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Völkerrechtliche Praxis der Bundesrepublik Deutschland im Jahre 1999


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Silja Vöneky/Markus Rau


XVII. Friedenssicherung und Kriegsrecht

1. Abrüstung und Rüstungskontrolle

     218. Am 12. April 2000 legte die Bundesregierung ihren Bericht zum Stand der Bemühungen um Abrüstung, Rüstungskontrolle und Nichtverbreitung sowie über die Entwicklung der Streitkräftepotentiale (Jahresabrüstungsbericht 1999) vor. Der Bericht setzt sich zunächst eingehend mit der Entwicklung der sicherheits- und rüstungskontrollpolitischen Rahmenbedingungen in Europa auseinander.674 Dabei werden die Entwicklungen innerhalb der NATO, auf Ebene der EU und der WEU sowie im Rahmen der OSZE gewürdigt. Hinsichtlich der Bereiche konventionelle Rüstungskontrolle und Abrüstung wird sodann die Anpassung des Vertrages über konventionelle Streitkräfte in Europa, die am 19. November 1999 am Rande des OSZE-Gipfels in Istanbul auf der Ebene der 30 Staats- und Regierungschefs der OSZE erreicht werden konnte, als entscheidender Durchbruch gefeiert. Mit dem KSE-Änderungsvertrag, so die Bundesregierung, habe ein im Herbst 1996 begonnener komplizierter Verhandlungsprozeß über die Neuordnung der Stabilität im Bereich der konventionellen Streitkräfte in Europa seinen erfolgreichen Abschluß gefunden. Der KSE-Vertrag sei nunmehr grundlegend modernisiert und werde in seiner Funktion als Eckstein der europäischen Sicherheit weiter ausgebaut werden. Der ursprüngliche Zweck des KSE-Vertrages, breit angelegte Überraschungsangriffe und massive Streitkräftekonzentrationen an der ehemaligen Konfrontationslinie in der Mitte Europas zu verhindern, sei durch das neue Stabilitätsziel einer Verhinderung von destabilisierenden Streitkräftekonzentrationen überall im Vertragsgebiet abgelöst worden.675

     Zur Implementierung des geltenden KSE-Vertrages heißt es in dem Bericht, daß die Bundesregierung auch 1999 zielgerichtete bilaterale Maßnahmen zur Unterstützung der Umsetzung durch andere Vertragsstaaten durchgeführt habe. Unverändert hätten einzelne Vertragsstaaten ihre Verpflichtungen zur Reduzierung von Waffensystemen indes noch nicht erfüllt. Die Gründe für diese Defizite bestünden zum Teil in innerstaatlichen oder zwischenstaatlichen politischen Problemen, die unmittelbar Einfluß auf die Umsetzung von Rüstungskontrollabkommen hätten.676

     Ausführlich setzt sich der Bericht der Bundesregierung sodann mit dem Übereinkommen über das Verbot des Einsatzes, der Lagerung, der Herstellung und der Weitergabe von Antipersonenminen und über deren Vernichtung (sog. Ottawa-Übereinkommen) auseinander:

     "Mit seinem umfassenden Verbotsansatz und den Vorschriften zur Minenräumung und Opferfürsorge setzt das Übereinkommen von Ottawa sowohl aus abrüstungspolitischer als auch aus humanitär-völkerrechtlicher Sicht neue Maßstäbe. Allerdings konnte sich eine Reihe wichtiger Staaten, in denen Minen produziert werden, bisher nicht zur Unterzeichnung entschließen. Andererseits ist mit der Teilnahme der überwiegenden Mehrheit der afrikanischen, lateinamerikanischen und europäischen und eines großen Teils der asiatischen Staaten die Grundlage geschaffen, daß das Übereinkommen in den vom Minenproblem besonders betroffenen Regionen Wirkung entfalten kann.
     Vorrangige Ziele der Bundesregierung sind die weltweite Geltung des Ottawa-Übereinkommens und seine konkrete Umsetzung. Das erste Treffen der Vertragsstaaten im Mai 1999 in Maputo hat neue Impulse zur Implementierung und weltweiten Geltung des Übereinkommens gegeben und bis zum nächsten Vertragsstaatentreffen im September 2000 einen Arbeitsprozeß eingeleitet, der jeweils zwischen den jährlichen Vertragsstaatenkonferenzen stattfindet und an dem die Bundesregierung aktiv teilnimmt. Im Vorfeld der Maputo-Konferenz hat die Bundesregierung als Präsidentschaft der EU in zahlreichen Demarchen für die Prinzipien und Ziele des Ottawa-Übereinkommens geworben. Inzwischen haben über 130 Staaten das Übereinkommen gezeichnet und über 80 ratifiziert. Bedauerlich bleibt das Fehlen bedeutender Staaten wie China, Rußland und der USA. Ihr Beitritt wäre für die angestrebte Universalisierung des Übereinkommens besonders wichtig."677

