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Völkerrechtliche Praxis der Bundesrepublik Deutschland im Jahre 1998


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Karen Raible


VIII. Ausländer

3. Visarecht

    49. Die Bundesregierung gab auf die Kleine Anfrage der Gruppe der PDS am 27. Mai 1998 Auskunft über die Anzahl der Visaanträge auf Familienzusammenführung und die dabei anfallenden Wartezeiten.103 Danach können Visaverfahren bei den deutschen Auslandsvertretungen zum Zwecke des Familiennachzugs unter Einschluß des Zustimmungsverfahrens bei der Ausländerbehörde in der Regel nach etwa 6 bis 8 Wochen abgeschlossen werden. Weil die Dauer stets vom Einzelfall abhänge, könne keine Aussage über die maximale Wartezeit getroffen werden. Habe eine Auslandsvertretung die Erteilung eines Visums aus bestimmten Gründen abgelehnt und erhebe der Ausländer dagegen Klage vor einem deutschen Gericht, verlängere sich die Wartezeit auf ein Visum zur Familienzusammenführung. In den 15 Staaten mit den meisten Visa zur Familienzusammenführung sind gemäß der beigefügten Statistik 1996 insgesamt 31.308 und 1997 insgesamt 34.026 Familienvisa von den Auslandsvertretungen erteilt worden. Die meisten wurden in der Türkei ausgestellt (19.649 und 20.905).



    103 BT-Drs. 13/10855.