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Völkerrechtliche Praxis der Bundesrepublik Deutschland im Jahre 1998


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Karen Raible


XIII. Umwelt- und Naturschutz

8. Antarktis

    159. Am 14. Januar 1998 ist das Umweltschutzprotokoll zum Antarktis-Vertrag vom 4. Oktober 1991328 in Kraft getreten. Aus diesem Anlaß gab Bundesaußenminister Kinkel folgende Erklärung ab:

"Die Antarktis ist - entgegen allem äußeren Anschein - eines der verletzlichsten Ökosysteme unserer Erde. Wir müssen alles tun, um es vor irreparablen Schäden zu bewahren. Dazu haben die Mitgliedstaaten des Antarktis-Vertrages, darunter auch Deutschland, ein Umweltprotokoll erarbeitet, das heute in Kraft tritt. Dies ist ein wichtiger Erfolg der internationalen Zusammenarbeit zum Erhalt der einzigartigen Natur des Südpols. Gleichzeitig dürfen wir nicht vergessen: Die stärkste Bedrohung der antarktischen Umwelt geht derzeit von den sog. Treibhausgasen aus, die auf Tausenden von Kilometern weit entfernt aus Industrieschornsteinen in die Luft geblasen werden. Die Treibhausgase tragen mit zur Erwärmung der Erdatmosphäre bei. Ein dauerhafter Temperaturanstieg aber könnte die Eismassen auf den beiden Polen zum Schmelzen bringen. Die Folgen hätte der ganze Globus 'auszubaden' - bei einem entsprechenden Anstieg des Meeresspiegels würden einige Länder vollständig von der Landkarte verschwinden."329

    160. Vom 25. Mai bis 5. Juni 1998 fand die XXII. Antarktis-Konsultativstaatenkonferenz in Tromsö (Norwegen) statt. Zu den wesentlichen Ergebnissen zählt die offizielle Einrichtung des Umweltausschusses, dessen Aufgabe es ist, Empfehlungen zur Umsetzung des Umweltschutzprotokolls für die Antarktis-Konsultativstaatenkonferenz auszuarbeiten. Zu seinen künftigen Arbeitsschwerpunkten werden die Behandlung von Umweltverträglichkeitsprüfungen und Schutzgebieten fehlen, sowie die Erstellung eines Umweltberichtes für die Antarktis als Grundlage für eine einheitliche Bewertung für Umweltbeeinträchtigungen. Ein gemeinsam von der Bundesrepublik Deutschland, den Vereinigten Staaten und Großbritannien vorgelegtes Arbeitspapier zum Stand der Auswirkungen des Tourismus auf die Umweltbedingungen in der Antarktis wurde als ein erster Schritt in Richtung auf weitere Aktivitäten zum Thema "Umwelt und Tourismus in der Antarktis" von den Konsultativstaaten begrüßt. Noch ungeklärt blieben allerdings Fragen zu potentiellen Haftungsregelungen bei Schädigungen des Ökosystems.330



    328 BGBl. 1994 II, 2479.

    329 Pressearchiv des Auswärtigen Amtes (Anm. 10): http://www.auswaertiges-amt.de/6_archiv/98/p/P980114A.html.

    330 Umwelt Nr. 7-8/1998, 320.