     219. Stand und Entwicklung des Ottawa-Übereinkommens war im Berichtszeitraum auch Gegenstand einer Kleinen Anfrage an die Bundesregierung. In ihrer Antwort vom 26. März 1999 erklärte die Bundesregierung zunächst, daß sie dem Ottawa-Übereinkommen wegweisende Bedeutung für die weltweite Ächtung der Antipersonenminen beimesse. Es komme ihr entscheidend darauf an, dem Übereinkommen rasch weltweite Geltung zu verschaffen und seine konsequente Umsetzung sicherzustellen.678

     Die Bundesregierung teilte sodann mit, daß bisher nur einzelne Vertragsstaaten die Zahl der von ihnen vernichteten Antipersonenminen berichtet hätten. Die Vertragsstaaten seien nach Art. 7 Abs. 1 lit. a) des Übereinkommens aber verpflichtet, bis spätestens 1. September 1999 über die Anzahl ihrer Antipersonenminen zu berichten. Aufgrund dieser Meldungen ließen sich dann die Verpflichtungen zur Vernichtung von Antipersonenminen nach den Art. 4 und 5 des Übereinkommens bestimmen.679

     Detailliert schlüsselte die Bundesregierung auf, welche finanziellen Mittel Nichtregierungsorganisationen für Minenräumprogramme ab 1995 zur Verfügung gestellt wurden. Weiterhin erteilte sie Auskunft darüber, welche Mittel für die Erforschung und Entwicklung von Entminungstechnologie von der Bundesregierung ab 1995 bereitgestellt wurden.680

     Seit 1995, so berichtete die Bundesregierung weiter, seien Exportgenehmigungen für Minen, die nicht vom Antipersonenminen-Verbotsvertrag betroffen seien, für in der Bundesrepublik Deutschland ansässige oder tätige Firmen im Gesamtwert von 26,4 Mio. DM erteilt worden. Empfängerstaaten der Minen seien ausschließlich NATO- und gleichgestellte Länder gewesen.681

     Im Hinblick auf Forderungen nach einem Exportverbot auch für Minen, die vom Antipersonenminen-Verbotsvertrag nicht betroffen seien, sowie nach einem Verzicht der Bundeswehr auf Entwicklung und Anschaffung neuer sogenannter Hightech-Minen, führte die Bundesregierung aus:

     "Die Bundeswehr verfügt nur noch über Panzerabwehrminen, die vom Verbotstatbestand des Ottawa-Übereinkommens nicht erfaßt sind. Wie alle Waffensysteme unterliegen sie Exportrestriktionen durch das Kriegswaffenkontrollgesetz (KWKG). Das KWKG gestattet den Export von Waffen nur an zuverlässige Partnerstaaten, in erster Linie NATO-Staaten. Eine Änderung dieser Praxis ist nicht vorgesehen.
     Die Kernaufgabe unserer Streitkräfte bleibt die Landes- und Bündnisverteidigung. Gerade in einer Zeit sinkender Truppenstärken benötigt die Bundeswehr technische Hilfsmittel, um ihren Auftrag erfüllen zu können. Zu diesen Hilfsmitteln gehören die Panzerabwehrwaffen. Ein Verzicht auf die Möglichkeit zum zeitlich begrenzten Einsatz von Sperren mit ihnen würde zugleich die Gefährdung der eigenen Truppen auf nicht verantwortbare Weise erhöhen. Moderne Panzerabwehrwaffen der Bundeswehr verfügen sämtlich über einen Wirkzeitbegrenzungs- oder Selbstzerstörungsmechanismus, d.h. nach Ablauf einer bestimmten Zeitspanne (maximal 40 Tage) zerstören sich diese Minen selbst oder können gefahrlos geräumt werden. Eine Gefährdung der Zivilbevölkerung, insbesondere nach Abschluß der bewaffneten Auseinandersetzung, kann somit ausgeschlossen werden."682

     220. Bundesaußenminister Fischer äußerte sich am 6. Oktober 1999 auf der Konferenz zur Erleichterung des Inkrafttretens des Umfassenden Nuklearen Testverbotsvertrages zum Stand der weltweiten Abrüstungsbemühungen:

