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Völkerrechtliche Praxis der Bundesrepublik Deutschland im Jahre 1996


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Volker Röben


XII. Zusammenarbeit der Staaten

2. Wissenschaftlich-technische und kulturelle Zusammenarbeit

    103. Im Berichtszeitraum brachte die Bundesregierung Ratifikationsgesetzentwürfe zu Abkommen betreffend verschiedene Fernmeldeorganisationen in den Bundestag ein. Zu nennen ist die Änderung vom 31. August 1995 des Übereinkommens über die internationale Fernmeldesatellitenorganisation "Intelsat". Die Bundesrepublik Deutschland ist Mitglied der internationalen Fernmeldeorganisation Intelsat. Grundlage der Mitgliedschaft ist das Übereinkommen vom 20. August 1971 über Intelsat. Die 20. Versammlung der Vertragsparteien beschloß am 31. August 1995, die Bestimmungen Art. XVII f. des Übereinkommens zu ändern. Die Streichung der entsprechenden Vorschrift des Betriebsübereinkommens, das die Angelegenheiten der von den Ländern für den Betrieb der Satellitensysteme benannten Gesellschaften (Signatare) regelt, wurde am 4. April von der Versammlung der Signatare beschlossen. Sie hat ferner eine Änderung des Art. 6 des Betriebsübereinkommens bezüglich der Höhe des Investitionsanteils der Signatare beschlossen.224 Dem entspricht die Änderung vom 18. Mai 1995 des Übereinkommens zur Gründung der europäischen Fernmeldesatellitenorganisation "Eutelsat". Die Bundesrepublik Deutschland ist Mitglied der europäischen Fernmeldeorganisation. Grundlage der Mitgliedschaft ist das Übereinkommen vom 15. Juli 1982 zur Gründung der Organisation. Die 20. Versammlung der Vertragsparteien hat am 18. Mai 1995 beschlossen, Art. XIX Abs. C des Übereinkommens zu streichen. Die Streichung der entsprechenden Vorschrift der Betriebsvereinbarung, die die Angelegenheiten der von den Ländern für den Betrieb des Satellitensystems benannten Gesellschaften (Signatare) regelt, wurde am 7. Juli 1995 von der Versammlung der Signatare beschlossen.225

    104. Vertreter von Deutschland, Österreich, der Schweiz und Liechtenstein unterzeichneten am 30. Juni in Wien eine Absichtserklärung, nach der von 1998 an in allen deutschsprachigen Ländern neue Rechtschreibregeln eingeführt werden sollen.226

    105. Auf kulturellem Gebiet führte die Deutsche Botschaft in Havanna, in dem durch die angespannte Finanzlage beschränkten Umfang, auch weiterhin Veranstaltungen im Bereich der bildenden Kunst und der Musik durch.227 Der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) vergebe jährlich eine größere Zahl von Stipendien. Die kubanische Seite behindere allerdings die Nachkontaktpflege.

    106. Das Auswärtige Amt gab im Jahre 1996 1,1 Mrd. DM für die kulturelle Zusammenarbeit aus. Rund die Hälfte der Kulturausgaben des AA fließt in die Förderung der deutschen Sprache. Weltweit lernen nach Angaben Bundesaußenminister Kinkels derzeit knapp 20 Mio. Schüler und Studenten Deutsch, davon 13,5 Mio. in Osteuropa und den GUS-Ländern.228 In diesem Zusammenhang ist auch die Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Bundesminister des Auswärtigen und den Kultusministern der Länder in der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch den Präsidenten der ständigen Konferenz der Kulturminister, über den Einsatz deutscher Lehrkräfte im Ausland (Rahmenstatut für die Tätigkeit deutscher Lehrkräfte im Ausland, vom 10. Juli 1996) von Bedeutung.229

    107. In Beantwortung der Kleinen Anfrage nach Ausfuhr und Schmuggel antiker Kulturgüter führt die Bundesregierung aus, daß in der vom Presse- und Informationsamt der Bundesregierung herausgegebenen Broschüre "Urlaub - Tips für Ihre Ferienreise" auf mögliche Ausfuhrbeschränkungen in Ferienländern und die Gefahr strafrechtlicher Verfolgung bei Antiquitätenschmuggel hingewiesen wurde. Reisebüros erhielten durch das Auswärtige Amt in großer Stückzahl die allgemein gehaltene Broschüre "Konsularhilfe für Deutsche im Ausland," die auf die Abweichung von Rechtsvorschriften im Ausland von den inländischen Vorschriften hinweise.230

    108. Auf die Frage nach der gegenwärtigen Haltung der Bundesregierung zu der Rede von Bundesminister Töpfer vor der Kommission der VN für Nachhaltige Entwicklung (CSD) vom 27. April 1995 zur Frage einer Besteuerung internationaler Kapitalbewegungen231 nahm die Bundesregierung ablehnende Stellung. Die Forderungen nach der Einführung einer Steuer auf internationale Kapitalbewegungen werde vor allem mit dem Ziel der Eindämmung von Währungsspekulationen erhoben. Die Bundesregierung sei jedoch in Übereinstimmung mit den internationalen Finanzinstitutionen der Auffassung, daß eine derartige Besteuerung kein taugliches Mittel zur Bekämpfung übermäßiger Währungsspekulationen darstelle.232 Die Bundesregierung unterstütze daher den Vorschlag, im Rahmen der VN ein zwischenstaatliches Experten-Panel (Intergovernmental Panel on Innovative Financial Mechanisms) einzurichten, nicht.



    224 Gesetzentwurf der Bundesregierung, Entwurf eines Gesetzes zu der Änderung vom 31. August 1995, BR-Drs. 561/96.
    225 Gesetzentwurf der Bundesregierung, Entwurf eines Gesetzes zu der Änderung vom 18. Mai 1995, BR-Drs. 560/96.
    226 FAZ vom 2.7.1996, 4.
    227 BT-Drs. 13/6611.
    228 SZ vom 15.2.1996, 2; s. Rz 12.
    229 BAnz Nr. 206 a vom 5.11.1996.
    230 BT-Drs. 13/5487.
    231 "The uncontrolled speculations on the international monetary and financial markets, combined with the stabilising effects on the exchange rate, the repercussions and impacts of the budget deficits also in the developed world is of direct importance for global co-operation and sustainable development. Of course we cannot fight the speculations by a kind of levy or a tax - but such a taxation should be a very important signal to counteract those destabilising speculations."
    232 BT-Drs. 13/5788, 12.