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Völkerrechtliche Praxis der Bundesrepublik Deutschland im Jahre 1998


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Karen Raible


XIII. Umwelt- und Naturschutz

2. Gewässerschutz

    141. In Budapest fand vom 11. bis 13. Februar 1998 eine zwischenstaatliche Tagung zur Prävention, Bekämpfung und Verringerung von wasserbedingten Krankheiten statt. Die Bundesrepublik Deutschland sprach sich gegen ein bindendes völkerrechtliches Instrument aus, weil diese Maßnahmen in erster Linie innerstaatlich finanziert werden müßten. Nachdem alle ost- und mitteleuropäischen Staaten unter der Führung des einladenden Staates Ungarn mit Nachdruck für ein völkerrechtlich bindendes Instrument eintraten, beschloß die Tagung die Weiterentwicklung des erarbeiteten Textentwurfs in Richtung auf ein völkerrechtliches Instrument. Die Ziele des jetzt geplanten Protokolls zum ECE-Gewässerübereinkommen sind insbesondere die Reduzierung von Gewässerverschmutzungen, die Verbesserung der Qualität aquatischer Ökosysteme, die Erhöhung des Anschlußgrads an die öffentliche Wasserversorgung, die Gewährleistung einer hohen technischen Qualität der Versorgungssysteme und die für die Wassergewinnung, -verteilung, und -überwachung benötigte Personalkapazität, die Sicherstellung der frühzeitigen Erkennung wasserbezogener Krankheitsausbrüche, die rasche Information der zuständigen Behörden und der Öffentlichkeit sowie die Aufklärung der Bevölkerung über die Beziehung zwischen Wasserbewirtschaftung und Volksgesundheit. In der Bundesrepublik Deutschland wie in anderen westlichen Staaten sind dabei die erforderlichen Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele im wesentlichen alle bereits ergriffen.280

    142. Im Berichtszeitraum fanden mehrere Konferenzen zum grenzüberschreitenden Gewässermanagement statt. Vom 3. bis 5. März 1998 veranstaltete das Entwicklungspolitische Forum der Deutschen Stiftung für internationale Entwicklung auf dem Petersberg bei Bonn das "1. Petersberger Gespräch" als internationales Dialogforum über "Globale Wasserpolitik - Zusammenarbeit für grenzüberschreitendes Gewässermanagement". Die Empfehlungen des Forums, die als "Petersberger Erklärung"281 vorliegen, sollen der Bundesregierung als Grundlage für weitere internationale und europäische Initiativen dienen. Die "Petersberger Erklärung" nennt vier Schlüsselfaktoren für die effektive Entwicklung und Umsetzung von Programmen zur gemeinsamen Wasserbewirtschaftung. Dazu zählen:
- Ein von allen Anliegerstaaten geteiltes Verständnis der Ziele kooperativer Bewirtschaftung, das durch gegenseitiges Vertrauen, durch Bereitschaft zum Informationsaustausch und durch Transparenz gefördert werde.
- Für die erfolgreiche Entwicklung und Durchführung von Programmen zur kooperativen Gewässerbewirtschaftung sei dauerhafter politischer Wille und öffentliche Unterstützung unabdingbar.
- Die effektive Umsetzung solcher Programme werde durch breitgefächerte Partnerschaften unter Einbeziehung von Nutzerinteressen und gesellschaftlichen Gruppen gefördert.
- Belange des Umweltmanagements seien in Programme der kooperativen Bewirtschaftung länderübergreifend genutzter Wasserressourcen mit aufzunehmen.

    Weiterhin betont die "Petersberger Erklärung" die Bedeutung integrierter Ansätze in der Wasserwirtschaft und tritt für die Stärkung der institutionellen Strukturen ein.282

    Das "1. Petersberger Gespräch" wurde vom 27. bis 30. September 1998 in Berlin fortgesetzt. Das am 30. September 1998 in Berlin vorgelegte Abschlußdokument unterstreicht die Bedeutung von internationalen Gewässerkommissionen zur Lösung von grenzüberschreitenden Wasserproblemen. Die Vertrauensbildung durch die Zusammenarbeit der Gewässerkommissionen spiele für die Anrainerstaaten eine ebenso wichtige Rolle wie die Durchführung konkreter, gemeinsamer Projekte.283

    143. Am 22. Oktober 1998 ist das Übereinkommen über die Zusammenarbeit zum Schutz und zur vertraglichen Nutzung der Donau vom 29. Juni 1994 in Kraft getreten. Auf der 1. Tagung der Internationalen Kommission zum Schutz der Donau vom 27. bis 29. Oktober 1998 in Wien wurde unter anderem ein erstes Aktionsprogramm zur Reduzierung von Nähr- und Schadstoffen in der Donau und ihren Nebenflüssen vorbereitet. Die Arbeit der Kommission wird von einem Donau-Umweltprogramm begleitet, das von der Europäischen Union und dem Globalen Umweltfond GEF finanziert wird. Dieses Programm hat zum Ziel, in Zusammenarbeit mit den Expertenguppen der Kommission prioritäre Projekte zu bestimmen und deren Finanzierung zu sichern. Die Bundesregierung unterstützt die Arbeiten der Donauschutzkommission nach eigenen Angaben nachdrücklich. Sie sehe hierin nicht nur einen Beitrag zum Schutz der Donau, sondern darüber hinaus auch zur Reduzierung der Belastung des Schwarzen Meeres und zur politischen Stabilität der gesamten Donauregion. Mit dem Inkrafttreten des Donauschutzübereinkommens bestehen nunmehr rechtsverbindliche Grundlagen für eine erfolgreiche Zusammenarbeit für den Rhein, die Elbe und die Donau. Anfang 1999 wird schließlich der Vertrag über die Internationale Kommission zum Schutz der Oder in Kraft treten.284



    280 Umwelt Nr. 6/1998, 280 f.

    281 Bull. Nr. 18 vom 12.3.1998, 193 f.

    282 Umwelt Nr. 4/1998, 176 f.

    283 Umwelt Nr. 11/1998, 523 f.

    284 Umwelt Nr. 12/1998, 573 f.