     "Gegenwärtig (...) droht dem Abrüstungsprozeß ein Stillstand - und Stagnation bedeutet angesichts der dramatisch veränderten Situation einen Rückschritt und damit neue, erhebliche Gefahren für die internationale Sicherheit. Es steht nicht gut um die Anstrengungen der Völkergemeinschaft zur Nichtverbreitung von Nuklearwaffen:
    - In Südasien droht nach den Atomtests und angesichts ungelöster Konflikte ein nukleares Wettrüsten;
    unkontrollierte Proliferation von nuklearer Technologie und Know-How untergräbt die Stabilität ganzer Regionen ebenso wie
    - die rasche Entwicklung und Verbreitung weitreichender ballistischer Trägertechnologie, von der unübersehbare Risiken für die regionale, aber auch weltweite Sicherheit und Stabilität ausgehen;
    - die Genfer Abrüstungskonferenz, die wichtige Beiträge zur multilateralen Abrüstung geleistet hat, ist weitgehend blockiert."683

     Fischer forderte ein weltweites Verbot aller Massenvernichtungswaffen und führte in diesem Zusammenhang weiter aus:

     "Unser Ziel bleibt das weltweite Verbot aller Massenvernichtungswaffen.
     Mit dem Chemiewaffenübereinkommen ist uns ein entscheidender Durchbruch bereits gelungen.
    Auch bei den biologischen Waffen haben wir uns auf ein Verbot geeinigt. Was noch fehlt, ist eine überzeugende Verifikationsregelung. In die laufenden Verhandlungen wird Deutschland mit einigen Partnern in kürze eine neue Initiative einbringen.
     Das Verbot von Atomwaffen ist als Ziel im Nichtverbreitungsvertrag formuliert. Es ist nicht in einem großen Wurf erreichbar, aber es gibt keinen Grund, diese Vision von vornherein über Bord zu werfen. Gefragt sind ein langer politischer Atem und beharrliche, praktische Schritte.
     Ein solcher Schritt von ebenso praktischer wie politischer Bedeutung ist der Umfassende Testverbotsvertrag. Mit diesem Vertrag können wir dem Nichtverbreitungsregime neue Dynamik verleihen (...).
     Es ist daher von größter Dringlichkeit, den Vertrag schnell in Kraft zu setzen. 48 Staaten haben ihn bislang ratifiziert, Deutschland im August letzten Jahres. Gefordert sind vor allem jene Staaten, deren Ratifikation nach Art. 14 des Vertrags Voraussetzung für sein Inkrafttreten ist. Ich appelliere an Indien und Pakistan, den Vertrag zu zeichnen und ihre vor der Generalversammlung der Vereinten Nationen gegebenen Zusagen einzulösen, ebenso an Nordkorea. Ich appelliere aber auch an die Kernwaffenstaaten Rußland, China und die USA, ihrer besonderen Verantwortung für das Nichtverbreitungsregime gerecht zu werden und den Vertrag schnell zu ratifizieren. (...)
     Deutschland unterstützt nachdrücklich die amerikanisch-russischen Gespräche über weitere tiefe Einschnitte in die strategischen Atomwaffenarsenale im Rahmen eines START-III-Abkommens. Wir begrüßen die einseitigen Reduzierungen der Atomwaffenbestände Frankreichs und Großbritanniens, das außerdem wichtige Transparenzmaßnahmen und eine deutliche Anhebung der Alarmschwelle seiner Nuklearwaffen beschlossen hat. Frankreichs Entschluß, sein atomares Testgelände endgültig aufzugeben, ist ebenfalls ein Schritt in die richtige Richtung. (...)
     Von entscheidender Bedeutung für den Erfolg unserer Anstrengungen, die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen aufzuhalten, ist aber ein umfassender, ein weltweiter Ansatz. Wir wollen und müssen die multilaterale Abrüstung wieder in Gang bringen: Mit dem Inkraftsetzen des Testverbotsvertrags und mit der raschen Aufnahme der Genfer Verhandlungen über ein Produktionsverbot von nuklearem Streitmaterial für Waffenzwecke (...)."684

     221. Die Entscheidung des US-amerikanischen Senats, den Atomteststopvertrag nicht zu ratifizieren, bezeichnete Bundesaußenminister Fischer am 29. Oktober 1999 im Deutschen Bundestag als ein "extrem kontraproduktives Negativsignal". Die Weichen auf dem Weg zu atomarer Abrüstung seien mit dem Votum des Senats in die falsche Richtung gestellt worden. Die Entscheidung sei schon deshalb "dramatisch", weil es nunmehr Indien und Pakistan, auch Schwellenländer, nur schwer zu vermitteln sei, warum sie dem Vertrag beitreten sollten. Fischer sagte weiter, er hoffe, daß hinter der Entscheidung keine grundsätzlichen Erwägungen stünden und der Kongreß seine Position noch einmal überdenken werde.685

     222. Die Europäische Union begrüßte am 6. Januar 1999 den Beschluß des zypriotischen Präsidenten Klerides vom 29. Dezember 1998, keine S-300-Raketen auf der Insel zu stationieren. Der Beschluß, der eine der Ursachen für die Spannungen auf der Insel beseitigt habe, werde zu Fortschritten im Hinblick auf eine gerechte und dauerhafte Lösung des Zypernkonflikts beitragen. Er sei ein wichtiges Signal für den Abbau des übermäßig hohen Rüstungsniveaus in Zypern. Die türkische Seite, so die EU, sollte nun ebenfalls Entgegenkommen zeigen.686

