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Völkerrechtliche Praxis der Bundesrepublik Deutschland im Jahre 1999


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Silja Vöneky/Markus Rau


XVII. Friedenssicherung und Kriegsrecht

5. Humanitäres Völkerrecht

     236. Zum Schutz der Zivilbevölkerung in bewaffneten Konflikten äußerte sich der deutsche Botschafter Kastrup im Namen der Europäischen Union am 22. Februar 1999 im UN-Sicherheitsrat. Kastrup begrüßte zunächst, daß der Sicherheitsrat dem Thema eine hohe Priorität beimesse. Die EU sei der Auffassung, daß die Problematik des Schutzes der Zivilbevölkerung in bewaffneten Konflikten ein zentrales Thema auf der internationalen politischen Agenda sein müsse. Die EU erkenne an, daß die primäre Verantwortlichkeit zum Schutz der Zivilbevölkerung bei den Staaten und Konfliktparteien liege, doch müßten auch die Bestrebungen auf internationaler Ebene wieder verstärkt werden. Der Sicherheitsrat habe auf diesem Gebiet eine große Verantwortung; wichtig sei, daß er mit anderen Institutionen zusammenarbeite.745

     Die gegenwärtige Situation gebe Anlaß zu großer Sorge, so der Botschafter:

     "Looking at the present global situation one cannot but feel profound concern. (...)
     Not only is there still an alarming number of conflicts, but also their nature has changed. Most of the conflicts which now come before the Security Council are internal armed conflicts. The important distinctions between combatants and non-combatants, as well as between humanitarian workers and peacekeepers, have often become blurred. 90 % of victims in conflicts are civilians today. Civilians have thus become the first and main target in armed conflicts. (...) International humanitarian law, human rights law and refugee law are often unknown to parties to the conflict, ignored or wilfully disrespected. The gulf between existing international norms and respect for them on the ground has never attracted so much concern. Genocide, 'ethnic cleansing', increasing attacks on humanitarian personnel and the repudiation of the principles of humanity have become an almost general phenomenon in today's conflicts."746

     Kastrup machte folgende Vorschläge, um die Situation zu verbessern:

     "- First: we have to bridge the widening gap between existing international norms and respect for them through full compliance with international law and fundamental principles. (...)
    - Second: we must insure unimpeded access of humanitarian workers to those in need. (...)
    - Third: we need to consider what can be done to enhance the safety of humanitarian personnel, particularly in cases where there is limited consent for the parties to the conflict and the security situation is unstable. (...)
    - Fourth: we have to consider more effective measures to protect children in conflicts. (...)
    - Fifth: we must tackle the problems of entered personnel and of small arms proliferation, since they impede the repatriation of refugees, endanger both the dispensation of humanitarian assistance and economic recovery, and lead to the return of violence.
    - Sixth: sanctions should be well targeted on the leadership, in order to have a real impact without, as far as possible, leading to negative humanitarian consequences for the population. (...)
    - Seventh: we must put an end to impunity from war crimes and crimes against humanity. (...) It is also essential for states to implement their obligations to take action on the national level.
    - Eighth: we should do our utmost to prevent the media from being used as a tool of conflict. (...)
    - Ninth: the Security Council should as a matter of priority seek to prevent conflicts. (...)
    - Tenth: coherent diplomatic, political and military measures have to be complemented with measures related to economic, humanitarian and development aspects of conflict management. In that context it is important to further develop the concept of strategic framework to guide the work of the various UN organisations."747

     237. Am 17. September 1999 bezog auch die Vertreterin Finnlands Korpi im Sicherheitsrat Stellung zur Problematik des Schutzes der Zivilbevölkerung in bewaffneten Konflikten. Im Namen der Europäischen Union führte sie zunächst aus, daß massive und systematische Verletzungen der Menschenrechte und des humanitären Völkerrechts eine Bedrohung des internationalen Friedens und der Sicherheit konstituieren könnten und insofern die Aufmerksamkeit des UN-Sicherheitsrates erforderten.748 Zur gegenwärtigen Situation erklärte Korpi:

     "Looking at the present global situation one cannot feel but a profound concern about the widening gap between existing international norms and respect for them. In today's conflicts the important distinction between combatants and civilians have often become blurred and the safety of humanitarian workers is not respected. Women, children and the elderly, the sick, refugees and internally displaced persons suffer greatly and have been specifically targeted and used as shields. In some cases ethnic cleansing and forced population movements - often across international borders - have been used not only as weapon of aggressor, but also as their strategic objective. International humanitarian law, human rights law and refugee law are often unknown to parties to the conflicts, ignored or wilfully disrespected. The EU deplores persistent violations of international humanitarian law."749

     In ihrer Erklärung hob Korpi die besondere Bedeutung hervor, die der Strafgerichtsbarkeit in diesem Zusammenhang zukomme:

     "It is also essential that violations of the international instruments pertaining to protection of civilians are addressed through appropriate judicial processes, either nationally or through the efforts of the international community. The international criminal tribunals for the former Yugoslavia and for Rwanda were important steps in establishing individual accountability for atrocities. The EU is of the view that the Security Council should consider all measures to induce compliance with orders and requests of the two ad hoc tribunals.
     The European Union would also like to stress the importance of the early establishment of the International Criminal Court and its important future role both in deterring great breaches and serious violations of international humanitarian law and serious human rights violations and ensuring that those responsible for the atrocities are brought to justice. In this context it is to be noted that the Rome Statute of the International Criminal Court also foresees a major role for the Security Council in referring situations to the Court where they involve most serious crimes of concern to the international community and are deemed to constitute threats to international peace and security."750

     Für die internationale Gemeinschaft, so die finnische Vertreterin weiter, sei es immer schwieriger, Schutz und Hilfe für jene zu leisten, die sich inmitten des Konfliktes befänden. Die Verweigerung des Zugangs zu humanitärer Hilfe habe sich vielfach zu einem Mittel der Kriegsführung entwickelt. Humanitäres und friedenserhaltendes Personal würden oftmals zum Ziel der Konfliktparteien, da sie von diesen als Bedrohung für die Verwirklichung ihrer Ziele angesehen würden. In diesem Zusammenhang sei es der EU wichtig zu betonen, daß nach dem Rom-Statut für einen Ständigen Internationalen Strafgerichtshof Übergriffe gegen humanitäres oder friedenserhaltendes Personal Kriegsverbrechen konstituierten.751

     Eine bedeutende Rolle, so Korpi weiter, komme der Konfliktvermeidung zu. Dabei müßten existierende Mechanismen besser genutzt werden:

     "Better use should be made of existing mechanisms, such as the International Fact Finding Commission under article 90 of the First Additional Protocol to the 1949 Geneva Conventions. The services of this existing body can be called upon whenever violations of international humanitarian law occur in armed conflict. It can conduct inquiries into the alleged breaches of the Geneva Conventions or Protocol I and facilitate, through its good offices, the restoration of an attitude of respect for international humanitarian law."752

     238. Der Schutz von Kindern in bewaffneten Konflikten stellte im Berichtszeitraum einen Schwerpunkt der Diskussionen sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene dar. So sprach sich der Ausschuß für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe des Deutschen Bundestages am 17. März 1999 einmütig gegen eine Teilnahme von Kindern in bewaffneten Konflikten aus. Die Abgeordneten hoben besonders hervor, daß Empfängerländer deutscher Entwicklungshilfe nicht gleichzeitig den Einsatz von Kindersoldaten billigen oder fördern dürften. Auch müsse die Demobilisierung und Resozialisierung ehemaliger Kindersoldaten in Programmen der Entwicklungszusammenarbeit mit einbezogen werden. Neben körperlichen litten diese Jugendlichen häufig auch unter seelischen Schäden. Die Bundesregierung solle sich auf der Internationalen Arbeitskonferenz aktiv gegen die Rekrutierung von Kindern als Soldaten einsetzen; der Einsatz von Kindern in bewaffneten Konflikten müsse als schlimmste Form der Kinderarbeit gebrandmarkt und weltweit verboten werden.753

