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Völkerrechtliche Praxis der Bundesrepublik Deutschland im Jahre 1994


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Peter-Tobias Stoll

XIII. Umwelt- und Naturschutz

d. Kerntechnische Sicherheit

    210. Auf einer diplomatischen Konferenz vom 14. bis 17. Juni 1994 wurde die nukleare Sicherheitskonvention angenommen, die wesentlich auf deutsche Initiative zurückgeht und von Deutschland zusammen mit fast 40 anderen Staaten gezeichnet worden ist. Die Konvention enthält Sicherheitsvorschriften für die Standortfrage, die Auslegung und den Betrieb von zivilen landverbundenen Leistungsreaktoren. Sie verpflichtet die Staaten zur Umsetzung von technischen Sicherheitsstandards in nationales Recht, zur Abgabe von Berichten über die Umsetzung und zur Nachrüstung bzw. Stillegung von Anlagen, die den Konventionsanforderungen nicht entsprechen. Das Berichtssystem der Konvention ist so gestaltet, daß die Staatenberichte über die Umsetzung auf Vertragsstaatenkonferenzen geprüft werden.477

    211. Große Bedeutung nahm im Berichtsjahr die Sicherheit der kerntechnischen Anlagen in Mittel- und Osteuropa ein. Sowohl der deutsch-französische Umweltrat478 als auch der Weltwirtschaftsgipfel in Neapel479 setzten sich für eine baldige Schließung der besonders risikoreichen Reaktoren und insbesondere für eine Schließung des Kernkraftwerks Tschernobyl ein. Der ukrainischen Regierung soll demnach ein Aktionsplan vorgeschlagen werden, der Maßnahmen der ukrainischen Behörden und finanzielle Beiträge seitens der Völkergemeinschaft vorsieht.480 Das gleiche Thema wurde auf der 3. Ministertagung der Außenminister der Ostseestaaten behandelt, die sich für den Abschluß eines regionalen Übereinkommens über Frühwarnung bei nuklearen Zwischenfällen einsetzte.481 Mit Rußland unterzeichnete Deutschland ein Abkommen zur Überwachung der Umweltradioaktivität im Umkreis von Kernkraftwerken. Im Rahmen des Abkommens soll das in Deutschland für diese Zwecke aufgebaute Meßsystem für zwei russische Kernkraftwerke adaptiert werden. Langfristig ist geplant, auf dieser Grundlage ein großflächiges Meß- und Frühwarnsystem einzurichten.482 Daneben engagierte sich die Bundesregierung im Rahmen der technischen Zusammenarbeit für die kerntechnische Sicherheit in Mittel- und Osteuropa.483


    477 Umwelt 12/1994, 469.
    478 Umwelt 7-8/1994, 268.
    479 Bull. Nr. 67 vom 15.7.1994, 635.
    480 Siehe auch Umwelt 7-8/1994, 291.
    481 Bull. Nr. 70 vom 26.7.1994, 660.
    482 Umwelt 3/1994, 119.
    483 Umwelt 10/1994, 387; Woche im Bundestag 14/94 � V/330 vom 6.7.1994, 19 (Modernisierung des Energiesystems in Litauen).