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Progessive Inklusion: Zugehörigkeit und Teilhabe im Migrationsrecht

(Springer, 2014) – Zusammenfassung

 

Das Buch entfaltet zwei tragende Prinzipien, die Teilhabe und Zugehörigkeit von Migranten in Deutschland prägen: das Prinzip der statischen Zuordnung und das Prinzip der progressiven Inklusion. Beide Prinzipien lassen sich als Rechtsprinzipien qualifizieren und beinhalten ein Modell für die Ermächtigung (empowerment) von Migranten.

Das erste Kapitel stellt die Migrationsform der transnationalen Migration vor. Es handelt sich um eine spezifische Form der Migration, die sich durch Folgendes auszeichnet: (1) Migranten halten dauerhaft soziale, familiäre, ökonomische und kulturelle Bindungen in mehr als einem Staat aufrecht und (2) Migranten überschreiten die Grenzen zwischen Aufenthalts- und Herkunftsstaat wiederholt, regelmäßig und in unterschiedliche Richtungen. Diese Migrationsform, die in der Rechtswissenschaft bislang wenig Aufmerksamkeit erfahren hat, wird anhand von drei fiktiven Referenzfamilien aus der Türkei, der Ukraine und Italien illustriert, deren rechtliche Probleme in den folgenden Kapiteln weiter verfolgt werden.

Das zweite Kapitel entwickelt die Prinzipien der statischen Zuordnung und der progressiven Inklusion als zwei potentiell gegenläufige Prinzipien, die das gegenwärtige Migrationsrecht charakterisieren. Das Prinzip der progressiven Inklusion besagt, dass die Inklusion von Migranten im Aufenthaltsstaat dadurch erfolgen soll, dass ihre Rechte an die Rechte der Staatsangehörigen angeglichen werden. Diese Angleichung soll sukzessive, entsprechend der verschiedenen Bindungen zum Aufenthaltsstaat erfolgen. Zugleich sollen sie dabei auch immer weiter verfestigt werden, so dass sie gegen erneute Grenzüberschreitungen und vorübergehende territoriale Abwesenheit immunisiert werden und Ausweisungen schwieriger werden. Nach dem Prinzip der progressiven Inklusion ist Staatsangehörigkeit keine Voraussetzung für demokratische und gesellschaftliche Teilhabe. Vielmehr dienen Teilhaberechte dazu, Migranten zu einer solchen Teilhabe zu ermächtigen. Die tatsächliche Teilnahme an politischen und gesellschaftlichen Prozessen ist daher nur eine Folge der rechtlichen Inklusion. Das gegenläufige Prinzip der statischen Zuordnung dagegen streitet dafür, dass Staatsangehörigkeit zentrale Voraussetzung für volle Teilhaberechte bleibt. Dementsprechend argumentiert dieses Prinzip für eine eindeutige und exklusive Zuordnung einer Person zu einem Staat, so dass mehrfache Zuordnungen (und Staatsangehörigkeiten) zu vermeiden sind. Die Arbeit zeichnet die historischen Entwicklungspfade beider Prinzipien nach und zeigt, dass das Prinzip der statischen Zuordnung sich zeitgleich mit der Entstehung moderner territorialer Staatlichkeit entwickelte. Das Prinzip der progressiven Inklusion entwickelte sich dagegen im Zuge der Verbreitung der Idee universeller Menschenrechte nach dem zweiten Weltkrieg.

Das dritte Kapitel erläutert, warum Prinzipien ein geeignetes Instrument zur Untersuchung der rechtlichen Regulierung von Teilhabe und Zugehörigkeit sind: Als Strukturprinzipien organisierten und systematisieren sie das bestehende Rechtsmaterial; als Rechtsprinzipien erlauben sie eine Bewertung bestehender rechtlicher Regelungen an einem normativen Maßstab.

Die strukturierende Funktion der beiden Prinzipien, die im Mittelpunkt der Arbeit stehen, wird im vierten Kapitel anhand von vier Rechtsbereichen belegt, die für transnationale Migration besonders bedeutsam sind: Aufenthaltsrecht, Staatsangehörigkeitsrecht, soziale Teilhaberechte und politische Teilhaberechte. Jeder dieser drei Rechtsbereiche lässt sich im Lichte des Prinzips der statischen Zuordnungen und der progressiven Inklusion rekonstruieren. Während das hergebrachte Prinzip der statischen Zuordnung in den meisten Bereichen noch dominant ist, gewinnt das Prinzip der progressiven Inklusion zunehmend an Bedeutung.

Im fünften Kapitel wird nachgewiesen, dass sich statische Zuordnung und progressive Inklusion auch als Rechtsprinzipien im Sinne von Art. 38 IGH-Statut qualifizieren lassen. Elemente beider Prinzipien zeigen sich in zahlreichen völkerrechtlichen, insbesondere menschenrechtlichen Verträgen, Allgemeinen Bemerkungen der UN-Überwachungsorgane zu den Menschenrechtspakten, ILO-Konventionen und der Rechtsprechung des EGMR sowie in der EU-Grundrechtecharta.

Schließlich legt das sechste Kapitel dar, dass beide Prinzipien eine Mindestberücksichtigungspflicht beinhalten und daher bei der Regelung der Teilhaberechte und Zugehörigkeit von Migranten zu beachten sind. Die aktuelle Rechtslage in Deutschland wird am Maßstab dieser Anforderungen gemessen. Dabei zeigt sich Reformbedarf in Bezug auf das sog. „Optionsmodell“ im Staatsangehörigkeitsrecht, den fehlenden diplomatischen Schutz von daueraufhältigen Migranten, die politische Teilhabe von Migranten und den Ausweisungsschutz von sog. Migranten der zweiten Generation. Das Kapitel schließt mit einem Modell, wie die Bedeutung des Prinzips der progressiven Inklusion im Migrationsrecht besser zur Geltung gebracht werden könnte. Dieses Modell beinhaltet ein Minimum an Rechten, die alle Migranten sofort gewährt bekommen; ein Recht auf gleiche Teilhabe entsprechend der Aufenthaltsdauer und sozialen Bindungen; die Anerkennung von mehrfacher Staatsangehörigkeit; einen Daueraufenthaltsstatus mit privilegierten Rechten von Anfang an und einen Fast Track zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit.