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Völkerrechtliche Praxis der Bundesrepublik Deutschland im Jahre 1998


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Karen Raible


IX. Menschenrechte und Minderheiten

4. Menschenrechte in einzelnen Staaten

    70. Im Berichtszeitraum war die Lage der Menschenrechte in einzelnen Staaten mehrfach Gegenstand von Stellungnahmen der Bundesregierung bzw. der Europäischen Union. Im folgenden werden aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit die Staaten in alphabetischer Reihenfolge und die sie betreffenden Erklärungen zusammenhängend dargestellt.

    Die Menschenrechtslage in Afghanistan war im Berichtszeitraum mehrfach Gegenstand von Stellungnahmen der Bundesregierung.

    In ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage zur Hinrichtung von Homosexuellen in Afghanistan erklärte die Bundesregierung am 22. April 1998, daß sie sich mit ihren Partnern in der Europäischen Union um eine Verbesserung der besorgniserregenden Menschenrechtslage in Afghanistan bemühe. Da die Hinrichtung von Homosexuellen wegen ihrer sexuellen Orientierung nur Teil der regelmäßigen schweren Menschenrechtsverletzungen in Afghanistan sei, gelte dieses Bemühen der ganzen Bandbreite der in Afghanistan bedrohten Menschenrechte. Insbesondere die wiederholt vollzogenen, grausamen und erniedrigenden Formen der Hinrichtung geben besonderen Anlaß zur Besorgnis.150

    Auf die Schriftliche Parlamentarische Anfrage, welche Möglichkeiten die Bundesregierung für die internationale Staatengemeinschaft sehe, einen Beitrag zur Verbesserung der Menschenrechtssituation der Frauen zu leisten, die in Afghanistan unter der Herrschaft der Taliban leben, antwortete die Bundesregierung am 31. Juli 1998, daß die internationale Staatengemeinschaft alle relevanten Fora nutze, um eine Verbesserung der Menschenrechtssituation der Frauen in Afghanistan einzufordern. Sie verwies darauf, daß sowohl die Menschenrechtskommission der Vereinten Nationen auf ihrer 54. Sitzung (16. März bis 24. April 1998) als auch die Kommission zur Rechtsstellung der Frau auf ihrer 42. Sitzung (2. März bis 13. März 1998) jeweils mit maßgeblicher deutscher Beteiligung eine Resolution zur Menschenrechtslage der Frauen und Mädchen in Afghanistan verabschiedet habe. Zugleich nutzen sowohl die Vereinten Nationen als auch ihre Mitgliedstaaten die bilateralen Kontakte zu den Taliban, um diese zu grundlegenden Verbesserungen bei der Lage der Frauen zu drängen.151

    71. Im Hinblick auf die Kleine Anfrage zur Haltung der Bundesrepublik Deutschland gegenüber der Bürgerkriegssituation in Algerien äußerte die Bundesregierung am 25. Juni 1998, daß sie in ihren Beziehungen zu Algerien auf einen offenen und konstruktiven Dialog mit allen demokratischen politischen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Institutionen und Kräften des Landes setze. Dabei stimme sie sich eng mit ihren Partnern in der Europäischen Union ab und nutze alle Möglichkeiten, die sich aus der demokratischen Öffnung Algeriens in den letzten beiden Jahren ergeben. Friede in Algerien und ein Ende der terroristischen Gewalt sei im Augenblick nicht abzusehen. Es müsse davon ausgegangen werden, daß die der Groupes islamique armés (GIA) zuzurechnenden islamistischen terroristischen Kämpfer nicht reintegrierbar seien und für eine Teilnahme am politischen Prozeß ausscheiden. Zur Befriedung des Landes sei eine Integration gewaltfreier islamischer Kräfte im Rahmen des vorhandenen parlamentarischen Systems sowie erhebliche Anstrengungen auf wirtschaftlichem und sozialem Gebiet notwendig.152

    Im 3. Ausschuß der Generalversammlung der Vereinten Nationen begrüßte der österreichische Vertreter Strohal am 6. November 1998 im Namen der Europäischen Union den Bericht des Panels der Vereinten Nationen über die Menschenrechtssituation in Algerien, unterstrich jedoch, daß dieser Bericht nicht die Zusammenarbeit mit den Mechanismen der Vereinten Nationen zum Schutz der Menschenrechte ersetzen könne, und forderte Algerien deshalb auf:

"The EU calls on Algeria to facilitate early visits of international human rights mechanisms, particularly the UN Special Rapporteurs on Torture and on Extra-judicial, Summary or Arbitrary Executions. The EU strongly appeals to Algeria to give full effect to the concluding observations of the UN Human Rights Committee. The European Union continues to be gravely concerned at the situation in Algeria, and the continuing outrageous terrorist acts against the population. It reiterates its strongly held view that terrorism can only be combated in a context of rule of law and international human rights standards. The EU remains further concerned over allegations of arbitrary executions, arbitrary detention and torture of detainees."153

    72. Die Bundesregierung äußerte sich am 13. Januar 1998 ebenfalls zur Menschenrechtslage in der Bundesrepublik Deutschland. Auf die Frage, welche Anstrengungen sie unternehme, um Erscheinungen von Ausländerfeindlichkeit und Intoleranz zu überwinden, antwortete sie, daß sie der Prävention von Fremdenfeindlichkeit, Extremismus und Gewalt einen besonderen Stellenwert einräume. Zu den Maßnahmen, die im Rahmen der politischen Bildung, der geistig-politischen Auseinandersetzung im Bereich der inneren Sicherheit, die Jugendpolitik etc. durchgeführt worden seien, seien insbesondere zu nennen: die auf Beschluß der Bundesregierung vom 2. Dezember 1992 in einer "Offensive gegen Gewalt und Fremdenfeindlichkeit" zusammengefaßten Maßnahmen und Planungen der Bundesregierung gegen Fremdenfeindlichkeit, Gewalt und Extremismus, der von den Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten des Europarates im Oktober 1993 in Wien beschlossene Aktionsplan zur Bekämpfung von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus und Intoleranz, die vom Bundesministerium des Innern jährlich herausgegebenen Verfassungsschutzberichte, die Initiierung und Auswertung von Forschungsvorhaben zu Themen der inneren Sicherheit, das Aktionsprogramm der Bundesregierung gegen Aggression und Gewalt, die im Rahmen des "Europäischen Jahres gegen Rassismus (1997)" ergriffenen Maßnahmen sowie die Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit in der Europäischen Union.154

    73. Angesichts massiver Menschenrechtsverletzungen wie Zwangsarbeit, Zwangsumsiedlung und Folter sowie der Unterdrückung der demokratischen Bewegung drängte der österreichische Vertreter Strohal im Namen der Europäischen Union die Regierung von Myanmar, Burma, im 3. Ausschuß der Generalversammlung der Vereinten Nationen, mit den Menschenrechtsmechanismen der Vereinten Nationen zu kooperieren und alle relevanten Resolutionen der Vereinten Nationen umzusetzen.155

    74. Bundesaußenminister Fischer erklärte am 21. Dezember 1998 zu den Urteilen gegen chinesische Dissidenten:

"Die überaus harten Verurteilungen chinesischer Bürger, die versucht haben, eine demokratische Partei registrieren zu lassen, habe ich mit Bestürzung zur Kenntnis genommen. Die Beschuldigten haben lediglich mit friedlichen Mitteln ihre in der chinesischen Verfassung verbürgten Rechte auf freie Meinungsäußerung und Vereinigung ausgeübt, zu denen sich die chinesische Regierung auch mit der kürzlichen Zeichnung des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte bekannt hat. Die Reaktion der chinesischen Gerichte ist völlig inakzeptabel: dies gilt sowohl hinsichtlich des Verfahrens als auch der Höhe der verhängten Strafen. ... Ich appelliere an die chinesischen Justizbehörden, die Urteile nicht rechtskräftig werden zu lassen und die Angeklagten unverzüglich frei zu lassen."156