     Am 24. Juni 1999 nahm der Deutsche Bundestag einen Antrag von SPD und Bündnis 90/Die Grünen an, der sich mit dem Schutz von Kindern in bewaffneten Konflikten befaßt. Das Parlament hielt fest, Kinder seien immer Leidtragende in bewaffneten Konflikten, doch in den letzten Jahrzehnten seien sie zunehmend nicht nur Opfer, sondern auch Täter geworden. Sie schlössen sich freiwillig Regierungsarmeen und Rebellenverbänden an oder würden Zwangsrekrutiert. Die Rekrutierung von Kindersoldaten kenne auch keine Geschlechtergrenzen. Nach dem Willen des Parlaments solle sich die Bundesregierung deshalb bei den Verhandlungen über ein Zusatzprotokoll zur Konvention über die Rechte von Kindern in bewaffneten Konflikten für die Festlegung eines Mindestalters von 18 Jahren bei der direkten und indirekten Teilnahme an Kämpfen auseinandersetzen. Im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit solle sie die Achtung und den Schutz der Rechte der Kinder besonders fördern. Zudem solle die Regierung die sofortige Demobilisierung aller Kindersoldaten verlangen und durch Förderprogramme zur Rehabilitierung und Reintegration von ehemaligen Kindersoldaten Unterstützung leisten. Die Situation von Mädchen als Kindersoldaten solle dabei besonders berücksichtigt werden.754

     Anläßlich eines Workshops der Friedrich-Ebert-Stiftung nahm Bundesentwicklungsministerin Wieczorek-Zeul am 25. August 1999 Stellung zum Schutz von Kindern in bewaffneten Auseinandersetzungen und zu den diesbezüglichen Handlungsmöglichkeiten der Entwicklungspolitik. Die Ministerin hob zunächst hervor, daß es zwei Ebenen gebe, auf denen gehandelt werden müsse: Ganz konkret müsse zunächst versucht werden, die Situation von Kindern, die Opfer geworden und zugleich in Verbrechen verstrickt worden seien, zu verbessern. Sie müßten ein normales Leben beginnen können. Mittel- und langfristig müßte versucht werden, Konflikte zu verhindern und internationale Rahmenbedingungen zu schaffen, die es schwieriger machten, daß Kinder als Soldaten mißbraucht würden bzw. Opfer von Krieg und Vertreibung würden.755

     Zum ersten Punkt, der Verbesserung der Situation von Kindern im Krieg, erklärte die Ministerin sodann:

     "Unser oberstes Ziel muß es sein zu verhindern, daß Kinder und Jugendliche überhaupt als Soldaten mißbraucht werden. Jedoch: Wir müssen auch einsehen, daß wir dieses Ziel nicht in allernächster Zeit erreichen werden. Deshalb müssen wir zum Schutz der Kinder dafür sorgen, daß
    a) ein Mindestalter eingehalten wird und
    b) alles mögliche für Reintegration von Kindersoldaten in die Gesellschaft und in 'das normale Leben' unternommen wird.
     Mindestalter von Kindersoldaten: Dem Internationalen Übereinkommen über die Rechte des Kindes von 1989 (...) sind bisher 191 Staaten beigetreten. Es erlaubt in Art. 38 Abs. 2, daß bereits 15jährige als Soldaten an Feindseligkeiten teilnehmen. Dieses Mindestalter ist absolut inakzeptabel. (...)
     Seit Januar 1997 beschäftigt sich eine Arbeitsgruppe der VN-Menschenrechtskommission mit der Ausarbeitung eines Fakultativprotokolls 'Kinder in bewaffneten Konflikten' zur Kinderkonvention, in dem ein höheres Mindestalter für die Teilnahme an Kampfhandlungen festgelegt werden soll. Die Deutsche Bundesregierung befürwortet die Festlegung eines Mindestalters von 18 Jahren für die direkte und indirekte Teilnahme an Kampfhandlungen. (...)
     In diese Richtung wirkt bereits die Einbeziehung der Kindersoldaten in das Übereinkommen über das Verbot und das unverzügliche Handeln zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit, das am 17. Juni 1999 anläßlich der 87. Internationalen Arbeitskonferenz in Genf verabschiedet wurde. Danach ist die zwangsweise oder verpflichtende Rekrutierung von Kindern unter 18 Jahren für den Einsatz in bewaffneten Konflikten verboten. Die ausdrückliche Erwähnung der Kindersoldaten geht auf einen von Deutschland mit eingebrachten Änderungsantrag zurück.
     Wiedereingliederung von Kindersoldaten: Auch nach Ende des Krieges sind die Kinder extrem gefährdet. (...)
     Eine schnellstmögliche Reintegration von ehemaligen Kindersoldaten ist aus psychosozialen, ökonomischen und politischen Gründen notwendig. (...)
     Jedoch ist auch die Situation des Landes schwierig: Dort, wo die Administration, das Wirtschaftssystem, die innere Sicherheit, die Infrastruktur oder die Rechtsstaatlichkeit nicht funktionsfähig ist, geraten die ehemaligen Kindersoldaten in ein 'Vakuum'. (...)
     Bei der Reintegration der ehemaligen Kindersoldaten geht es um zwei Aspekte: Die soziokulturelle und die ökonomische Reintegration.
     Die soziokulturelle Reintegration ist die Voraussetzung für eine nachhaltige Wiedereingliederung in die Gesellschaft. (...)
     Die wirtschaftliche Reintegration geschieht durch Heimkehr in das ursprüngliche Umfeld - wo die Jugendlichen in ihren Dörfern auf traditionelle Einkommensquellen zurückgreifen oder durch Vorbereitung auf Tätigkeit in 'nichttraditionellen' Sektoren."756

     In seiner Stellungnahme im UN-Sicherheitsrat vom 22. Februar 1999 erklärte der deutsche Botschafter Kastrup im Namen der Europäischen Union zur Problematik des Schutzes von Kindern in bewaffneten Konflikten:

     "While all civilians deserve and need the protection of the international community, children deserve particular attention. (...) in recent years more than two million children have been killed in conflict situations, more than one million have been orphaned, more than six million have been permanently or seriously injured, 12 million have been made homeless and more than ten million are estimated to be suffering from great psychological and emotional trauma. More than 300.000 children in over 30 conflict situations are serving as child soldiers. These very numbers reflect the horror and the suffering of probably the weakest group in armed conflicts. (...)
     (...) we have to consider more effective measures to protect the children in conflicts. We consider the raising of the agelimit for participation in armed conflicts from 15 to 18, as foreseen by the Additional Protocol to the Convention on the Rights of the Child, one important step in this direction. The UN has set a good example with regard to the deployment of peacekeeping forces. We must also ensure that children are always identified as a priority in all efforts to build peace and resolve conflicts."757

     Zum Thema "Kinder und bewaffneter Konflikt" äußerte sich am 25. August 1999 im Namen der Europäischen Union auch die finnische Vertreterin Rasi im UN-Sicherheitsrat. Zunächst machte sie darauf aufmerksam, daß neuere Studien unter anderem von UNICEF belegten, daß der Einsatz von Kindersoldaten in bewaffneten Konflikten zunehme. Mehrere 100.000 Kindersoldaten hätten in den jüngsten bewaffneten Konflikten als Kombattanten teilgenommen.758

     Die finnische Vertreterin hob sodann die Notwendigkeit gemeinsamer Maßnahmen auf internationaler Ebene hervor:

