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Völkerrechtliche Praxis der Bundesrepublik Deutschland im Jahre 1996


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Volker Röben


XIII. Umwelt- und Naturschutz

4. Kerntechnische Sicherheit

    134. Die Bundesregierung brachte einen Gesetzentwurf zum Übereinkommen vom 20. September 1994 über nukleare Sicherheit in den Bundestag ein. Das Übereinkommen schafft erstmals rechtlich verbindliche Grundlagen für einheitliche generelle Standards der Sicherheit von zivilen Kernkraftwerken. Zur Umsetzung der völkerrechtlichen Verpflichtungen sind Änderungen des innerstaatlichen deutschen Rechts, insbesondere des Atom- und Strahlenschutzrechts nicht erforderlich.259



    259 Gesetzentwurf der Bundesregierung, Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 20. September 1994 über nukleare Sicherheit, wie BR-Drs. 216/96; BT-Drs. 13/5018.