     223. Am 12. Januar 1999 gab die Europäische Union folgende Erklärung zu den Verhandlungen über ein Protokoll zu dem Übereinkommen über biologische Waffen und Toxinwaffen (BWÜ) ab:

     "Die Europäische Union erinnert daran, daß in der Schlußerklärung der Vierten Konferenz zur Überprüfung des Übereinkommens der Beschluß der Ad-hoc-Gruppe begrüßt wurde, ihre Arbeiten zu intensivieren, damit sobald wie möglich vor Beginn der Fünften Konferenz zu Überprüfung des Übereinkommens ein Protokoll zu dem Übereinkommen über Biologische Waffen und Toxinwaffen fertiggestellt werden kann.
     Zur Erreichung dieses Ziels ist es nach Auffassung der Europäischen Union unerläßlich, daß alle erforderlichen Stufen abgeschlossen werden, damit vor der Fünften Konferenz zur Überprüfung des Übereinkommens, die spätestens im Jahr 2001 stattfinden soll, ein Protokoll zur Unterzeichnung aufgelegt werden kann.
     Die Europäische Union vertritt daher die Auffassung, daß die Völkergemeinschaft den Verhandlungen über ein Protokoll 1999 weiterhin hohe Priorität einräumen sollte. Zu diesem Zweck wird sie die Arbeiten der Ad-hoc-Gruppe aktiv vorantreiben, damit bis Ende 1999 erhebliche Fortschritte erzielt werden können, so daß das Protokoll im Jahr 2000 von einer Sonderkonferenz der Vertragsstaaten angenommen werden kann."687

     224. Unter Vorsitz von Bundesaußenminister Fischer verabschiedete der Rat der Europäischen Union am 17. Mai 1999 den Gemeinsamen Standpunkt - vom Rat aufgrund von Art. 15 des Vertrags über die Europäische Union festgelegt - betreffend Fortschritte hinsichtlich eines rechtsverbindlichen Protokolls zur verstärkten Einhaltung des Übereinkommens über biologische Waffen und Toxinwaffen (BWÜ) und mit Blick auf den erfolgreichen Abschluß der grundlegenden Beratungen der Ad-hoc-Gruppe bis Ende 1999.688 Ausweislich seines Art. 1 ist Ziel des Gemeinsamen Standpunkts, im Einklang mit dem Beschluß der Vierten Konferenz zur Überprüfung des Übereinkommens den Abschluß der Verhandlungen in der Ad-hoc-Gruppe "BWÜ" über ein rechtsverbindliches Protokoll zur Einführung einer Verifikations- und Einhaltungsregelung zu fördern, mit der das BWÜ wirksam verstärkt wird. Zur Erreichung dieses Zieles sei es unerläßlich, alle erforderlichen Phasen für die Annahme des Protokolls durch eine Sonderkonferenz der Vertragsstaaten im Jahr 2000 abzuschließen. Aus Sicht der EU solle das künftige Ergänzungsprotokoll mindestens fünf wesentliche Elemente enthalten:

     - die Pflicht zur jährlichen Meldung einschlägiger Einrichtungen und Aktivitäten; in deren Folge sogenannte Besichtigungsbesuche vor Ort;

     - Besichtigungsbesuche auch ohne Verdacht zur Klärung von Zweifelsfragen;

     - Untersuchungen im Verdachtsfall und

     - die Errichtung einer BWÜ-Organisation mit einem kleinen Technischen Sekretariat.

     Um die Ernsthaftigkeit der europäischen Anliegen zu unterstreichen, enthält der Gemeinsame Standpunkt erstmals ein Angebot, die globale wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit im biologischen Bereich zwischen Industrie- und Entwicklungsländern zu intensivieren. Darüber hinaus sollten diese bei der praktischen Anwendung des vielschichtigen Regelwerks unterstützt werden.

