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Völkerrechtliche Praxis der Bundesrepublik Deutschland im Jahre 1999


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Silja Vöneky/Markus Rau


XII. Zusammenarbeit der Staaten

6. Nahrungsmittel und humanitäre Hilfe

     124. Im Berichtszeitraum fanden Nothilfemaßnahmen aufgrund der Erdbebenkatastrophe in der West-Türkei durch die Bundesregierung statt.

     Der Vorsitzende des Europa-Ausschusses, Pflüger, sowie Sprecher aller Fraktionen sprachen am 8. September ihr tiefes Mitgefühl angesichts des verheerenden Erdbebens in der Türkei und der jüngsten Erdstöße in Athen aus. Sie versicherten gleichzeitig den in der Sitzung anwesenden Gesandten der Türkei und Griechenlands der weiteren Hilfsbereitschaft Deutschlands für die betroffenen Menschen. Beide Gesandte versicherten sich in der Sitzung ihres gegenseitigen Mitgefühls und boten wechselseitig eine bessere Zusammenarbeit an. Auch der Vorsitzende und weitere Abgeordnete des Ausschusses äußerten die Hoffnung, daß die jüngsten Ereignisse, so tragisch sie gewesen seien, eine politische Annäherung beider Länder bewirkt haben könnten. Dies wäre nicht nur im Interesse der Türkei und Griechenlands, sondern ganz Europas.308

     In einem Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 14. September 1999 teilte der Bundesfinanzminister mit, daß er auf Antrag des Bundesministeriums für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung seine Einwilligung nach Art. 112 GG erteilt habe, eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von bis zu 20 Mio. DM für Nothilfemaßnahmen aufgrund der Erdbebenkatastrophe in der West-Türkei zu leisten.309

     125. In einer Kleinen Anfrage zur Behandlung von Kosovo-Flüchtlingen durch deutsche Stellen, legte die Bundesregierung auch die von ihr durchgeführten humanitären Maßnahmen näher dar: 310 Maßnahmen zur humanitären Hilfe seien am 20. März 1999 durch den Bundesminister der Verteidigung angeordnet und noch am selben Tag durchgeführt worden. Die durch die Bundeswehr nach Albanien, Mazedonien transportierten Hilfsgüter wurden dem UNHCR und anderen Organisationen zur weiteren Verteilung an die Flüchtlinge und Vertriebenen zur Verfügung gestellt. Unterstützungsanfragen werden vom UNHCR oder den Regierungen der Nachbarländer an das Auswärtige Amt herangetragen und dort entschieden. Deutschland habe zwischenzeitlich auf der Grundlage des gemeinsamen Beschlusses des Bundes und der Länder 10.000 Kosovo-Flüchtlinge aus der Krisenregion aufgenommen. Die Auswahl der Flüchtlinge, die aus der Region nach Deutschland ausgeflogen wurden, erfolge durch den UNHCR. Und weiter:

     "Vorangige Aufnahme in Deutschland haben alte Menschen, Kranke, Frauen und Kinder unter Vermeidung der Trennung von Familien gefunden. Freiwilligkeit war die Voraussetzung für die Ausreise. Familien reisen nach Möglichkeit geschlossen aus, insbesondere die mit Kleinkindern bis zu drei Jahren, behinderten Angehörigen, verletzten und älteren Angehörigen über 60 Jahre. So befinden sich unter den Aufgenommenen allein 3470 Frauen sowie 3042 Kinder bis zu 14 Jahren. Zur Durchführung der Aufnahmeaktion wurden überwiegend Flugzeuge privater Gesellschaften gechartert. (...)
     Bund und Länder haben sich nach der Aufnahme des 10.000er Kontingentes darauf verständigt, besonders hart betroffene Kosovo-Vertriebene in Einzelfällen, die über das allgemeine Vertreibungsschicksal hinausgehen, nach genauer Prüfung die Einreise zu erlauben und ihnen vorübergehend Schutz in Deutschland zu gewähren. (...)
     Im übrigen bleibt es ausdrücklich bei dem Grundsatz, daß die Hilfe vor Ort absoluten Vorrang hat und alles getan werden muß, um diese Hilfe in den Ländern der Balkanregion, die die Vertriebenen in ihrem Land aufgenommen haben, zu organisieren. (...)
     Innerhalb der Europäischen Union besteht Einmütigkeit, daß Hilfe für die Vertriebenen aus dem Kosovo in erster Linie in der Region geleistet werden soll. Der Grundsatz, daß die Hilfe vor Ort absoluten Vorrang haben muß, gilt nach wie vor. Auch der UNO-Flüchtlingskommissar stimmt diesem Grundsatz zu. Alle Hilfsmaßnahmen für die Vertriebenen haben sich daher auf die Bereitstellung von Hilfsgütern und die Betreuung in der Region konzentriert. (...)
     Die Aufnahme von 10.000 Flüchtlingen basiert auf einer entsprechenden Absprache zwischen den Innenministern und -senatoren des Bundes und der Länder und sollte die Hilfsbereitschaft Deutschlands verdeutlichen und zugleich den anderen Staaten signalisieren, dem Beispiel Deutschlands zu folgen. Die Begrenzung soll darauf aufmerksam machen, daß die Lasten - anders als bei der Aufnahme der Bürgerkriegsflüchtlinge aus Bosnien und Herzegowina - auf möglichst viele Schultern verteilt werden müssen. (...)
     Die Aufenthaltserlaubnis ist zunächst auf drei Monate befristet und wird verlängert, bis die Voraussetzungen für die Aufnahme entfallen sind. Sind die Voraussetzungen entfallen, hat der Ausländer das Bundesgebiet binnen einer Frist von vier Wochen nach Erlöschen der Aufenthaltsbefugnis zu verlassen (§32 a Abs. 9 AuslG)."311

     Für humanitäre Hilfsmaßnahmen im Rahmen des Krieges im Kosovo wurden weitere 300 Mio. DM im April 1999 zur Verfügung gestellt. Dies beschlossen die Mitglieder des Haushaltsausschusses einstimmig auf Antrag der Koalitionsfraktion von SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Die Mittel wurden im Etat der Allgemeinen Finanzverwaltung (Einzelplan 60) eingestellt. Daneben blieben die Ansätze für humanitäre Hilfe in den Einzeletats des Auswärtigen Amtes, des Verteidigungsministeriums, des Innenministeriums und des Entwicklungshilfeministeriums bestehen. Alle Fraktionen waren sich bei der Diskussion um den Ansatz der humanitären Hilfe im Etat des Auswärtigen Amtes (vorgesehen: 72 Mio. DM) einig, daß die bisher vorgesehenen Mittel nicht ausreichen werden. So lagen auch von den Oppositionsfraktionen Änderungsanträge vor, diese Mittel aufzustocken. Nach einer Sitzungsunterbrechung entschieden die Koalitionshaushaltsexperten jedoch, dafür einen eigenen Ansatz vorzusehen. In einem Bericht des Auswärtigen Amtes zur humanitären Situation im Kosovo wurde deutlich, daß 770.000 bis 900.000 Menschen betroffen sind. Davon seien wahrscheinlich 260.000 bis 400.000 Menschen im Kosovo selbst, 70.000 in Montenegro, 357.000 in Albanien, 130.000 in Mazedonien und 32.500 in Bosnien Herzegowina. Die Kosten der humanitären Unterstützung beliefen sich laut dem Bericht der Bundesrepublik in diesem Jahr auf 54,7 Mio. DM.312

