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Völkerrechtliche Praxis der Bundesrepublik Deutschland im Jahre 1998


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Karen Raible


XVII. Friedenssicherung und Kriegsrecht

3. Kollektive militärische und nicht-militärische Maßnahmen

    243. Zusammenarbeit Iraks mit der UN-Abrüstungskommission UNSCOM

    Zu den Gesprächen zwischen dem Leiter der Sonderkommission der Vereinten Nationen für den Irak (UNSCOM) Butler und der irakischen Führung erklärte Bundesaußenminister Kinkel am 21. Januar 1998:

"Die gestrige Vereinbarung zwischen dem Leiter der Sonderkommission der Vereinten Nationen für den Irak, Richard Butler, und der irakischen Führung über ein Expertentreffen zu Abrüstungsfragen im Raketenbereich ist ein schwacher Hoffnungsschimmer in einem ansonsten dunklen Kapitel des Verhaltens des Irak gegenüber der internationalen Staatengemeinschaft. ...

Bei der gestrigen Vereinbarung zwischen UNSCOM und dem Irak wurde Deutschland eingeladen, sich mit Experten im Rahmen des für Anfang Februar terminierten Abrüstungstreffens zu beteiligen. Selbsverständlich wird die Bundesregierung ihren Beitrag leisten! Schon in der Vergangenheit standen wir bei UNSCOM nicht abseits: Von 1991 bis 1996 hat die Bundeswehr die gesamte Lufttransportunterstützung für UNSCOM gestellt - Hubschrauber und Maschinen des Typs Transall. Darüber hinaus haben wir uns personell intensiv an der Sonderkommission der Vereinten Nationen für die Abrüstung von Massenvernichtungswaffen im Irak beteiligt: Durch Entsendung von Lang- und Kurzzeitexperten für die UNSCOM-Zentrale und die Inspektionsteams sowie durch die Bereitstellung von technischer Ausrüstung für die Verifikation."598

    Am 4. März 1998 bekräftigte die Bundesregierung im Europaausschuß ihre Position, sollte sich die irakische Regierung nicht an das mit UN-Generalsekretär Kofi Annan erzielte Memorandum of Understanding halten, seien auch militärische Zwangsmaßnahmen der internationalen Staatengemeinschaft als eine mögliche Aktion weiterhin nicht auszuschließen. Grundsätzlich seien sich die Mitgliedstaaten der Europäischen Union in dieser Frage völlig einig. Welche konkreten Maßnahmen die Europäische Union im Falle einer Verletzung des Abkommens durch die irakische Regierung befürworten werde, müsse im Rahmen der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik entschieden werden, sollte ein solcher Fall eintreten.599

    Zu der Entscheidung des Irak, die Zusammenarbeit mit der UN-Abrüstungskommission UNSCOM einzustellen sowie zu der Verurteilung dieser Entscheidung durch den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen erklärte Bundesaußenminister Fischer am 1. November 1998:

"Deutschland unterstützt uneingeschränkt die Aufforderung des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen an den Irak, die Zusammenarbeit mit der UN-Abrüstungskommission UNSCOM und der Internationalen Atomenergiebehörde (IAEO) unverzüglich, uneingeschränkt und ohne Vorbedingungen wieder aufzunehmen. Auch Deutschland verurteilt mit Nachdruck die Entscheidung der irakischen Regierung. Die uneingeschränkte Tätigkeit von UNSCOM ist für die Überprüfung der Abrüstungsverpflichtungen des Irak unerlässlich und damit ein Beitrag zur Gewährleistung der Sicherheit in der Region.

