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Völkerrechtliche Praxis der Bundesrepublik Deutschland im Jahre 1996


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Volker Röben


XII. Zusammenarbeit der Staaten

7. Nahrungsmittel und humanitäre Hilfe

    121. In ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage zur Lage der kurdischen Flüchtlinge im Nord-Irak führte die Bundesregierung aus: Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) stelle 1996 Nahrungsmittelhilfe im Wert von rund 8 Mio. DM für den Irak zur Verfügung. Das Auswärtige Amt habe im Rahmen der humanitären Hilfe für das Jahr 1996 bereits Zuwendungen in Höhe von 846.519 DM geleistet; 850.000 DM seien für humanitäre Hilfsprojekte des DRK und der VN vorgemerkt. Das VN-Programm beziehe sich auf den gesamten Irak. Ferner unterstützten die Länder Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg diese Projekte. In den Wintermonaten des Jahres 1991 seien mehr als 2,5 Mio. Kurden vor Verfolgungsmaßnahmen der irakischen Regierung in die Türkei und den Iran geflohen. 100.000 hätten wegen der extremen Winterbedingungen zu erfrieren gedroht. Diese extreme Notsituation sei der Anlaß für die umfangreiche Soforthilfe der Bundesregierung sowohl für die kurdischen Flüchtlinge in der Türkei als auch im Iran gewesen. Nach übereinstimmenden Angaben von Vertretern der nordirakischen Kurden und Mitarbeitern von vor Ort tätigen Hilfsorganisationen habe sich seit Frühjahr 1992 der Bedarf an Soforthilfe kontinuierlich vermindert. Die Lage der iranischen Kurden sei Gegenstand deutsch-iranischer Gespräche.

    122. Zwischen Juli 1992 und Februar 1996 wurden im Rahmen der humanitären Einsätze "Luftbrücke Sarajewo" 1.412 Einsätze und "Air Drop Ost-Bosnien" 392 Einsätze durch Transportluftfahrzeuge der Luftwaffe geflogen. An der Vorbereitung und Durchführung der Einsätze waren für die Luftbrücke Sarajewo an dem Lufttransportstützpunkt Zagreb, später Falkonara und für Air Drop Ost-Bosnien an dem Lufttransportstützpunkt Frankfurt/Main jeweils zwischen einer und drei Luftfahrzeugbesatzungen sowie technisch logistisches Funktionspersonal und Führungspersonal beteiligt.245 Es wurden 10.782 t Hilfsgüter in Sarajewo angelandet und 2.083 t Hilfsgüter über Ost-Bosnien abgeworfen. Für die Art der zu transportierenden Hilfsgüter, die bereits in verpackter Form an den Lufttransportstützpunkten ankamen, war ausschließlich der Hohe Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen (UNHCR) verantwortlich. Soweit bekannt, handelte es sich im wesentlichen um Nahrungsmittel, Medikamente, medizinische Hilfsmittel, Bekleidung, Zelte, Decken und Brennstoffe.246



    245 Antwort der Bundesregierung auf eine schriftliche Parlamentarische Anfrage, BT-Drs. 13/4131, 34.
    246 Ibid., 31.