     Ende Juli 1999 wurden durch den Oberstadtdirektor der Stadt Köln fünf Müllfahrzeuge aus dem Fuhrpark der Kölner Abfallwirtschaftsbetriebe dem Technischen Hilfswerk (THW) übergeben. Die Fahrzeuge bildeten den Kern einer provisorischen Abfallentsorgung, die das THW in den nächsten Monaten in Prizren und Orahovac (Kosovo) sowie im Flüchtlingslager Cegrane im Norden Mazedoniens einrichtete. Das Projekt ging auf ein Hilfeersuchen des mazedonischen Umweltministers Popovski an das Bundesumweltministerium zurück. Diesem Ersuchen wurde in einer Gemeinschaftsaktion auf Initiative des Bundesumweltministeriums, des Auswärtigen Amtes, der Stadt Köln und des THW entsprochen. Mit dieser humanitären Aktion sollten die Umweltbelastung und die daraus resultierende Gesundheitsgefährdung verringert werden, die durch den Konflikt im Kosovo und die Flüchtlingsströme entstanden waren. In den Regionen Prizren und Orahovac war die Müllentsorgung seit Ende 1998 nahezu vollständig zum Erliegen gekommen. Aus dem unkontrolliert angesammelten Müll drangen in hohem Maße Schadstoffe in das Erdreich ein und gefährdeten das Grundwasser und damit die Wasserversorgung für die Bevölkerung im Krisengebiet. Das THW übernahm den Transport der Fahrzeuge und den Betrieb der Abfallentsorgung während der Anfangsphase. Dabei konnte das THW auf seine Erfahrungen bei der Abfallentsorgung in Mostar (Bosnien) zurückgreifen. Die Finanzierung erfolgte aus Mitteln des Fonds für Humanitäre Hilfe des Auswärtigen Amtes sowie des Bundesumweltministeriums.313

     Der Menschenrechtsbeauftragte des Auswärtigen Amtes Poppe (Bündnis 90/Die Grünen) erklärte am 27. Oktober im Ausschuß für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe, daß, obwohl es im Kosovo rund 120.000 zerstörte Häuser gebe, dennoch nicht mit einer humanitären Katastrophe im kommenden Winter zu rechnen sei. Er legte weiter dar, daß sein Amt insgesamt 18,1 Mio. DM für humanitäre Hilfe bereitgestellt habe. Verwendet würden die Mittel für den Wiederaufbau zerstörter Häuser, die Grundversorgung der Menschen sowie die medizinische Versorgung. Die Wiederaufbauhilfe erfolge in Kooperation mit dem Technischen Hilfswerk. Die Hilfe des Auswärtigen Amtes sei darauf ausgerichtet, ein "humanitäres Gesamtpaket" zu bieten.314

     126. In ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU nahm die Bundesregierung am 9. November 1999 Stellung zu der Frage, welche konkreten Hilfen, die über das Aussetzen des Ölembargos hinausgehen, der Teilrepublik Montenegro gewährt werden, um die Folgen des Verbleibs in der Bundesrepublik Jugoslawien zu mildern. Die Bundesregierung wies darauf hin, daß es eine Vielzahl konkreter Hilfen der EU und Deutschlands für die Republik Montenegro gebe, die zum Teil bereits geleistet wurden, zum Teil aber noch programmiert werden müßten:

     "Hilfen in Höhe von über 80 Mio. DM werden Montenegro für die Jahre 1998/1999 zur Verfügung gestellt. Die Maßnahmen im einzelnen:
    - Für die Linderung der Not der Flüchtlinge in Montenegro sind seit Anfang 1999 seitens der Bundesregierung humanitäre Hilfsleistungen in Höhe von 2 Mio. DM sowie Nahrungsmittelhilfen in Höhe von 1,3 Mio. DM erbracht worden.
    - Über die Bereits laufenden Förderprogramme hinaus beabsichtigen die Konrad-Adenauer-Stiftung, die Friedrich-Ebert-Stiftung und die Friedrich-Naumann-Stiftung die Eröffnung von Büros in Podgorica. Die Heinrich-Böll-Stiftung wird über eine Partnerorganisation in Podgorica tätig werden. Erste Schwerpunkte der Stiftung werden bei der Unterstützung im Bereich kommunale Selbstverwaltung, Justizreform, Privatisierung und Medienberatung liegen. Die Bundesregierung wird die Stiftung hierfür mit 800.000 DM unterstützen.
    - Im Rahmen eines Stiftungsprogramms ist geplant, bei einer montenegrinischen Bank einen Kreditfonds in Höhe von zunächst 500.000 DM zur Förderung kleinerer und mittlerer Unternehmen einzurichten.
    - Im Rahmen des Programms Integrierte Fachkräfte des CIM ist die Vermittlung von zwei Fachkräften an die Wirtschaftskammer Motenegros und das Arbeitsamt-Privatisierungsbehörde mit dem Schwerpunkt der Wirtschaftsförderung geplant.
    - Zur Unterstützung der Medien in Montenegro hat das ZDF ein Ausbildungsseminar zwischen Journalisten des montenegrinischen Fernsehens durchgeführt. Noch für dieses Jahr sind Hospitanzen für montenegrinische Journalisten bei ZDF und WDR sowie die Unterstützung montenegrinischer Medien im Wege der Ausstattungshilfe geplant.
    - Montenegro nimmt auf Initiative der damaligen deutschen EU-Präsidentschaft als Gast der EU-Präsidentschaft am Stabilitätspakt für Südosteuropa teil. In diesem Rahmen soll es auch mit weiteren Förderprogrammen unterstützt werden.
    - Montenegro und Kosovo wurden durch den Beschluß des Allgemeinen Rates vom 11. Oktober 1999 vom Flugverbot gegenüber der Bundesrepublik Jugoslawien ausgenommen.
    - Im April 1998 wurden zwischen der Kommission und der montenegrinischen Regierung ein Finanzabkommen über 3 Mio. Euro zur Unterstützung der Regierung bei der Fortsetzung des Programms politischer und ökonomischer Reformen abgeschlossen.
    - Ebenfalls bereits 1998 wurde Montenegro OBNOVA-Wiederaufbauhilfe (EU-Programm für Wiederaufbau) in Höhe von 5 Mio. Euro zugesagt. 1999 beträgt die OBNOVA-Wiederaufbauhilfe 7 Mio. Euro. Sie befindet sich derzeit noch in der Planungsphase.
    - Im Mai 1999 wurde ein Finanzabkommen über 13 Mio. Euro als Budgethilfe zur Entlastung Montenegros im Zusammenhang mit der Flüchtlingskrise geschlossen. Die erste Rate in Höhe von 6,5 Mio. Euro wurde bereits gezahlt und ist bald aufgebraucht. Der Antrag auf Auszahlung der zweiten Rate wird daher in Kürze gestellt werden.
    - Am 15. September 1999 hat die Kommission positiv über den Antrag der montenegrinischen Regierung auf Budgethilfe in Höhe von 10 Mio. Euro entschieden. Weitere 0,4 Mio. Euro sind als technische Hilfe vorgesehen. Die Hilfe dient dem Import von Nahrungsmitteln.
    - Humanitäre Hilfe für Montenegro wurde durch die EU in Höhe von 7,6 Mio. Euro geleistet, weitere 6 Mio. Euro sind in der Programmierungsphase."315

     127. Am 21. April 1999 betonte die Bundesministerin für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), Wieczorek-Zeul (SPD), im Fachausschuß, daß Mazedonien und Albanien, die durch die Aufnahme von Flüchtlingen aus dem Kosovo erheblich belastet seien, sowohl bei der Flüchtlingsunterbringung als auch bei der langfristigen Haushaltskonsolidierung die Hilfe der Internationalen Staatengemeinschaft bräuchten. Nach Angaben der Ministerin steht die Bundesregierung in ständigem Kontakt mit beiden Ländern und wird einen Koordinator zur Unterstützung der dortigen Regierung entsenden. Die bisherige Zusammenarbeit zwischen dem BMZ, dem Auswärtigen Amt und den Hilfsorganisationen funktioniere sehr gut. Das Ausmaß der nötigen Hilfeleistungen zeige sich an den Zahlen der von den Ländern aufgenommenen Flüchtlinge. Insgesamt seien 260.000 Menschen innerhalb des Kosovo auf der Flucht. Albanien habe etwa 360.000 Flüchtlinge aufgenommen, was bei einer eigenen Bevölkerung von rund 3 Mio. Einwohnern einen Prozentsatz von über 10 % ergebe. Mazedonien habe eigenen Angaben zufolge etwa 160.000 Menschen aufgenommen, und für Montenegro rechne man mit 70.000 Flüchtlingen. Die Bundesrepublik habe für Mazedonien und Albanien zusammen 15 Mio. DM für den Bau von Flüchtlingsunterkünften und für Nahrungsmittelhilfe bereitgestellt. Über die Direkthilfe hinaus sei es jedoch notwendig, die Haushalte beider Länder zu konsolidieren. Dazu gehörten u.a. ein Schuldenmoratorium und Neuzusagen aus der Entwicklungszusammenarbeit.