Die irakische Entscheidung ist ein sehr ernster Bruch mit und Verstoß gegen die Resolution des Sicherheitsrates, die sich mit Fragen der Abrüstung und Zerstörung irakischer Massenvernichtungswaffen befassen. Sie ist um so ernstzunehmender, als sie neben den Sicherheitsratsresolutionen auch die erst im Februar dieses Jahres erreichte Einigung mit UN-Generalsekretär Kofi Annan mißachtet."600

    In einer Sondersitzung des auswärtigen Ausschusses des Bundestages erläuterte Bundesaußenminister Fischer am 18. Dezember 1998 die Haltung der Bundesregierung zu den amerikanischen und britischen Luftangriffen auf irakische Rüstungsproduktionsstätten. Er führte aus, daß der Einsatz militärischer Gewalt ausschließlich auf die hartnäckige und wiederholte Weigerung Saddam Husseins zurückzuführen sei, mit den Waffenkontrolleuren der Vereinten Nationen bei der Abrüstung und Überprüfung der irakischen Massenvernichtungswaffen zusammenzuarbeiten, so wie es die Resolutionen der Vereinten Nationen vorsehen. Die Tatsache, daß es zu den militärischen Maßnahmen habe kommen müssen, werde von der Bundesregierung nachdrücklich bedauert. Dieses Bedauern gehe mit der Hoffnung einher, daß der Irak einsichtig werde und es rasch wieder zu politischen Lösungsansätzen komme. In diesem Sinne hoffe die Bundesregierung auf ein schnelles Ende der Militäraktionen. Es erfülle die Bundesregierung mit Sorge, daß der Militärschlag gegen den Irak das internationale System insbesondere die friedenssichernde Aufgabe der Vereinten Nationen in verschiedener Hinsicht auf das Schwerste belaste.601

    Daran anschließend erklärte Bundesaußenminister Fischer am 21. Dezember 1998 in London in einer gemeinsamen Pressekonferenz mit seinem britischen Amtskollegen Cook zur aktuellen Entwicklung im Irak:

"Wir sind sehr erleichtert, daß es zu einem Ende der Kampfhandlungen gekommen ist. Saddam Hussein trägt allein die Verantwortung für die Kampfhandlungen und für alle Folgen, die sich daraus ergeben haben - aufgrund seiner Weigerung die UN-Resolution und das Memorandum of Understanding zwischen Kofi Annan und der irakischen Regierung voll umzusetzen.

Die Bundesregierung hat ihre politische Solidarität mit unseren Alliierten erklärt, was wir jetzt erreichen müssen, ist meines Erachtens vor allen Dingen eine erfolgreiche Umsetzung der UN-Resolutionen, d.h. eine Fortführung der Abrüstungsbemühungen gegenüber dem Potential an Massenvernichtungswaffen des Irak. Wir müssen auch versuchen, einen Weg zu finden - auf der Grundlage der vollen Erfüllung der UN-Sicherheitsrats-Resolutionen und ihrer kontrollierten Verifikation - der dem Irak einen Weg zurück in die Völkergemeinschaft eröffnet."602

    244. Kosovo

    Angesichts der sich zuspitzenden Lage in der serbischen Provinz Kosovo und Nachrichten von blutigen Auseinandersetzungen mit zahlreichen Toten erklärte Bundesaußenminister Kinkel am 6. März 1998:

"Die internationale Staatengemeinschaft darf es in dieser sich zuspitzenden Lage nicht länger bei Worten und Appellen belassen. Präventive Diplomatie, ausgerichtet an konkreten Maßnahmen, ist jetzt erforderlich. Ich halte folgendes für notwendig:
1. Angesichts der Gefahr, daß der Kosovo-Konflikt Friede und Stabilität der gesamten Region aufs Spiel setzt, muß sich der Sicherheitsrat sofort mit der Angelegenheit befassen. Heute habe ich in diesem Sinne die Initiative ergriffen und mich an Generalsekretär Kofi Annan und den amtierenden Präsidenten des Sicherheitsrats gewandt.
2. Die Verlängerung der militärischen Präsenz der Vereinten Nationen in Mazedonien sollte umgehend beschlossen werden. Sie ist eine Stütze der regionalen Stabilität. Das gleiche gilt für den von mir seinerzeit vorgeschlagenen Ausbau der WEU-Präsenz in Albanien. Ich habe entsprechende Initiativen ergriffen.
3. Ein unverzügliches Treffen der Außenminister der Region mit der Kontaktgruppe. Regional abgestimmtes Handeln zur Eindämmung der Krise ist erforderlich. Darüber hinaus müssen wir die EU-Kontakte mit Ländern in dieser Region weiter intensivieren. Das werde ich bei den Kollegen anregen.
4. Die OSZE muß alle verfügbaren Instrumente der präventiven Diplomatie einsetzen. Hierzu gehört eine rasche neue Mission des früheren spanischen Ministerpräsidenten und OSZE-Sonderbeauftragten Felipe Gonzáles. Dazu habe ich mich an die OSZE-Präsidentschaft, meinen polnischen Amtskollegen Bronislaw Geremek, gewandt. Die OSZE-Missionen in Albanien und Mazedonien sollten ausgebaut werden. Ich schlage vor, ihre Monitoring-Kapazitäten zu verstärken. Die OSZE-Langzeitmission für die Bundesrepublik Jugoslawien muß endlich wieder zurückkehren dürfen.
5. Militante Kosovo-Albaner müssen wissen: Terrorismus, Provokation und Gewalt dienen ihrer Sache nicht. Die internationale Staatengemeinschaft wird sich nicht vor den Karren von Separatisten spannen lassen. Dem kosovo-albanischen Terrorismus muß das Wasser abgegraben werden: Es gilt, die Grenzen nach Albanien gegen Waffenschmuggel zu sichern und gemeinsam gegen die internationale Finanzierungsbasis des albanischen Terrorismus vorzugehen.
6. Andererseits muß Belgrad wissen, daß seine Rückfahrkarte nach Europa abhängig ist von seinem Verhalten in der Kosovo-Frage."603

    Zum Stand der Umsetzung der von der internationalen Kontaktgruppe bei ihrem Treffen am 25. März 1998 in Bonn an Belgrad gerichteten Forderungen604 erklärte Bundesaußenminister Kinkel am 10. April 1998:

"Ein glaubwürdiges Dialogangebot liegt nach wie vor nicht auf dem Tisch. Nach wie vor sträubt sich Belgrad mit Verfahrenstricks gegen Hilfe von außen: Das vom jugoslawischen Präsidenten angeregte und vom Parlament beschlossene Referendum zur Frage einer internationalen Beteiligung an einem solchen substantiellen Dialog ist ein Ausweichmanöver, ein Schritt in die falsche Richtung, eine neue Hürde für die Lösung des Konfliktes. ...

Ich fordere glaubwürdige Verhandlungsbereitschaft - und zwar auf Bundes- und auf Republiksebene unter Beteiligung einer dritten Seite, sonst wird aus den Verhandlungen nichts. Ein rein serbisch bestimmter Verhandlungsrahmen läuft nicht.

Belgrad hat ein von uns und der KG anerkanntes Anliegen: Erhaltung der territorialen Integrität. Aber auch die Kosovo-Albaner haben legitime Anliegen: Sie können eine weitgehende Autonomie und Selbstverwaltung verlangen, die nicht nach serbischem Gutdünken revidiert, kontrolliert oder eingeschränkt werden darf."605

    Am 6. Mai 1998 verurteilte der Bundestag die Versuche der jugoslawischen Regierung, der Lage im Kosovo mit Gewalt gegen friedliche Demonstrationen und insgesamt gegen die Zivilbevölkerung Herr zu werden. Gleiches gelte für die terroristischen Mittel eines kleinen Teils der albanischen Bevölkerung. Er forderte deshalb beide Seiten dringend auf, den Einsatz von Gewalt unverzüglich zu beenden. Der Bundestag forderte außerdem die Bundesregierung auf, sich international dafür einzusetzen, daß Jugoslawien weitere Sanktionen angekündigt werden, falls die jugoslawische Regierung einer Reihe von Forderungen nicht nachkomme. Dazu zählte der Bundestag auch den Verzicht auf neue gewaltsame Aktionen gegen die Zivilbevölkerung im Kosovo. Über die Gewährung von Aufbauhilfe an Jugoslawien und dessen Wiedereingliederung in die internationale Staatengemeinschaft sei ebenfalls vor dem Hintergrund der genannten Forderung zu entscheiden.606

    Zu den Beschlüssen der G-8-Außenminister zur Kosovofrage in London erklärte Bundesaußenminister Kinkel am 9. Mai 1998:

"Ich begrüße und unterstütze ausdrücklich den Londoner Beschluß der Außenminister der G-8, den Druck auf Milosevic weiter zu erhöhen und einen Investitionsstop gegenüber Serbien zu verhängen ...