    75. Auf eine Kleine Anfrage zum Friedensprozeß in Guatemala äußerte sich die Bundesregierung am 1. Juli 1998 zur Aufgabenerfüllung der guatemaltekischen Wahrheitskommission. Tausende von Zeugen dokumentieren ca. 7000 Fälle von schweren Menschenrechtsverletzungen, die im Abschlußbericht der Wahrheitskommission analysiert werden. Aufgrund des Vertrauensbeweises der Aussagenden sei das Mandat der Wahrheitskommission bis zum 30. November 1998 verlängert worden. Der Abschlußbericht, den die Wahrheitskommission dann abgeben werde, werde Empfehlungen an die guatemaltekische Regierung zum Gedenken der Opfer, Förderung einer Kultur gegenseitiger Achtung, Garantie der Menschenrechte und Stärkung des demokratischen Prozesses enthalten.157

    76. Zur Menschenrechtssituation in Haiti nahm der österreichische Vertreter Manz im Namen der Europäischen Union in der Generalversammlung der Vereinten Nationen am 8. Dezember 1998 Stellung:

"L'absence d'un gouvernement fonctionnel et la faiblesse des institutions en Ha�ti ont des conséquences négatives sur la justice et l'ordre public et, dans ce contexte, pour la protection, le respect et la promotion des droits de l'homme. Bien que des progrès aient été enregistrés dans divers domaines, le système judiciaire et la police nationale ha�tienne ne fournissent pour le moment que des services limités à la population. Ils dépendent encore largement de l'assistance extérieure en ce qui concerne leur réforme, leur restructuration, leur renforcement ainsi que la formation du personnel.

L'Union européenne souligne qu'un progrès tangible dans la mise en �uvre de la réforme judiciaire, en vue de l'établissement d'un système judiciaire indépendant, impartial et efficace, constitue un élément crucial dans le processus de démocratisation et est fondamental pour le maintien du fonctionnement d'une police démocratique ainsi pour la lutte contre l'impunité."158

    Im Namen der Europäischen Union forderte er Haiti auf, der Justizreform oberste Priorität zu geben, und erklärte, daß einstweilen die Mission der Zivilpolizei der Vereinten Nationen in Haiti (MIPONUH), die Internationale Zivile Mission in Haiti der Vereinten Nationen und der Organisation Amerikanischer Staaten (MICIVIH), das Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen sowie eine Anzahl von entsprechenden bilateralen Programmen weiterhin eine bedeutende Rolle in Haiti spielen.159

    77. Auf eine Schriftliche Parlamentarische Anfrage bewertete die Bundesregierung am 28. August 1998 die Menschenrechtslage der Anhänger der Baha'i Religion im Iran. Den Baha'i werden elementare Menschenrechte und Freiheiten vorenthalten, weshalb die Bundesregierung in enger Abstimmung mit den Partnern der Europäischen Union bei allen sich bietenden Gelegenheiten gegenüber der iranischen Regierung auf eine Verbesserung der Menschenrechtslage, insbesondere auf die Gewährung von Glaubensfreiheit der Baha'i-Anhänger dränge.160

    78. Auf eine Kleine Anfrage nahm die Bundesregierung am 28. April 1998 zu den Menschenrechtsverletzungen an der indigenen Bevölkerung des mexikanischen Bundesstaates Chiapas durch paramilitärische Gruppen Stellung.161 Sie erklärte, daß die paramilitärischen Gruppen mit Billigung der örtlichen Behörden vorgegangen seien, die mexikanische Regierung jedoch mit einer Gesetzesinitiative vom 15. März 1998 zur Frage der Rechte der indianischen Bevölkerungsgruppen den ernsthaften Willen gezeigt habe, den bisherigen Stillstand zu überwinden. Die Bundesregierung verfüge über keine gesicherten Erkenntnisse, über die Beteiligung der mexikanischen Regierung bzw. des mexikanischen Militärs am Aufbau paramilitärischer Gruppen. Die Bundesregierung erklärte, daß sie es für notwendig halte, auch in den internationalen Menschenrechtsgremien der Vereinten Nationen die Lage der Menschenrechte in Mexiko anzusprechen und die mexikanische Regierung zu weiteren Verbesserungen, insbesondere zur Stärkung der Rechte der indigenen Bevölkerung, zu drängen.

