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Völkerrechtliche Praxis der Bundesrepublik Deutschland im Jahre 1994


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Peter-Tobias Stoll

VI. Luft- und Weltraumrecht

b. Weltraumrecht

    44. Für die Europäische Union erklärte der deutsche Vertreter in der Generalversammlung, daß mit dem Projekt einer internationalen Raumstation die Kooperation im Weltraum erneut fortgeschritten sei. An diesem Projekt nähmen die Vereinigten Staaten, Kanada, Japan und Europa, vertreten durch die Europäische Weltraumagentur, teil. Die Europäische Union begrüße, daß die Russische Föderation die Einladung, an dem Projekt teilzunehmen, angenommen habe. Ein weiterer wichtiger Schritt hin zu einer umfassenden Kooperation sei die gerade abgeschlossene Euro-Mir-Mission.139

    45. Im Hinblick auf die Arbeiten des Weltraumausschusses führte der deutsche Vertreter für die Europäische Union aus, daß die erste Diskussion im wissenschaftlichen und technischen Unterausschuß über den Weltraumschrott zu begrüßen sei. Das Problem des Weltraumschrotts stelle eine wachsende Gefahr für die bemannte und unbemannte Raumfahrt dar. Es sei deswegen zu empfehlen, daß der Weltraumausschuß dem wissenschaftlichen und technischen Unterausschuß eine Frist für die Erstellung eines ausführlichen Berichts in der Sache setze.140 Außerdem komme der Nutzung des Weltraums zur Beobachtung und zum Schutz der Umwelt große Bedeutung zu:

    "Environmental problems are deserving of the full attention of COPUOS. The European Union believes that COPUOS could play a significant role in the application of some of the recommendations of the United Nations Conference on Environment and Development, UNCED."
    Weiterhin sprach der deutsche Vertreter im Namen der Europäischen Union die Erweiterung der Mitgliedschaft im Weltraumausschuß an. Insofern führte er aus:
    "We would prefer such countries to join COPUOS that are already involved in international cooperation in the peaceful users of outer space and can thus contribute in substance to the work of COPUOS. We understand that some potential new members have already been endorsed by their regional groups within the framework of the agreed formula. I should like to mention in particular that three of the members of the European Union, Greece, Spain and Portugal, have already been endorsed by WEOG for full membership in COPUOS."141

    46. Das Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und Rußland über Trägerdienste für Raumfahrtvorhaben begrüßte der Bundestag und bezeichnete sein Inkrafttreten als "dringend erforderlich". Das Abkommen sieht vor, daß zwischen dem 1. Januar 1995 und dem 31. Dezember 2000 mit russischen Trägerdiensten nicht mehr als acht Startoperationen für Raumfahrzeuge und vier Startoperationen für Satelliten, die außerhalb Rußlands gebaut und finanziert worden sind, stattfinden dürfen. Damit soll verhindert werden, daß russische Trägerdienste mit Dumpingpreisen die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Trägerdienste, insbesondere unter Einsatz der Ariane-Rakete, verletzen.142


    139 Deutschland 1994 (Anm. 1), 4. Ausschuß, 7.
    140 Ibid. Siehe Res. 49/34 vom 30.1.1995 und Walter (Anm. 29), Ziff. 42.
    141 Mit Res. 49/33 vom 30.1.1995 hat die Generalversammlung beschlossen, die Mitgliedschaft im Weltraumausschuß von 53 auf 61 Mitglieder zu erweitern. Sie führte aber aus, daß "not more than two seats for each of the regional groups that have expressed interest in having a greater representation in the Committee" aufgenommen werden sollten.
    142 Empfehlung des Forschungsausschusses, BT-Drs. 12/6378.