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Völkerrechtliche Praxis der Bundesrepublik Deutschland im Jahre 1999


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Silja Vöneky/Markus Rau


XII. Zusammenarbeit der Staaten

7. Grenznachbarliche Zusammenarbeit

     130. Am 15. Oktober 1999 trat das deutsch-slowenische Abkommen über den grenzüberschreitenden Personen- und Güterverkehr auf der Straße in Kraft, das in Berlin am 21. Oktober 1997 unterzeichnet worden war.322 Das Abkommen regelt auf der Grundlage des innerstaatlichen Rechts der Vertragsparteien die Beförderung von Personen und Gütern im internationalen Straßenverkehr zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Slowenien. Außerdem regelt es den Transit durch die genannten Staaten durch Unternehmer, die im Hoheitsgebiet ihres Staates zur Ausführung dieser Beförderung berechtigt sind.

     131. Das Abkommen zwischen dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit der Bundesrepublik Deutschland und dem Ministerium für Umwelt der Tschechischen Republik über die gemeinsame Durchführung von Umweltschutz-Pilotprojekten in der Tschechischen Republik mit dem Ziel der Reduzierung von grenzüberschreitenden Umweltbelastungen wurde am 8. Dezember 1999 unterzeichnet und trat am selben Tag in Kraft.323 Das Abkommen wurde im Hinblick auf die gemeinsame Verantwortung beider Länder für Schutz und Erhalt der Elbe abgeschlossen und in der Absicht, zur Verminderung der Umweltbelastung in der Bundesrepublik Deutschland und in der Tschechischen Republik beizutragen. Ziel ist die Reduzierung von grenzüberschreitenden Umweltbelastungen, insbesondere die Reduzierung der Belastung der Elbe aus Abwässern chemischer Unternehmen sowie die Reduzierung von Luftverunreinigungen aus Quellen auf dem Gebiet der Tschechischen Republik.




    322 BGBl. 2000 II, 26.

    323 BGBl. 2000, 162.