    79. Über die Menschenrechtslage in Ruanda zeigte sich der österreichische Vertreter Strohal im Namen der Europäischen Union in der Generalversammlung der Vereinten Nationen am 6. November 1998 sehr besorgt:

"Of special concern are the continuing high number of disappearances and killings in the context of the armed conflict in the north-west - with the civilian population being the main target - and the lack of investigations into these violations. Cases of arrests and intimidation continue to be frequent. The EU recognises that the Rwandan Government has to deal with the difficult legacy of the genocide. Impunity and justice in this regard remain an important concern, as well as the large prison population awaiting trial. The EU therefore has supported efforts to reform and strengthen the justice system in recognition of the challenges the situation poses to the Government of Rwanda. The EU welcomes the recently announced decision to release ten thousand prisoners against whom no complete files have been established and encourages the Government of Rwanda to continue to look for pragmatic solutions aiming to reduce the prison population and to alleviate conditions of detention. The EU encourages the International Criminal Tribunal for Rwanda to continue its efforts to bring to justice those who have participated in atrocities."162

    Weiterhin bedauerte er, daß die Human Rights Field Operation in Ruanda (HRFOR) nicht fortgeführt werden konnte, und unterstützte in diesem Zusammenhang die Errichtung einer unabhängigen Menschenrechtskommission in Ruanda.

    80. Im Rahmen einer Kleinen Anfrage zur Menschenrechtslage in Saudi-Arabien wies die Bundesregierung am 9. Juli 1998 auf die islamische Rechtsordnung in Saudi-Arabien hin, der alle anderen Normen untergeordnet seien. Dieses sogenannte "Scharia-Recht" garantiere nach saudischer Auffassung bereits umfassend und abschließend den Schutz der Menschenrechte.163

    Saudi-Arabien sei einigen Menschenrechtsübereinkommen, vor allem den beiden Menschenrechtspakten, nicht beigetreten, weil es diese als unvereinbar mit dem Scharia-Recht ansehe. Das Scharia-Recht sehe die Todesstrafe, Körperstrafen (Stockschläge oder Amputation), Haft- und Geldstrafe vor. Für alle Zivil- und Strafprozesse seien Scharia-Gerichte zuständig. Gemäß dem Scharia-Recht haben Frauen in Saudi-Arabien eingeschränkte politische und soziale Rechte. Außer des UNHCR haben Menschenrechtsorganisationen keinen Zugang in Saudi-Arabien.

    Die Bundesregierung erklärte abschließend, daß sie Scharia-Rechtsvorbehalte Saudi-Arabiens in internationalen Abkommen regelmäßig zurückweise und bilaterale Kontakte dazu nutze, um Menschenrechtsfragen anzusprechen. Ferner habe die Bundesregierung Saudi-Arabien gedrängt, bei der Behandlung im Rahmen des vertraulichen 1503-Verfahrens zu kooperieren und inhaltlich auf die erhobenen Vorwürfe einzugehen, was auch geschehen sei.164

    81. Auf eine Schriftliche Parlamentarische Anfrage beurteilte die Bundesregierung am 12. März 1998 die Menschenrechtssituation im Senegal. Ihrer Ansicht nach sei dabei zwischen der allgemeinen Situation und der besonderen Lage im südlichen Landesteil Casamance zu unterscheiden. In der Casamance werde seit 1982 mit Waffengewalt der Konflikt zwischen der Zentralregierung und der die Unabhängigkeit anstrebenden Rebellenbewegung MFDC ausgetragen. Nachdem dieser Konflikt im letzten Jahr wieder blutig aufgebrochen sei, sei die Bevölkerung der Region zu Tausenden in die angrenzenden Länder Gambia und Guinea-Bissau geflohen. Dagegen sei die Menschenrechtssituation im gesamten übrigen Staatsgebiet als gut zu bezeichnen. Die Bundesregierung teilte mit, daß die senegalesische Regierung während der letzten drei Jahre Ermittlungen zu früheren Foltervorwürfen im Zusammenhang mit dem Casamance-Konflikt durchgeführt und große Anstrengungen unternommen habe, um den rechtlichen und institutionellen Rahmen für den Schutz der Menschenrechte zu verbessern. Die Bundesregierung habe eine umfassende Prüfung der Frage eingeleitet, ob der Senegal weiterhin als sicherer Herkunftsstaat im Sinne des deutschen Asylrechts betrachtet werden könne.165