Wir führen mit der heutigen Entscheidung nahtlos die Linie der Kontaktgruppe von London (9. März), Bonn (25. März) und Rom (29. April) fort. Druck auf Belgrad einerseits, gekoppelt mit dem Angebot an Belgrad, es durch Annäherung an die OSZE aus seiner internationalen Isolation wieder herauszuführen, wenn es sich den Forderungen der Kontaktgruppe stellt. ...

Besonders bedeutsam ist für die deutsche Außenpolitik die Zusammenarbeit in der Kontaktgruppe mit Rußland. Zwar konnte sich Rußland dem Investitionsstop nicht anschließen. Mein russischer Kollege Primakov hat mir aber erneut versichert, daß Rußland an seiner prinzipiellen Unterstützung der Linie der Kontaktgruppe festhält und unsere politischen Zielsetzungen teilt. ...

Die Londoner Kosovo-Erklärung enthält im übrigen - und zwar auf deutsches Drängen - erstmals einen Hinweis auf die Sorge vor wachsenden Flüchtlingsströmen aus dem Kosovo."607

    Im Vorfeld des Treffens der EU-Außenminister in Luxemburg und der Gespräche mit seinem russischen Amtskollegen Jewgeni Primakov im Rahmen der deutsch-russischen Gipfelkonsultationen zu der sich weiter zuspitzenden Lage im Kosovo schlug Bundesaußenminister Kinkel am 7. Juni 1998 vor, den an die jugoslawische Regierung gerichteten Forderungen durch folgende Maßnahmen Nachdruck zu verleihen.

"1. Fortführung der Politik gezielter Maßnahmen gegen Belgrad, wie bereits im Prinzip für den Fall fortgesetzter Verweigerung durch Belgrad beschlossen, unter anderem das Einfrieren von Regierungsguthaben und ein Stopp neuer Investitionen in Serbien.

2. Die von den NATO-Außenministern vor einer Woche in Auftrag gegebenen Prüfungen durch die NATO-Militärbehörden hinsichtlich militärischer Optionen zunächst in Albanien und Mazedonien müssen beschleunigt zum Abschluß gebracht werden. Mazedonien und Albanien müssen stabilisiert werden. Der politische Druck auf Belgrad muß auch militärisch untermauert werden. Hierbei müsse auch Rußland einbezogen werden. Sollte es zu einer NATO-Militärpräsenz in Albanien und Mazedonien im Rahmen des Programms 'Partnerschaft für den Frieden' kommen, sollte Rußland in jedem Falle einbezogen werden. Dazu habe ich bereits den russischen Außenminister Primakov auf der NATO-Tagung in Luxemburg in der vergangenen Woche aufgefordert.

3. Der UN-Sicherheitsrat sollte sich mit der Forderung nach Rückzug der serbischen Militär- und Polizeikräfte, mit der Rückkehr der Flüchtlinge aus Albanien und mit der Einrichtung einer internationalen Beobachtermission befassen. Für den Fall der Nichterfüllung sollten Belgrad Zwangsmaßnahmen nach Kapitel VII der VN-Charta angedroht werden."608

    Zu der anhaltenden Diskussion über das Erfordernis eines Mandats der Vereinten Nationen für einen möglichen Einsatz der NATO im Kosovo erklärte Bundesaußenminister Kinkel am 14. Juni 1998:

"Für die beabsichtigten Übungsflüge der NATO über Albanien und Mazedonien und die in der Planungsphase befindlichen NATO-Übungen im Rahmen der 'Partnerschaft für den Frieden' ist ein UNO-Mandat selbstverständlich nicht erforderlich, denn diese Übungen finden in Albanien und Mazedonien statt. Beide Länder sind Teilnehmer am NATO-Programm 'Partnerschaft für den Frieden' und sind mit diesen Aktionen einverstanden bzw. haben sie gefordert.

