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4. Kerntechnische Sicherheit
134. Die Bundesregierung brachte einen Gesetzentwurf zum Übereinkommen vom 20. September 1994 über nukleare Sicherheit in den Bundestag ein. Das Übereinkommen schafft erstmals rechtlich verbindliche Grundlagen für einheitliche generelle Standards der Sicherheit von zivilen Kernkraftwerken. Zur Umsetzung der völkerrechtlichen Verpflichtungen sind Änderungen des innerstaatlichen deutschen Rechts, insbesondere des Atom- und Strahlenschutzrechts nicht erforderlich.259