    82. Die Lage im Sudan, in dem seit Jahren Bürgerkrieg zwischen dem arabisch-islamischen Norden und dem afrikanisch-christlichen Süden herrscht, war ebenfalls Gegenstand einer Kleinen Anfrage. Im Hinblick auf ihre Einflußmöglichkeiten zur Unterbindung der Menschenrechtsverletzungen äußerte sich die Bundesregierung am 4. Februar 1998 wie folgt:

"Die Bundesregierung setzt sich auf allen politischen Ebenen nachdrücklich für eine Verbesserung der Menschenrechtslage im Sudan ein. Wie bereits in den letzten Jahren, hat die Bundesregierung auch anläßlich der 53. Sitzung der VN-Menschenrechtskommission Anfang 1997 in Genf eine Resolution mit eingebracht, die tiefe Sorge über schwere Menschenrechtsverletzungen ausdrückt. Darüber hinaus bemüht sich die Bundesregierung, gemeinsam mit den EU-Partnern auf die sudanesische Regierung einzuwirken, um eine Verbesserung der Menschenrechtslage zu erreichen. Dabei werden auch die Probleme ethnischer Minderheiten, der Bürgerkrieg, Praktiken der Sklaverei und die Behinderung der humanitären Hilfe nachdrücklich zur Sprache gebracht. In bilateralen Gesprächen mit Vertretern der sudanesischen Regierung drängt die Bundesregierung immer wieder, die Verpflichtungen im Menschenrechtsbereich einzuhalten. Die EU fordert, daß die Menschenrechte in allen Teilen des Sudans uneingeschränkt beobachtet werden und setzt sich dafür ein, vorrangig Menschenrechtsbeobachter im Sudan zu stationieren. Sie verlangt darüber hinaus ungehinderten Zugang für internationale Beobachter zu Gebieten, aus denen über Verschleppungen, Fälle von Sklaverei, Sklavenhandel oder ähnliche Menschenrechtsverletzungen berichtet wird."166

    Die Bundesregierung war ferner der Ansicht, daß eine umfassende Lösung zur Beendigung des Bürgerkrieges im Sudan nur im Rahmen der IGAD (Intergovernmental Authority on Draught and Development) möglich sei, da es für eine Vermittlung im Sudan-Konflikt von allen Seiten anerkannt werde. Die Bundesregierung werde daher die IGAD-Friedensbemühungen weiter unterstützen.

    Darüber hinaus leiste die Bundesregierung schon seit Jahren in erheblichem Umfang humanitäre Hilfe für die Opfer des sudanesischen Bürgerkrieges. Mit den zur Verfügung gestellten Mitteln wurden vor allem der Ankauf und Transport von Hilfsgütern, sowie andere Maßnahmen der Überlebenshilfe und der Notversorgung von Konfliktopfern und Nahrungsmittelhilfe und Ernährungssicherungsprogramme finanziert.167



    150 BT-Drs. 13/10492.
    151 BT-Drs. 13/11329, 5 f.
    152 BT-Drs. 13/11210, 2.
    153 Permanent Mission of Austria to the United Nations (Anm. 14): http://www.undp.org/missions/austria/r061198.htm.
    154 BT-Drs. 13/9595, 14 f.
    155 Permanent Mission of Austria to the United Nations (Anm. 14): http://www.undp.org/missions/austria/r061198.htm.
    156 Pressearchiv des Auswärtigen Amtes (Anm. 10): http://www.auswaertiges-amt.de/6_archiv/98/p/P981221b.htm.
    157 BT-Drs. 13/11239, 3.
    158 Permanent Mission of Austria to the United Nations (Anm. 14): http://www.undp.org/missions/austria/r081298.htm.
    159 Ibid.
    160 BT-Drs. 13/11411, 1.
    161 BT-Drs. 13/10567.
    162 Permanent Mission of Austria to the United Nations (Anm. 14): http://www.undp.org/missions/austria/r061198.htm.
    163 BT-Drs. 13/11257, 1 f.
    164 Ibid., 5.
    165 BT-Drs. 13/10154, 1 f.
    166 BT-Drs. 13/9791, 3.
    167 Ibid., 3 f.