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China und das Völkerrecht. 5. Workshop des Max-Planck-Instituts für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht und des Auswärtigen Amtes

Photo: Severin Stalder unter CC-Lizenz

Zum fünften Mal insgesamt und zum zweiten Mal in digitalem Format fand am 1. Dezember 2021 der gemeinsame Workshop des Max-Planck-Instituts für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht und des Auswärtigen Amtes statt. Bis zuletzt als Präsenzveranstaltung vorbereitet, doch immer mit Blick auf das ‚Hintertürchen‘ Zoom – den Workshop ereilte das Schicksal so vieler Veranstaltungen der vergangenen zwei Jahre. Dies tat der erfolgreichen Diskussion mit ungefähr 30 Teilnehmenden jedoch keinen Abbruch.

Der Workshop wurde erneut von der Rechtsabteilung des AA und dem Berliner Büro des MPIL organisiert; das Format dient seit 2016 dem vertraulichen Austausch völkerrechtlicher Expertise zwischen Praxis und Wissenschaft. So werden der wissenschaftlichen Reflexion Impulse aus der Praxis vermittelt und für die Praxis eine Informations- und Beratungsleistung erbracht.

In den vergangenen Jahren diskutierten die Teilnehmenden der Workshops den gegenwärtigen Zustand der internationalen Ordnung (2016), die völkerrechtliche Einordnung von Cyber-Angriffen (2017), rechtliche Aspekte von Flucht und Migration (2019) sowie den Zusammenhang zwischen Klimawandel und internationaler Sicherheit (2020).

Der diesjährige Workshop stand unter der Überschrift „China und das Völkerrecht“. Chinas bemerkenswerter sozio-ökonomischer Wandel und weltpolitischer Bedeutungszuwachs gehen mit einem gesteigerten Anspruch auf (Mit-)Gestaltung der Völkerrechtsordnung einher. Dies birgt – sich bereits realisierendes – Konfliktpotenzial nicht nur bei der Fortentwicklung des Völkerrechts, sondern auch der Interpretation existierenden Rechts und der Beantwortung struktureller Grundfragen. Gegenüber stehen sich dabei häufig einerseits eine chinesische Skepsis hinsichtlich des als Manifestation westlicher Hegemonie empfundenen globalen völkerrechtlichen Systems, anderseits eine westliche Wahrnehmung des völkerrechtlichen Agierens Chinas als selektiv und offen interessengeleitet.

Als Expert:innen konnten wir für den Workshop Dr. Thomas Eder vom Österreichischen Institut für Internationale Politik und Dr. Franziska Plümmer (damals noch aus eigenem Hause, mittlerweile an der Uni Amsterdam) gewinnen – diese bereicherten die Veranstaltung mit Impulsreferaten zu China und dem Völkerrecht zwischenstaatlicher Beziehungen (Eder) sowie chinesischen Positionen, Perspektiven und Strategien zu völkerrechtlichen Regimen zum Schutz Einzelner (Plümmer).

Die Referate dienten als Anstoß zur kontroversen, von Alexandra Kemmerer (MPIL) und Thore Neumann (AA) moderierten Diskussion: Welches Verständnis hat China vom „Multilateralismus“? Welche (tatsächlichen oder vorgeblichen) Missverständnisse bestehen dahingehend zwischen China und „dem Westen“? Welche Erklärungen gibt es für Chinas hoch selektive Nutzung internationaler (schieds-)gerichtlicher Streitbeilegung? Wie sind die Anstrengungen Chinas, ein eigenes Menschenrechtsnarrativ zu etablieren, zu beurteilen und wie verlaufen innerchinesische Diskurse diesbezüglich?

Im Verlauf der halbtägigen Diskussion wurden unter anderem allgemeine Diskurs- und Argumentationsmuster identifiziert und mögliche Missverständnisse zwischen chinesischen und „westlichen“ Positionen aufgearbeitet. Schließlich entwickelten die Teilnehmenden anhand konkreter Debatten wie zur Rolle Chinas in der internationalen Gerichtsbarkeit, dem Konflikt um das Südchinesische Meer sowie flüchtlings- und menschenrechtlichen Fragen Ansätze des konkreten Umgangs mit derartigen Auseinandersetzungen.

Diese jüngste Veranstaltung in der gemeinsamen Reihe mit dem Auswärtigen Amt bewies einmal mehr den Mehrwert der fundierten Kooperation zwischen Wissenschaft und Praxis – eine Beobachtung, die auch Anne Peters (MPIL) und Christophe Eick (AA) in ihren abschließenden Worten bekräftigten.

 

Bericht: Jakob Hach

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