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Völkerrechtliche Praxis der Bundesrepublik Deutschland im Jahre 1999


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Silja Vöneky/Markus Rau


II. Auswärtige Gewalt und Bundesländer

     6. Am 19. März 1999 stimmte der Bundesrat im zweiten Durchgang dem Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 14. August 1998 bzgl. der Änderungen von Zuständigkeiten nach dem Sorgerechtsüberkommens-Ausführungsgesetz zu.20 Das entsprechende Gesetz vom 13. April 1999 trat am 1. Juli 1999 in Kraft.21 Nach dem Sorgerechtsübereinkommens-Ausführungsgesetz findet eine Konzentration der gerichtlichen Zuständigkeit für die Anwendung des Haager und des Europäischen Übereinkommens betreffend internationale Kindesentziehungen durch Bündelung der Verfahren im jeweiligen Bezirk eines Oberlandesgerichts bei einem Familiengericht statt. Es besteht die Möglichkeit der Zuweisung an ein für mehrere Bezirke zuständiges Familiengericht durch Verordnung einer Landesregierung zu regeln. Der bisherige Vorrang des Gerichts einer Ehesache entfällt.




    20 BR-Drs. 120/99.

    21 BGBl. 1999 I, 720.