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Völkerrechtliche Praxis der Bundesrepublik Deutschland im Jahre 1998


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Karen Raible


IV. Staatsgebiet und Grenzen, extraterritoriale Jurisdiktion

    12. Durch Gesetz vom 27. Mai 1998 wurde dem Vertrag vom 5. Juni 1996 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik über den Bau einer Straßenbrücke über den Rhein zwischen Altenheim und Eschau zugestimmt.35

    13. Durch Gesetz vom 22. Juli 1998 wurde dem Abkommen vom 19. März 1997 zur Änderung des Vertrages vom 23. November 1964 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Einbeziehung der Gemeinde Büsingen am Hochrhein in das schweizerische Zollgebiet zugestimmt.36

    14. Die Bundesregierung beurteilte in ihrer Antwort vom 23. Dezember 1998 auf eine Schriftliche Parlamentarische Anfrage die Resolution des US Repräsentantenhauses vom 13. Oktober 1998, in der auch die Bundesregierung aufgefordert wurde, enteigneten Besitz den ursprünglichen Eigentümern zurückzugeben bzw. eine rechtmäßige Entschädigung zu zahlen:

"Die Bundesregierung hat die entsprechende Resolution des US-Repräsentantenhauses vom 13. Oktober 1998 (H.Res. 562) zur Kenntnis genommen. Es handelt sich dabei um eine souveräne Entscheidung des amerikanischen Parlaments. Diese Resolution hat Aufforderungscharakter, entfaltet aber keine politische oder rechtliche Bindungswirkung."37



    35 BGBl. 1998 II, 986.

    36 BGBl. 1998 II, 1130; vgl. Bank (Anm. 1), Ziff. 14.

    37 BT-Drs. 14/244, 4.