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Völkerrechtliche Praxis der Bundesrepublik Deutschland im Jahre 1994


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Peter-Tobias Stoll

XIII. Umwelt- und Naturschutz

h. Antarktis

    219. Mit Gesetz vom 22. September 1994 stimmte der Bundestag dem Umweltschutzprotokoll vom 4. Oktober 1991 zum Antarktis-Vertrag zu.505 Am gleichen Tag beschloß der Bundestag ein Gesetz zur Ausführung des Umweltschutzprotokolls, mit dem die Vorgaben des Umweltschutzprotokolls in deutsches Recht umgesetzt werden sollen. Es tritt nach seinem § 42 grundsätzlich an dem Tage in Kraft, an dem das Umweltschutzprotokoll für Deutschland in Kraft tritt. Bereits am 31. September 1994 traten jedoch zwei Verordnungsermächtigungen des Gesetzes in Kraft, die das Einleiten schädlicher flüssiger Stoffe, das Einbringen von Abfall und das Einleiten von Abwässern (§ 5 Abs. 7 des Gesetzes) und die Zusammensetzung, Berufung und das Verfahren einer Kommission unabhängiger wissenschaftlicher Sachverständiger betreffen, die über die Genehmigung von Forschungstätigkeiten entscheiden soll (§ 6 Abs. 5 des Gesetzes).506


    505 BGBl. 1992 II, 2478; Woche im Bundestag 12/94 vom 22.6.1994, 103; Umwelt 10/1994, 365; Langenfeld (Anm. 4), Ziff. 146; Walter (Anm. 29), Ziff. 191.
    506 BGBl. 1994 I, 2593.