     "Any meaningful effort to improve the plight of children affected by armed conflict requires high level governmental and international attention, it requires a mobilisation of public opinion, it requires practical action on the ground by government and armed opposition groups, and it requires governments to support the activities of various organisations. The EU underlines the need for a close partnership between the Special Representative of the Secretary General for Children in Armed Conflict, United Nations Childrens Fund and other relevant actors such as the High Commissioner for Refugees, the Office of the High Commissioner for Human Rights, the Office for the Coordination of Humanitarian Affairs, the Representative of the Secretary General on Internally Displaced Persons, the World Food Programme and the World Health Organisation."759

     Zu den erforderlichen Maßnahmen auf international-rechtlicher Ebene zum Schutz von Kindern in bewaffneten Konflikten machte die Vertreterin folgende Angaben:

     "The EU supports the work that is in progress to strengthen international human rights standards and mechanisms for enforcing international law in respect of children in situation of armed conflict. We consider the qualification of the use of child soldiers as a war crime in the Rome statute of the ICC as a very important step for the improvement of the protection of children. It underlines the importance of implementation and enforcement of existing minimum age standards for the recruitment and deployment of children in armed conflict, as set by international law.
     The Convention on the Rights of the Child must be extended to provide adequate protection to all children. Especially in the view of the tenth anniversary of the convention, the EU remains fully committed to the aim of concluding successfully the negotiations on the draft optional protocol related to the involvement of children in armed conflict. (...)
     As a step towards improving the protection of children we welcome the adoption by the International Labour Conference of the Convention concerning the Prohibition of and Immediate Action for the Elimination of the Worst Forms of Child Labour. These forms of labour include forced or compulsory recruitment for the use in armed conflict.
     The European Union stresses that particular importance of the Convention on the Rights of the Child, which has been almost universally ratified, and the Geneva Conventions and its additional protocols. Unfortunately, not all states have ratified the Convention on the Rights of the Child yet.
     It is the responsibility of the international community to monitor and seek guarantees, that all sides involved in conflict - governmental and non governmental - should abide by the relevant provisions of international law in their treatment of children. The European Union gives its full support to the work of the Committee on the Rights of the Child and to its mandate to monitor, with the support of UNICEF, the implementation of the Child Convention in all states parties, including those affected by armed conflict. (...) Also the Security Council should address the rights of the child for example when the Council is mandating a peacekeeping mission with tasks to disarm, demobilise and reintegrate combatants. We also recommend that whenever sanctions are adopted in the handling of crisis, their impact on children be assessed and monitored, and humanitarian exceptions be child-focused."760

     239. Aus Anlaß des 50. Jahrestags der vier Genfer Konventionen gab die Europäischen Union am 12. August 1999 folgende Erklärung ab:

     "Anläßlich des 50. Jahrestags der Verabschiedung der vier Genfer Konventionen erinnert die Europäische Union daran, daß sie den vier Genfer Konventionen als Grundverträgen des humanitären Völkerrechts außerordentliche Bedeutung beimißt.
     Dieser Jahrestag ist ein Anlaß, für die Umsetzung des humanitären Völkerrechts bei allen bewaffneten Konflikten einzutreten und auf die bisherige Umsetzung Rückschau zu halten. Die Mitgliedstaaten der Union nutzen diese Gelegenheit, um ihr Engagement für die Achtung und Förderung des humanitären Völkerrechts zu bekräftigen.
     Die Konventionen stellten einen wichtigen Schritt nach vorn bei der Entwicklung des humanitären Völkerrechts dar, und mit ihnen wurde ein Anstoß für die nachfolgende Entwicklung eines eindrucksvollen völkerrechtlichen Instrumentariums gegeben. Die Konventionen sind heute genau so notwendig wie vor fünfzig Jahren, und die Union hebt hervor, wie wichtig es ist, daß sie ohne Einschränkungen zur Umsetzung gelangen.
     Mit der Ausarbeitung der Konventionen wurde ausschließlich das Ziel verfolgt, den Einzelnen in Zeiten bewaffneter Konflikte zu schützen. Sie stellen damit die Basis dar, auf die sich die humanitären Grundsätze stützen, und zusammen mit den Zusatzprotokolllen von 1977 bilden sie die wesentlichen Instrumente des humanitären Völkerrechts. Die Union ruft alle Länder auf, den Genfer Konventionen sowie allen wichtigen Verträgen auf humanitärem Gebiet beizutreten, soweit sie dies noch nicht getan haben.
     Die wichtigsten Verpflichtungen, die die Vertragsparteien der Konventionen eingehen, bestehen darin, den Opfern bewaffneter Konflikte mit Achtung zu begegnen, sie zu schützen und ihnen eine humane Behandlung zuteil werden zu lassen. Es ist von entscheidender Bedeutung, daß die Bestimmungen der Konventionen umgesetzt werden. Die Union würdigt das seit der Verabschiedung der Genfer Konventionen Erreichte, beklagt jedoch die anhaltenden Verletzungen des humanitären Völkerrechts. Bei den heutigen Konflikten verwischt sich oftmals die wichtige Unterscheidung zwischen Kampftruppen und Zivilbevölkerung, die Sicherheit derjenigen, die humanitäre Hilfe leisten, wird nicht gewährleistet, und Kinder sowie andere besonders schutzbedürftige Bevölkerungsgruppen sind in diesen Konflikten zu Zielscheiben geworden.
     Das Hauptziel hätte es zu sein, die sich vergrößernde Kluft zwischen den bestehenden völkerrechtlichen Normen und ihrer Einhaltung zu überbrücken, und diese Frage sollte stärker in den Blickpunkt der internationalen Staatengemeinschaft gerückt werden.
     Die Verfolgung von Verstößen gegen das humanitäre Völkerrecht ist ein wichtiges Mittel, um auf die Einhaltung der Konventionen einzuwirken. In diesem Zusammenhang begrüßt die Union die Verabschiedung der Satzung eines ständigen Internationalen Strafgerichtshofs, der über die schwersten Verbrechen und Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht richten soll, und ruft zu einer baldigen Ratifizierung dieser Satzung auf.
     Die Union versichert das Internationale Komitee vom Roten Kreuz seiner anhaltenden Wertschätzung und sichert ihm auch weiterhin ihre Unterstützung zu. Das IKRK nimmt eine entscheidende Aufgabe wahr, wenn es darum geht, für die Einhaltung der humanitären Regeln Sorge zu tragen. Es hat über die Jahre hinweg unter schwierigsten Umständen beeindruckende Arbeit geleistet. (...)
     Die Union möchte überdies auf die wichtige Rolle hinweisen, die die Vereinten Nationen auf dem Gebiet des humanitären Völkerrechts wahrnehmen, und stellt insbesondere fest, daß das humanitäre Völkerrecht während der Völkerrechtsdekade der Vereinten Nationen ein wichtiges Thema war."761



    745 Permanent Mission of Germany to the United Nations (Anm. 2): http://www.germany-info.org/UN/eu_state_02_22_99.htm.

    746 Ibid.

    747 Ibid.

    748 Permanent Mission of Finland to the United Nations (Anm. 3): http://www.un.int./finland/euspeech%20Civilians%2017.9.cfm.

    749 Ibid.

    750 Ibid.

    751 Ibid.

    752 Ibid.

    753 Blickpunkt Bundestag 3/99, 31.

    754 Blickpunkt Bundestag 6/99, 30.

    755 Bull. Nr. 51 vom 30.8.1999, 541.

    756 Ibid., 542.

    757 Permanent Mission of Germany to the United Nations (Anm. 2): http://www.germany-info.org/UN/eu_state_02_22_99.htm.

    758 Permanent Mission of Finland to the United Nations (Anm. 3): http://www.un.int./finland/euspeech%20...n%20and%20Armed%20Conflict%2025.8.cfm.

    759 Ibid.

    760 Ibid.

    761 Bull. Nr. 51 vom 30.8.1999, 544 f.