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Völkerrechtliche Praxis der Bundesrepublik Deutschland im Jahre 1998


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Karen Raible


XIII. Umwelt- und Naturschutz

9. Biotechnologie

    161. Am 18. Juni 1998 nahm der Bundestag einen gemeinsamen Entschließungsantrag von CDU/CSU, SPD und FDP an, den der Ausschuß für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung anläßlich des Berichts des Forschungsausschusses zu den "Auswirkungen moderner Technologien auf Entwicklungsländer und Folgen für die zukünftige Zusammenarbeit zwischen Industrie- und Entwicklungsländern" erarbeitet hatte.331Nach Ansicht des Bundestags seien die Auswirkungen moderner Biotechnologie, insbesondere der Gentechnik, auf die Ernährungssicherung, die Gesundheitsversorgung und den Erhalt der biologischen Vielfalt in den Entwicklungsländern derzeit nur mittelfristig prognostizierbar. Deshalb sei es notwendig, den Einsatz moderner Biotechnologien sowohl in Industrie- als auch in den Entwicklungsländern "kritisch zu begleiten". Der Bundestag erklärte weiter, es seien faire, international gültige Rahmenbedingungen geschaffen worden, um zu verhindern, daß partikulare Interessen den angestrebten weltweiten Nutzen der Biotechnologie vereiteln. Die Bundesregierung müsse darauf achten, daß die natürliche Artenvielfalt der Welt durch die Biotechnologie, insbesondere die Gentechnologie nicht zusätzlich gefährdet werde. Im Bereich der biotechnologischen Forschung im humanmedizinischen und tiermedizinischen Bereich solle die Bundesregierung die Entwicklungsländer beim Aufbau von Forschungskapazitäten fördern.332



    331 BT-Drs. 13/10552.
    332 Blickpunkt Bundestag 2/98, 43.