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08.11.2017: Cyber-Angriffe unterhalb der Schwelle des bewaffneten Angriffs. Rechtsrahmen und Reaktionsmöglichkeiten. 2. Workshop des Max-Planck-Instituts für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht und des Auswärtigen Amts

Nach dem Workshop 2016 zur internationalen Ordnung in der gegenwärtigen internationalen Politik wurde der Wunsch deutlich, das zwischen Auswärtigen Amt und MPIL etablierte Format zu verstetigen und einzelne der aufgeworfenen Fragen bei einer Folgeveranstaltung zu vertiefen.

2017 sollte an das Format des Vorjahres angeknüpft und über Cyber-Angriffe unterhalb der Schwelle des bewaffneten Angriffs und deren völkerrechtliche Einordnung diskutiert werden: Welcher Rechtsrahmen findet Anwendung und bestimmt die Reaktionsmöglichkeiten? Auf Basis eines gemeinsamen Verständnisses der technischen Hintergründe ging es um die generelle völkerrechtliche Einordnung von Cyber-Angriffen, die nicht die Schwelle zum bewaffneten Angriff hin überschreiten. Insbesondere wurde die Zurechnungsproblematik bei solchen Angriffen beleuchtet und anhand des Fallbeispiels einer versuchten Beeinflussung ausländischer Wahlkämpfe mit Cyber-Mitteln konkrete Fragestellungen diskutiert.

Auf welche Art von Cyber-Aktivitäten ist Völkerrecht anwendbar und was ist Bedingung für die Anwendbarkeit des Völkerrechts? Wie ist es um die Bereitschaft von Staaten, Cyber-Aktivitäten dem Völkerrecht zu unterwerfen, bestellt? Was verlangt das Recht der Gegenmaßnahmen völkergewohnheitsrechtlich, bevor eine Gegenmaßnahme ergriffen werden darf? Und welche menschenrechtlichen Normen werden durch derartige Cyber-Angriffe gegebenenfalls verletzt?

Diese und weitere Fragen diskutierten 25 Angehörige des MPIL, des Auswärtigen Amts sowie des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) und des Bundesministeriums des Innern (BMI). Die Diskussion wurde eingeleitet und ergänzt durch Beiträge der externen Expert*innen Prof. Dr. Robin Geiß, LL.M. (NYU) (Professor of International Law and Security, University of Glasgow; Visiting Professor, Sciences Po Paris), Prof. Dr. Stefanie Schmahl, LL.M. (E) (Professorin für deutsches und ausländisches öffentliches Recht, Völkerrecht und Europarecht, Universität Würzburg) und Dr. Ben Wagner (Assistenzprofessor und Direktor des Privacy & Sustainable Computing Lab, Wirtschaftsuniversität Wien; Senior Researcher, Centre of Internet & Human Rights).

Das Résumé zogen Prof. Dr. Anne Peters(MPIL) und Dr. Michael Koch (AA). Eine Reihe von Handlungsempfehlungen und weiterführenden Fragestellungen bildete das Ergebnis des vertraulichen Workshops und dient als fortgesetzter Impuls für die Teilnehmer*innen aus Theorie und Praxis.

 

Bild von Markus Spiske auf Unsplash