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Völkerrechtliche Praxis der Bundesrepublik Deutschland im Jahre 1998


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Karen Raible


XII. Zusammenarbeit der Staaten

7. Grenznachbarliche Zusammenarbeit

    133. Das erste Petersberger Gespräch über "Globale Wasserpolitik - Zusammenarbeit für grenzüberschreitendes Gewässermanagement" fand vom 3. bis 5. März 1998 statt. Zentrales Thema des Gespräches war die Frage, wie an grenzüberschreitenden Flüssen und Seen nachhaltige Formen der Gewässerbewirtschaftung erreicht werden können und wie Nutzungskonflikte, die sich zwischen Nachbarstaaten ergeben können, zu vermeiden sind. Die Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Merkel erklärte am 5. März 1998 vor der Bundespressekonferenz in Bonn:

"Derzeit besteht weltweit in 26 Ländern akute Wasserknappheit. Aufgrund der sich abzeichnenden Entwicklungen werden künftig Flüsse und Seen mit zwei und mehr Anliegern zunehmend Gegenstand von Verteilungskonflikten werden, die unter entsprechenden instabilen politischen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen zum Ausbruch von Gewalt führen können. Weltweit gibt es 214 internationale Fluß- und Seenbecken. Davon werden 155 jeweils von zwei Staaten, 26 von drei Staaten und 23 von mehr als drei und bis zu 12 Staaten geteilt. Vor diesem Hintergrund ist ein enges Zusammenwirken von Umwelt-, Entwicklungs-, Außen- und Sicherheitspolitik erforderlich."265

    Am 21. März 1998 erklärte Bundesaußenminister Kinkel zum Tag des Wassers:

"In Regionen, in denen es widerstreitende Nutzerinteressen gibt, geht es vor allem auch darum, mehr Vertrauen zwischen den Anrainern zu schaffen. Notwendig sind umfassende Informations- und Konsultationsmechanismen zwischen den Anrainern als Grundlage für ein effizientes Wassermanagement auf nationaler und regionaler Ebene. Der OSZE-Katalog vertrauensbildender Maßnahmen bietet hier vielfältige Möglichkeiten. Mit der Förderung der regionalen Zusammenarbeit im südlichen Afrika, Nahen und Mittleren Osten und in Südostasien - einem Schwerpunkt deutscher Außenpolitik - leisten wir einen wichtigen Beitrag auch zur Lösung regionaler Wasserprobleme."266

    134. Am 16. Juli 1998 erging das Zustimmungsgesetz zum Übereinkommen vom 17. März 1992 über die grenzüberschreitenden Auswirkungen von Industrieunfällen.267 Zum Schutz der Menschen und der Umwelt sowie zur Verhinderung von Gefahren grenzüberschreitender Auswirkungen von Industrieunfällen soll die internationale Zusammenarbeit auf rechtlichem, wissenschaftlichem und technischem Gebiet der Anlagensicherheit und bei der Gefahrenabwehr nach den Grundsätzen der guten Nachbarschaft und Gegenseitigkeit gefördert werden. Im einzelnen enthält das Übereinkommen Verpflichtungen zur Identifizierung gefährlicher Anlagen und zur Abschätzung ihres grenzüberschreitenden Gefahrenpotentials, zur umfassenden Störfallvorsorge und zur Störfallabwehr, zur inner- und außerbetrieblichen Alarm- und Gefahrenabwehrplanung, zur gegenseitigen Benachrichtigung bei Industrieunfällen, zur Information der Öffentlichkeit, sowie zur Zusammenarbeit bei der Störfallbekämpfung, bei der Forschung und Entwicklung, beim Informations- und Technologieaustausch und bei der Abwicklung von Haftungsfragen.268



    265 Bull. Nr. 18 vom 12.3.1998, 200.

    266 Pressearchiv des Auswärtigen Amtes (Anm. 10): http://www.auswaertiges-amt.de/6_archiv/98/p/P980320c.html.

    267 BGBl. 1998 II, 1527.

    268 Umwelt Nr. 9/1998, 433 f.