbarschaft zwischen allen mittel-, ost- und südosteuropäischen Ländern zu fördern. Selbstverständlich können solche Vereinbarungen nicht auf einmal sämtliche Grenz- und Minderheitenprobleme lösen, ... sie sollen vielmehr ein Klima des Vertrauens sowie Verfahren zur Zusammenarbeit schaffen, die im Falle von Schwierigkeiten die einvernehmliche Lösung von Problemen ermöglichen. ... Die Zwölf bieten ihren Partnern in Mittel-, Ost- und Südosteuropa mit dieser Initiative einen europäischen Rahmen für vertrauensvolle Verhandlungen zur Ausgestaltung eines gutnachbarschaftlichen Verhältnisses an und unterstützen dieses mit dem wirtschaftlichen und politischen Gewicht der Europäischen Union. ... Für den Erfolg des Stabilitätspakts ist darüber hinaus die volle Einbeziehung der KSZE unerläßlich. Deutschland und Frankreich sind gemeinsam mit ihren Partnern in der Europäischen Union entschlossen, diese erste Aktion im Rahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik zum Erfolg zu führen. ... Unser Ziel ist eine Abschlußkonferenz zum Stabilitätspakt in einem Jahr oder später, zu der die mittel-, ost- und südosteuropäischen Länder ein Netzwerk bilateraler Vereinbarungen über gute Nachbarschaft einbringen."299
    Die Eröffnungskonferenz richtete zwei Regionalkonferenzen, nämlich eine für die baltischen Staaten und eine für Mittel- und Osteuropa, ein. Die baltische Regionalkonferenz soll sich mit der Eingliederung fremder Bevölkerungsgruppen und nationaler Minderheiten, mit grenzüberschreitenden Aktivitäten und der Zusammenarbeit zwischen Nachbarstaaten befassen. Damit sind vor allem die russischen Bevölkerungsgruppen und die russischen Militärstützpunkte in den baltischen Republiken gemeint.

    131. Am 24. und 25. Mai 1994 tagte in Tallinn das dritte Treffen des Rates der Ostseestaaten.300 Auf der Sitzung wurde insbesondere das Amt eines Kommissars des Rates der Ostseestaaten für demokratische Institutionen und Menschenrechte einschließlich der Rechte von Personen, die Minderheiten angehören, geschaffen.

    132. Zwischen Deutschland, Frankreich und Polen fanden im Berichtszeitraum trilaterale Treffen der Außenminister301 und der Verteidigungsminister302 statt. Letztere kamen insbesondere überein, eine trilaterale Zusammenarbeit im Verteidigungsbereich zu entwickeln. Das Außenministertreffen diente insbesondere dazu, Polens Beitritt zur EU zu unterstützen und zu fördern.

    133. Auf einer Botschafterkonferenz Asien-Pazifik wurden zehn Punkte zur deutschen Asienpolitik formuliert. Darin heißt es u.a.:

    "Wo erwünscht, können wir zur Förderung von Demokratie und Rechtsstaat unsere spezifischen Erfahrungen in den Bereichen bundesstaatlicher Verfassungsordnung, Wahlrecht, Justizreform, Dezentralisierung, kommunaler Selbstverwaltung, wirksamer und gerechter Steuersysteme u.a. anbieten. In diesem Bereich haben die politischen Stiftungen eine besondere Aufgabe."
    Im Hinblick auf die deutsche EU-Präsidentschaft wurden eine Reihe von Zielen für die Asienpolitik genannt. Dazu gehören ein weiterer Ausbau der Zusammenarbeit des Dialogs mit ASEAN auf der Basis des bestehenden Kooperationsabkommens sowie Fortschritte hin zu einem erweiterten Abkommen der "dritten Generation". Im Hinblick auf Indien wird eine Intensivierung der Kooperation im Rahmen des neuen Kooperationsabkommens angestrebt. Mit Sri Lanka, Vietnam und Nepal sollen solche Abkommen abgeschlossen werden. Ein Abschluß eines solchen Abkommens mit der Republik Korea sei zu prüfen."303

    134. Die von der Botschafterkonferenz Zentralamerika/Karibik 1994 erarbeiteten Leitlinien zur deutschen Zentralamerikapolitik sehen unter 4. vor:

    "Wir sind, wenn gewünscht, bereit, im Rahmen der Vereinten Nationen oder der Organisation amerikanischer Staaten bei der Erarbeitung demokratischer Wahlverfahren beratend zur Seite zu stehen und bei der Beobachtung der Wahlen selbst mitzuwirken."304

    135. Auf Anfrage im Deutschen Bundestag nahm die Bundesregierung ausführlich zur Entwicklung des deutsch-tschechischen Verhältnisses seit Abschluß des deutsch-tschechoslowakischen Nachbarschaftsvertrages vom 27.2.1992 Stellung.305

    136. Die Grundlage der Beziehung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Belarus wurde aufgrund einer neuen gemeinsamen Erklärung neu gestaltet.306


    298 BGBl. 1994 II, 542; Walter (Anm. 29), Ziff. 114.
    299 FAZ vom 27.5.1994, 3.
    300 Bull. Nr. 70 vom 26.7.1994, 660.
    301 Bull. Nr. 85 vom 20.9.1994, 796.
    302 Bull. Nr. 22 vom 7.3.1994, 208.
    303 Leitlinien zur deutschen Asienpolitik, Botschafterkonferenz Asien-Pazifik, Bull. Nr. 9 vom 28.1.1994, 69; siehe auch Woche im Bundestag 14/94 vom 6.6.1994, 58.
    304 Bull. Nr. 23 vom 9.3.1994, 211.
    305 BT-Drs. 12/8440; Woche im Bundestag 15/94 vom 14.9.1994, 76.
    306 Bull. Nr. 77 vom 5.9.1994, 723.