     Der Staatssekretär des Auswärtigen Amtes Ischinger stellte den Gemeinsamen Standpunkt der EU am 29. Juni 1999 in Genf der Ad-hoc-Gruppe der BWÜ-Vertragsstaaten vor.689

     225. Zur Problematik der Kleinwaffen nahm Bundesentwicklungsministerin Wieczorek-Zeul anläßlich der Abschlußveranstaltung des Kernseminars der Bundesakademie für Sicherheitspolitik am 28. Mai 1999 in Bonn Stellung. In ihrer Rede drückte die Ministerin ihre Besorgnis darüber aus, daß die leichte Verfügbarkeit einer riesigen Anzahl von militärischen Kleinwaffen ein Faktor sei, der die gewaltsame Konfliktaustragung erheblich erleichtere. Weltweit gebe es schätzungsweise mindestens 500 Mio. militärische Kleinwaffen, darunter mehr als 100 Mio. Sturmgewehre. Jedes Jahr würden militärische Kleinwaffen im Wert von mindestens 5 Mrd. DM exportiert. Weder über Produktion noch über Exporte von Kleinwaffen oder Munition bestehe Transparenz. Die Exportvorschriften für Kleinwaffen seien nicht so streng wie für komplexere konventionelle Waffen. Aus entwicklungspolitischer Sicht sei eine strenge Auslegung der deutschen und europäischen Exportregeln nicht nur für Kriegswaffen, sondern auch für die sogenannten sonstigen Rüstungsgüter, zu denen einige der Kleinwaffen gehörten, unverzichtbar. Dadurch könne das Kleinwaffenproblem in Entwicklungsländern freilich nicht gelöst werden. Hierfür müßten Ansätze auf den verschiedensten Ebenen verwirklicht werden: Verbesserte Transparenz könnte der Ministerin zufolge zunächst einmal mehr Informationen verschaffen und den öffentlichen Druck zur Lösung des Problems verstärken. Die weitgehende Kennzeichnung von Kleinwaffen würde es erheblich erleichtern zu verfolgen, welche Wege Waffen und Munitionen nähmen. Zur Beobachtung und Informationssammlung über Kleinwaffenströme sollten auch nichtstaatliche Organisationen und Netzwerke einen Beitrag leisten. Der Entwicklungsministerrat der Europäischen Union habe kürzlich eine von der Ministerin initiierte Entschließung zur Kleinwaffenproblematik verabschiedet. Mit der Entschließung sei die Möglichkeit zur entwicklungspolitischen Unterstützung und Förderung von ernsthaften Ansätzen seitens der Entwicklungsländer eröffnet worden, die Verwendung bestehender Waffen zu kontrollieren und die große Zahl verfügbarer Waffen einzusammeln. Im Rahmen von Demobilisierungsprogrammen könne zum Beispiel auch der Rückkauf von Waffen finanziert werden. Um nachhaltige Erfolge zu erzielen, müßten solche Ansätze allerdings in umfassende Programme eingebettet sein, die von den Konfliktparteien mitgetragen werden müßten.690

     226. Im Zusammenhang mit der Ausarbeitung eines Resolutionsentwurfes der 54. Generalversammlung der Vereinten Nationen in Vorbereitung der Konferenz über den illegalen Handel mit Kleinwaffen im Jahre 2001 äußerte sich der finnische Botschafter Reimaa am 8. November 1999 im Ersten Ausschuß der UN-Generalversammlung im Namen der Europäischen Union wie folgt:

     "The European Union attaches great importance to the fight against the destabilising accumulation and spread of small arms and light weapons. (...) The EU is committed to considering small arms as part of its development policy. Responsibility in arms transfer policies is essential in addressing the small arms problem. (...)
     This year, the small arms resolution is of particular importance as it will launch the preparatory work for the 2001 Conference on the illicit trade in small arms and light weapons in all its aspects. This Conference is a major focus in the EU approach on small arms. (...)
     The EU is of the view that the draft resolution lays a good basis for the preparatory work. (...)
     The EU has outlined an ambitious plan for the Conference (...). A mere 'talking house' would not suffice. The Conference must respond to the urgent need to find effective responses to problems caused by the destabilising accumulation and spread of small arms and light weapons.
     The 2001 Conference should bring about effective guidelines or instruments and program of action encompassing all areas of possible international co-operation in small arms.
     The EU has underlined its strong support for the wide and comprehensive scope for the Conference. The 2001 Conference should address both supply and demand side considerations and attention should be given both to illicit and licit aspects of the issue. (...)
     As many non-governmental organisations participate closely in seeking solutions to small arms problems, the EU finds it of particular importance that they will be involved in the preparatory process from the beginning. In international efforts to deal with small arms problems, the governments and non-governmental organisations should work hand in hand in a transparent manner.
     The UN plays a keyrole in international efforts to address small arms problems. We are looking forward to working closely with other delegations to ensure that the process leading to the 2001 Conference proves successful."691

     227. Im überarbeiteten Strategischen Konzept der NATO692 heißt es zur Rolle der Allianz auf den Gebieten der Rüstungskontrolle, der Abrüstung und der Nichtverbreitung:

     "40. Die auf die Unterstützung der Rüstungskontrolle, Abrüstung und Nichtverbreitung gerichtete Politik des Bündnisses wird auch weiterhin eine wichtige Rolle bei der Verwirklichung der sicherheitspolitischen Ziele der Allianz spielen. Die Bündnispartner streben nach der Verbesserung von Sicherheit und Stabilität auf dem geringstmöglichen Streitkräfteniveau, das mit der Fähigkeit des Bündnisses zur Gewährleistung der kollektiven Verteidigung und zur Erfüllung der ganzen Bandbreite seiner Aufgaben vereinbar ist. Das Bündnis wird auch weiterhin sicherstellen, daß - als wichtiger Teil seines breit angelegten sicherheitspolitischen Ansatzes - Verteidigung mit den Zielen der Rüstungskontrolle, Abrüstung und Nichtverbreitung im Einklang bleibt. Das Bündnis wird auch weiterhin aktiv zur Fortentwicklung von Rüstungskontroll-, Abrüstungs- und Nichtverbreitungsübereinkommen sowie zu vertrauens- und sicherheitsbildenden Maßnahmen beitragen. Die Bündnispartner nehmen ihre besondere Rolle bei der Förderung eines breiter angelegten, umfassenderen und besser verifizierbaren internationalen Rüstungskontroll- und Abrüstungsprozesses ernst. Das Bündnis wird seine politischen Bemühungen um die Verringerung von Gefahren, die sich aus der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen und ihrer Trägermittel ergeben, verstärken. Das wichtigste nichtverbreitungspolitische Ziel des Bündnisses und seiner Mitglieder besteht darin, die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen zu verhindern, oder, sollte sie dennoch stattfinden, durch diplomatische Mittel rückgängig zu machen. Das Bündnis mißt der fortdauernden Geltung der vollständigen Umsetzung des KSE-Vertrags durch alle Vertragsstaaten als wesentliches Element der Gewährleistung der Stabilität des euroatlantischen Raums große Bedeutung bei."693

     Auch in dem Kommuniqué der Staats- und Regierungschefs der Allianz wird ausdrücklich auf die Bereiche Rüstungskontrolle, Abrüstung und Nichtverbreitung eingegangen. Die Staats- und Regierungschefs bekräftigen, daß es eines der Hauptziele des Bündnisses und seiner Mitglieder sei, die Weiterverbreitung atomarer, biologischer und chemischer Waffen zu verhindern oder, falls sie geschehe, durch diplomatische Mittel rückgängig zu machen. Um auf die Risiken zu reagieren, die durch die Weiterverbreitung von Massenvernichtungswaffen und ihrer Trägersysteme für die Sicherheit des Bündnisses entstünden, hätten sie eine Initiative auf den Weg gebracht, die auf der Arbeit aufbaue, die seit dem Brüsseler Gipfeltreffen geleistet worden sei, um die politischen und militärischen Anstrengungen des Bündnisses auf diesem Gebiet insgesamt zu verbessern. Diese Initiative zu den Massenvernichtungswaffen werde: eine aktivere, strukturierte Debatte in der NATO sicherstellen und zu einem gestärkten gemeinsamen Verständnis der Bündnispartner über Fragen der Massenvernichtungswaffen und nach der Reaktion hierauf führen; die Qualität und Quantität im Austausch von Informationen und Erkenntnissen unter den Bündnispartnern über Fragen der Weiterverbreitung verbessern; die Entwicklung einer Strategie zur Unterrichtung der Öffentlichkeit durch Bündnispartner unterstützen, um das Bewußtsein für die Poliferationsthematik und die Anstrengungen der Bündnispartner zur Förderung der Nichtverbreitung zu steigern; bestehende Programme der Bündnispartner erweitern, durch die die militärische Bereitschaft erhöht werde, in einem Umfeld von Massenvernichtungswaffen zu operieren und hieraus resultierenden Bedrohungen zu begegnen; den Prozeß des Informationsaustausches über nationale Programme von Bündnispartnern zur bilateralen Vernichtung von Massenvernichtungswaffen und der Unterstützung hierbei zu stärken; die Möglichkeiten für Bündnispartner erweitern, sich gegenseitig beim Schutz ihrer Zivilbevölkerung gegen die Risiken durch Massenvernichtungswaffen zu unterstützen; und ein Zentrum für Massenvernichtungswaffen im Internationalen Stab bei der NATO einzurichten, um diese Anstrengungen zu fördern.694

     In dem Kommuniqué heißt es weiter:

     "32. Rüstungskontrolle, Abrüstung und Nichtverbreitung werden weiterhin eine bedeutende Rolle bei der Verwirklichung der Sicherheitsziele der Allianz spielen. Die NATO engagiert sich seit langem auf diesem Gebiet. (...) Alle Bündnispartner sind Vertragsstaaten der zentralen Verträge für Abrüstung und die Nichtverbreitung von Massenvernichtungswaffen, des Vertrags über die Nichtverbreitung von Kernwaffen, des Übereinkommens über das Verbot biologischer und Toxinwaffen sowie des Übereinkommens über das Verbot chemischer Waffen und treten für die vollständige Umsetzung dieser Verträge ein. Die NATO ist ein Verteidigungsbündnis, das Sicherheit und Stabilität mit Streitkräften auf möglichst niedrigem Niveau, im Einklang mit den Erfordernissen des gesamten Aufgabenspektrums des Bündnisses, zu stärken sucht. Als Teil ihres breit angelegten Ansatzes zur Sicherheit unterstützt die NATO aktiv die Rüstungskontrolle und Abrüstung, sowohl auf konventionellem als auch auf nuklearem Gebiet, und führt ihren Einsatz gegen die Weiterverbreitung von Massenvernichtungswaffen und ihrer Trägersysteme fort. Im Lichte der strategischen Entwicklung insgesamt und der abnehmenden Bedeutung nuklearer Waffen wird die Allianz Optionen für vertrauens- und sicherheitsbildende Maßnahmen, Verifikation, Nichtverbreitung sowie die Rüstungskontrolle und Abrüstung prüfen."695

     Zum KSE-Vertrag äußern sich die Staats- und Regierungschefs in ihrem Kommuniqué wie folgt:

     "33. Der KSE-Vertrag ist ein Eckpfeiler der Sicherheit Europas. Wir bekräftigen unser Engagement zur erfolgreichen Anpassung des Vertrags, der das neue Sicherheitsumfeld widerspiegelt und den Weg zu größerer konventioneller Sicherheit und Stabilität in Europa ebnet. Im Laufe der bisherigen Verhandlungen haben Mitglieder der Allianz bereits ihre Absicht erklärt, Reduzierungen von Anteilsanrechten oder Beständen vorzunehmen, und wir fordern andere mit Nachdruck auf, ähnlich substantielle Reduzierungen dieser Art vorzunehmen. In diesem Zusammenhang stellen wir erfreut fest, daß die KSE-Vertragsstaaten in Wien im März 1999 Einigung über noch offene Schlüsselfragen erzielt haben, so daß die Textarbeit unverzüglich fortgeführt werden kann. Die Bündnispartner werden äußerste Anstrengungen unternehmen, damit ein angepaßter Vertrag zum OSZE-Gipfeltreffen in Istanbul im November 1999 zur Unterzeichnung vorliegt. Bis zum Abschluß des Anpassungsprozesses bleibt die weitere vollständige Implementierung des bestehenden Vertragswerks und seiner dazugehörigen Dokumente von äußerster Wichtigkeit."696

     Rußland wird von den Staats- und Regierungschefs aufgefordert, den START-II-Vertrag unverzüglich zu ratifizieren. Damit würden der Weg für bedeutende Reduzierungen der Kernwaffenbestände geebnet und Verhandlungen über einen START-III-Vertrag möglich, mit dem Ziel zusätzlicher weitreichender Reduzierungen. Die Staats- und Regierungschefs bringen weiterhin ihr Eintreten für ein baldiges Inkrafttreten des Vertrags über das umfassende Verbot von Nuklearversuchen zum Ausdruck und fordern alle Länder auf, dem Vertrag beizutreten und ihn schnellstmöglich zu implementieren. Sie unterstützen den baldigen Beginn von Verhandlungen über einen Vertrag über das Verbot der Produktion von Spaltmaterial für Kernwaffen oder andere Kernsprengkörper.697

     Schließlich betonen die Staats- und Regierungschefs:

     "35. Wir sind entschlossen, ein rechtsverbindliches Protokoll einschließlich wirksamer Verifikationsmaßnahmen voranzubringen, um die Vertragseinhaltung zu verbessern und Transparenz zu fördern und so die Implementierung des Übereinkommens über das Verbot biologischer und Toxinwaffen zu stärken. Wir unterstreichen noch einmal die Wichtigkeit der weltweiten Geltung und wirksamen Implementierung des Übereinkommens über das Verbot chemischer Waffen. Wir unterstützen die Anstrengungen zur Minenbeseitigung in Bosnien, die Entwicklung praktischer Initiativen unter der Ägide des EAPR und - für Signatarstaaten - Aktivitäten zur Erfüllung der Verpflichtungen nach dem Übereinkommen von Ottawa."698

     228. Für eine Förderung von Nichtverbreitung, Rüstungskontrolle und Abrüstung machten sich schließlich auch die Staats- und Regierungschefs der G 8-Staaten auf ihrem Wirtschaftsgipfel in Köln vom 18. bis 20. Juni 1999 stark. Im Kommuniqué der G 8 heißt es hierzu:

     "34. Die Stärkung des Nichtverbreitungsregimes und der Abrüstungsmaßnahmen weltweit ist eine unserer wichtigsten internationalen Prioritäten. Wir streben eine breit angelegte internationale Partnerschaft für eine umfassende Bedrohungsverhinderung an, um Erfordernissen der Sicherheit, der Rüstungskontrolle, der Außerdienststellung und der Nichtverbreitung Rechnung zu tragen und gleichzeitig Umweltrisiken zu verringern. Dabei werden wir auf Anstrengungen aufbauen, die gegenwärtig von den G 8-Staaten und anderen unternommen und geplant werden. Wir bekennen uns zur Aufstockung der Mittel für diese Zwecke und ermutigen alle anderen interessierten Staaten, sich uns anzuschließen.
     Wir sind uns bewußt, daß es nach wie vor erforderlich ist, waffenfähiges spaltbares Material, insbesondere Plutonium, zu schützen und zu verwalten. In den vergangenen Jahren haben sich die G 8-Staaten mit dem Thema des Umgangs mit waffenfähigem Nuklearmaterial befaßt, das nicht länger für Verteidigungszwecke benötigt wird. Wir bekräftigen unsere Ansicht, Vorkehrungen für den sicheren Umgang mit solchem spaltbarem Material zu treffen. Wir unterstützen mit Nachdruck die von den G 8-Staaten und anderen unternommenen konkreten Initiativen zur wissenschaftlichen und technischen Zusammenarbeit, die erforderlich ist, um künftige groß angelegte Programme für den Umgang mit spaltbarem Material zu fördern. Wir laden alle interessierten Staaten ein, Projekte für die baldige Umsetzung groß angelegter Programme zu unterstützen, und drängen auf die Ausarbeitung einer gemeinsamen Strategie. Wir wissen, daß für die Finanzierung ein internationaler Ansatz unter Einbeziehung sowohl öffentlicher als auch privater Mittel erforderlich sein wird, und wir werden eine mögliche Aufstockung unserer eigenen Mittelzusagen vor dem nächsten G 8-Gipfel prüfen.
     Wir sind tief besorgt über die jüngsten Raketentests und Entwicklungen auf dem Gebiet der Verbreitung von Raketen, z. B. die diesbezüglichen Aktionen Nordkoreas. Wir kommen überein, individuelle und kollektive Möglichkeiten der Behandlung dieses Problems weiter zu prüfen, und bekräftigen unser Bekenntnis zu den Zielen des Trägertechnologieregimes.
     Wirksame Ausfuhrkontrollmechanismen sind für die Erreichung eines großen Teils unserer Rüstungskontroll- und Nichtverbreitungsziele wesentlich. Wir werden auch weiterhin nach Möglichkeiten zur Stärkung dieser Mechanismen suchen. Zugleich unterstreichen wir die Rolle der Gruppe der Nuklearlieferländer bei der Verhinderung der nuklearen Verbreitung.
     38. Ein Jahr nach den Raketenversuchen Indiens und Pakistans wiederholen wir unsere Besorgnis und bekräftigen unsere im Kommuniqué von Birmingham abgegebene Erklärung. Die jüngsten Flugkörpertests haben die Spannungen in der Region weiter erhöht. Wir ermutigen beide Länder, den bereits unternommenen ersten positiven Schritten weitere folgen zu lassen, indem sie sich internationalen Nichtverbreitungs- und Abrüstungsanstrengungen anschließen und die in der Resolution 1172 des VN-Sicherheitsrats beschriebenen Maßnahmen treffen."699



    674 BT-Drs. 14/3233, 6 ff.

    675 Ibid., 11.

    676 Ibid., 13.

    677 Ibid., 18.

    678 BT-Drs. 14/667, 2.

    679 Ibid.

    680 Ibid., 2 f.

    681 Ibid., 4 f.

    682 Ibid., 5 f.

    683 Bull. Nr. 64 vom 11.10.1999, 650.

    684 Ibid., 650 f.

    685 Blickpukt Bundestag 10/99, 59.

    686 Bull. Nr. 3 vom 19.1.1999, 32.

    687 Bull. Nr. 4 vom 25.1.1999, 39.

    688 ABl. EG L 133 vom 28.5.1999, 3.

    689 Pressearchiv des Auswärtigen Amtes (Anm. 24): http://www.auswaertiges-amt.de/www.de/infoservice/presse/index_html.

    690 Bull. Nr. 34 vom 31.5.1999, 364.

    691 Permanent Mission of Finland to the United Nations (Anm. 3): http://www.un.int/finland/euspeechSmallArms.cfm.

    692 Siehe dazu bereits oben Ziff. 206.

    693 Bull. Nr. 24 vom 3.5.1999, 226.

    694 Ibid., 238.

    695 Ibid.

    696 Ibid., 239.

    697 Ibid.

    698 Ibid.

    699 Bull. Nr. 43 vom 14.7.1999, 441.