     Für Albanien habe man Neuzusagen in Höhe von 30 Mio. DM für die Finanzielle Zusammenarbeit (FZ) gemacht und für die Technische Zusammenarbeit (TZ) 5 Mio. DM. Die Neuzusagen für Mazedonien beliefen sich auf 45 Mio. DM. Darüber hinaus könnten weitere 30 Mio. DM, die für andere Projekte vorgesehen worden seien, für Neuzusagen verwandt werden. Ferner gebe es eine Hilfe der Europäischen Union in Höhe von über 200 Mio. US-Dollar und weitere 90 Mio. US-Dollar für das Europäische Programm "ECHO". Besonders wichtig sei es jedoch, nicht nur die Flüchtlinge selbst zu unterstützen, sondern auch die albanische Bevölkerung, die in großer Zahl Flüchtlinge aufgenommen habe. Auch müsse darauf geachtet werden, daß bei einer funktionierenden Unterstützung in den Flüchtlingslagern die dortigen Menschen nicht besser gestellt würden, als die Bevölkerung der Aufnahmestaaten selbst.316

     Am 7. Mai 1999 beschloss der Bundestag mit großer Mehrheit, im Zusammenhang mit dem Krieg im Kosovo bis zu 1.000 weitere Soldaten aller Teilstreitkräfte und des Sanitätsdienstes für humanitäre Hilfsleistung in Mazedonien und Albanien einzusetzen. In der Abstimmung stimmten 565 Abgeordnete für einen Antrag der Bundesregierung317, bei 42 Gegenstimmen und 7 Enthaltungen. Außenminister Fischer und Verteidigungsminister Scharping hatten zuvor unterstrichen, daß die zivilen Hilfsorganisationen angesichts der Größe des vom jugoslawischen Präsidenten Milosevic verursachten Krieges gegen die albanische Zivilbevölkerung im Kosovo und deren systematische Vertreibung überfordert seien. Das deutsche Parlament müsse aus diesem Grund Voraussetzungen dafür schaffen, daß diese Menschen ihrem Willen entsprechend in der Region verbleiben könnten. Dies sei ohne militärische Hilfe nicht möglich. Beide Minister betonten, daß das Mandat für den Einsatz weiterer Soldaten strikt auf das humanitäre sowie auf das Recht des Selbstschutzes der Truppen mittels Luftaufklärung und das Recht auf Nothilfe zugunsten von Soldaten und Zivilpersonal beschränkt sei.318

     128. In einer Pressemitteilung vom 14. Dezember 1999 nahm die Ständige Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei den Vereinten Nationen Stellung zur humanitären Hilfe für Sierra Leone.319 In dieser Presseerklärung wurde betont, daß:

     "The Lomé Peace Agreement between the government of Sierra Leone and the rebel movement Revolutionary United Front (RUF), signed on July 7, 1999 is a crucial first step towards ending years of civil war. In Resolution 1270 (1999) of October 22, 1999, the Security Council decided to send a 6000-strong UN Peace Mission to Sierra Leone, currently the largest in Africa. It also called upon the International Community to support the peace process by providing assistance for refugees, for the disarmament and the demobilisation process as well as for the long-term reconstruction of Sierra Leone.
     Germany has responded to this call for assistance for 1999 alone, it has allocated an overall contribution of DM 16,0 millions in humanitarian and development aid.
     The Federal Government has also previously contributed aid to the victims of the conflict in Sierra Leone and supported the West African intervention force known as ECOMOG, the backbone of the current UN Peace Mission which will remain in charge of security in the country.
     Since the signing of the Lomé Peace Accords in July 1999, Germany has made the following contributions:
     Assistance for refugees
     (...) DM 5,9 millions for Sierra Leonean refugees in Guinea and Liberia via the UNHCR and the Deutsche Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit in 1999
     DM 109.000 for medicines and medical material for a hospital in Moyanba. DM 369.129 for a helicopter mission to help conflict victims in Freetown and Vicinity.
     Support of Disarmament, Demobilisation and Reintegration (DDR Programme)
     In close co-ordination with the World Bank, Germany is presently considering German support in form of a direct contribution to the trust fund, as well as parallel assistance. A decision is expected in mid-December.
     Emergency aid/humanitarian assistance
     DM 3,74 millions via GTZ, the NGO Terra Tech and the World Food Programme
     Reconstruction and development aid
     DM 5,6 millions in total available for projects of technical co-operation, DM 700.000 of this for institutional support of a Sierra Leonean NGO (ongoing project) and DM 4,9 millions for seeds and plant production (presently suspended due to the precarious situation in the region of Kobia).
     Support of ECOMOG
     DM 170.000 contributions in kind of ECOMOG offices (office materials, refrigerators, other equipment), DM 600.000 (Ghana) for telephone equipment (DM 500.000 for Telekom equipment, Motorola, DM 100.000 for Inmarsat equipment), DM 150.000 tank truck, DM 150.000 costs for airtransport of Nigerian troops to Sierra Leone."320

     129. Im Rahmen des Beratungsgegenstandes "United Nations Relief and Works Agency for Palestinian Refugees" in the Near East (UNRWA) sprach die finnische Vertreterin Silfverberg im Namen der Europäischen Union am 2. November 1999 im Vierten Ausschuß der 54. Sitzung der Generalversammlung der Vereinten Nationen dem Generalkommissar von UNRWA ihren Dank für seinen ausführlichen Report über die Aktivitäten der UNRWA aus.321 Sie betonte, daß

     "The European Union ensures a major share of total international assistance to Palestinian refugees. It has been providing a system since 1972, mainly in the fields of education, health, relief and social programs. On the basis of the current Convention between the European Commission and UNRWA, signed earlier this fall, the European Union is contributing about 120 million euros in the period 1999 to 2001. (...)
     As much as the European Union appreciates the work of UNRWA, we must recall that the agency has already operated for five decades, although it initially was established as a temporary arrangement. The European Union earnestly hopes that a political solution will soon be found as part of a comprehensive, just and lasting peace in the area so that the conclusion of the Agency's mandate and the transfer of its function to the Palestinian Authority will be possible."



    308 Blickpunkt Bundestag 8/99, 47.

    309 BT-Drs. 14/1314.

    310 BT-Drs. 14/1046, Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jelpke und der Fraktion der PDS, BT-Drs. 14/802.

    311 Ibid., 3, 10.

    312 Blickpunkt Bundestag 4/99, 39.

    313 Umwelt 9/1999, 410 f.

    314 Blickpunkt Bundestag 10/99, 61.

    315 BT-Drs. 14/2055, Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU, BT-Drs. 14/1748.

    316 Blickpunkt Bundestag 4/1999, 20.

    317 BT-Drs. 14/982, 14/912.

    318 Blickpunkt Bundestag 5/99, 19.

    319 Permanent Mission of Germany to the United Nations (Anm. 7): http://www.germany-info.org/UN/un_press-12_14_99.htm.

    320 Ibid.

    321 Permanent Mission of Finland to the United Nations (Anm. 3): http://www.un.int/finland/euspeechUNRWA.cfm.