Anders verhält es sich mit einem möglichen NATO-Einsatz im Kosovo selbst oder in dessen Luftraum. Eine solche Zwangsmaßnahme läßt sich nur unter Kapitel VII der VN-Charta legitimieren. Hierfür ist ein Mandat des Sicherheitsrates erforderlich.

Eine Ausnahme und scharf davon zu trennen wäre: Im Falle eines Angriffs auf einen der Nachbarstaaten - was nicht zu befürchten ist, weil Milosevic weiß, daß er dann sofort in volle Konfrontation mit der NATO käme - wäre nach Art. 51 der Satzung der VN das Recht zur individuellen und kollektiven Selbstverteidigung gegeben. Andere Staaten, das gilt auch für die Mitgliedstaaten der NATO, dürften dem angegriffenen Staat in einem solchen Fall militärischen Beistand leisten."609

    Der Kosovo war auch Thema zweier Schriftlicher Parlamentarischer Anfragen. Auf die Frage, welche politischen Zukunftsperspektiven die unterschiedlichen albanischen Organisationen im Kosovo für dieses Gebiet haben und mit welchen Mitteln sie deren Realisierung anstreben, antwortete die Bundesregierung am 30. Juni 1998:

"Die unterschiedlichen politischen Organisationen im Kosovo streben eine Unabhängigkeit von der Bundesrepublik Jugoslawien an. Alle Organisationen sagen der serbischen Minderheit Beachtung ihrer Minderheitenrechte zu. Bis auf kleinere Splittergruppierungen streben alle kosovo-albanischen Parteien die Unabhängigkeit auf dem Verhandlungswege an."610

    Auf die weitere Frage, welche politischen Zukunftsperspektiven die Bundesregierung bezüglich des Kosovo verfolge und welchen Stellenwert die wiederholt aufgestellte Forderung nach Rückzug der serbischen Sicherheitskräfte im Hinblick auf die Zukunftsperspektive des Gebiets und auf ein Verbleiben der serbischen Minderheit im Kosovo habe, erwiderte die Bundesregierung ebenfalls am 30. Juni 1998:

"Die Bundesregierung tritt für eine weitgehende Autonomie des Kosovo ein und strebt eine Statusregelung an, die die territoriale Integrität der Bundesrepublik Jugoslawien sowenig in Frage stellt wie das Anliegen der Kosovo-Albaner an einer statusrechtlichen Absicherung ihrer legitimen Interessen. Sie hat die Forderungen der Kontaktgruppe (London, 12. Juni 1998) mitgetragen, wonach die Aktionen der Sicherheitskräfte, die die Zivilbevölkerung im Kosovo in Mitleidenschaft ziehen, eingestellt werden sollen sowie der Rückzug von Einheiten der Sicherheitskräfte, die zur Unterdrückung der zivilen Bevölkerung eingesetzt werden, angeordnet werden soll. Zwischen dieser Forderung und den Zukunftsperspektiven des Kosovos sowie dem Verbleib der serbischen Minderheit sieht die Bundesregierung nur insofern einen Zusammenhang, als ihre Erfüllung die Voraussetzung für eine politische Lösung des Kosovo-Problems schaffen soll."611

    Am 22. Juli 1998 erklärte Bundesaußenminister Kinkel in Bonn erneut zur aktuellen Lage im Kosovo, daß Ziel der Verhandlungen ein Status für alle Bevölkerungsgruppen im Kosovo sein müsse, der erstens ihre Interessen und Rechte dauerhaft sichere, zweitens die territoriale Integrität Jugoslawiens sowie der anderen Staaten in der Region nicht in Frage stelle und drittens den Gefahren einer Destabilisierung der Region vorbeuge. Seiner Ansicht nach müssen folgende Schritte dringend ergriffen werden:

"- Ich appelliere erneut dringend an die Führungen Belgrads sowie an die politischen und die bewaffneten Gruppierungen der Kosovo-Albaner, die militärischen Auseinandersetzungen einzustellen und den Weg zu einer vereinbarten und abgesicherten Einstellung der Kämpfe einzuschlagen,
- ich appelliere auch an die Regierungen in Belgrad und in Tirana, alles Erforderliche zu tun, um ein Übergreifen der Auseinandersetzungen über die jugoslawisch-albanische Grenze hinweg zu verhindern. Das gilt sowohl für etwaige Waffeneinwirkungen von jugoslawischer Seite als auch für das Überschreiten der internationalen Grenze durch bewaffnete kosovo-albanische Gruppen.
- Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen sollte sich mit diesem Problem befassen und über wirksame Schritte gegen ein Ausufern des Konflikts beraten. Nach meiner Auffassung führt letztlich kein Weg an Zwangsmaßnahmen gemäß Kap. VII der UN-Charta vorbei. Die fortdauernde Prüfung militärischer Optionen seitens der NATO ist in diesem Zusammenhang von großer Bedeutung.
- Die Kosovo-Albaner müssen jetzt rasch zu einer Verständigung untereinander finden. Es muß klar sein, wer legitimiert ist, an einer künftigen Verhandlungsdelegation das gesamte Spektrum der politischen Gruppierung und die Gesamtinteressen der Kosovo-Albaner zu vertreten.
- Die Kontaktgruppe, die Europäische Union, die NATO und die OSZE werden ihre intensiven Bemühungen fortsetzen. In den laufenden Gesprächen mit beiden Seiten werden wir energisch auf rasche Fortschritte bei den ersten und wichtigsten drei Schritten drängen: Waffenstillstand, Überwachung, Verhandlungsbeginn."612

    Zur Flüchtlingsfrage im Kosovo erklärte Bundesaußenminister Kinkel am 24. August 1998:

"Um eine humanitäre Katastrophe sowie eine erneute Fluchtbewegung von Kosovo-Albanern nach Deutschland zu verhindern, haben mein französischer Amtskollege Hubert Védrine und ich Belgrad aufgefordert, die Voraussetzungen für die Rückkehr der Flüchtlinge zu schaffen. Belgrad muß seine Sicherheitskräfte in der Region Orahovac und Malisevo auf ein Mindestmaß reduzieren. Nur so werden die Binnenvertriebenen Mut und Vertrauen fassen, in ihre Heimatdörfer zurückzukehren. Als vertrauensbildende Maßnahme für die Flüchtlinge verlangen wir, daß in diesem Gebiet die internationale Beobachtermission eine ständige und starke Präsenz zeigen kann."613

    Ebenfalls sicherte Bundesaußenminister Kinkel zu, daß das Auswärtige Amt die bisherige Zusammenarbeit des internationalen Strafgerichtshofs für das frühere Jugoslawien mit deutschen Justiz- und deutschen Strafverfolgungsbehörden weiter verbessern werde, nachdem sich der internationale Strafgerichtshof für das frühere Jugoslawien für die Vorgänge im Kosovo für zuständig erklärt habe. Das Auswärtige Amt werde eine Arbeitsgruppe bestehend aus Vertretern der Bundesregierung und der deutschen Justiz- und Strafverfolgungsbehörden einrichten, die alle menschenrechtsrelevanten Informationen aus dem Kosovo sammeln und an den internationalen Strafgerichtshof weiterleiten werde.614

    Am 23. September 1998 erging die Resolution 1199 des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen zum Kosovo, die erstmals unter Bezugnahme auf Kapitel VII der Charta der Vereinten Nationen die Gefährdung der regionalen Sicherheit und Stabilität durch Belgrad feststellte und Präsident Milosevic aufforderte, militärische Aktionen gegen die kosovo-albanische Zivilbevölkerung einzustellen, die Sicherheitskräfte zurückzuziehen sowie internationale Beobachter zuzulassen. Für den Fall der Nichterfüllung dieser Forderung behielt sich der Sicherheitsrat vor, weitere Maßnahmen nach Kapitel VII der Charta der Vereinten Nationen zu beschließen.615 Zur Resolution 1199 des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen und zur Entscheidung des NATO-Rats angesichts der humanitären Notlage im Kosovo, den Bereitschaftszustand zu erhöhen, erklärte Bundesaußenminister Kinkel am 25. September 1998:

"Durch die Sicherheits-Resolution und die Entscheidung der NATO ist ein eindeutiges und letztes Signal an Milosevic ergangen: Wer seine eigenen Staatsbürger aus ihren Häusern und Dörfern zu zigtausenden vertreibt, wer sie zwingt, zu fliehen und in den Wäldern zu campieren, der tritt humanitäre Mindeststandards mit Füßen. Durch nichts auf dieser Welt ist zu rechtfertigen, wie Milosevic mit seinen eigenen Landsleuten umgeht. Die gesamte internationale Staatengemeinschaft hat mit der VN-Sicherheitsrats-Resolution deutlich gemacht, daß sie dieses Verhalten nicht länger toleriert. Gleichzeitig wird Präsident Milosevic klargemacht: Die NATO ist bereit, seine Politik der Vertreibung und der verbrannten Erde notfalls auch militärisch zu stoppen.

Ich habe auf die Sicherheitsrats-Resolution mit einem Bezug auf Kapitel VII der UNO-Charta intensiv und systematisch hingearbeitet. Rußland hat diese Resolution aktiv mitgetragen. Dies widerlegt alle Zweifler, die immer behauptet haben, Rußland werde sich an einer Kosovo-Resolution des VN-Sicherheitsrates mit Bezug auf Kapitel VII nicht beteiligen."616

    Anläßlich der Sondersitzung des Bundestages am 16. Oktober 1998 gab Bundesaußenminister Kinkel eine Regierungserklärung zur deutschen Beteiligung an einem möglichen Einsatz der NATO im Kosovo-Konflikt ab. Die Drohung mit und ggf. den Einsatz von Gewalt durch die NATO rechtfertigte er folgendermaßen:

"Die NATO ... hat die rechtlichen Grundlagen für die Entscheidung zur Entsendung und zum eventuellen Einsatz von Truppen sorgfältig und gewissenhaft geprüft. Nachdem sich beim Kontaktgruppentreffen letzte Woche in London gezeigt hatte, daß es keine neue Sicherheitsratsresolution geben würde - das hat gestern der russische Außenminister Iwanow bei dem Kontaktgruppentreffen in Paris nochmals als ausdrücklich bestätigt -, hat Generalsekretär Solana das Ergebnis der Beratungen im NATO-Rat am 9. Oktober so zusammengefaßt:

'Die Bundesrepublik Jugoslawien hat die dringlichen Forderungen der internationalen Gemeinschaft trotz der auf Kap. VII der VN-Charta gestützten Resolutionen des VN-Sicherheitsrates 1160 vom 31. März 1998 und 1199 vom 23. September 1998 nach nicht erfüllt.
Der eindeutige Bericht des VN-Generalsekretärs zu den beiden Resolutionen hat u.a. vor der Gefahr einer humanitären Katastrophe im Kosovo gewarnt.
Die humanitäre Notlage hält wegen der Weigerung der Bundesrepublik Jugoslawien, Maßnahmen zu einer friedlichen Lösung zu ergreifen, unvermindert an.
In absehbarer Zeit ist keine weitere Resolution des VN-Sicherheitsrates zu erwarten, die Zwangsmaßnahmen mit Blick auf den Kosovo enthält.
Die Resolution 1199 des VN-Sicherheitsrates stellt unmißverständlich fest, daß das Ausmaß der Verschlechterung der Lage im Kosovo eine ernsthafte Bedrohung für Frieden und Sicherheit in der Region darstellt.
Unter diesen außergewöhnlichen Umständen der gegenwärtigen Krisenlage im Kosovo, wie sie in der Resolution des VN-Sicherheitsrats 1199 beschrieben ist, ist die Drohung mit und ggf. der Einsatz von Gewalt durch die NATO gerechtfertigt.'

Die Bundesregierung teilt diese Rechtsauffassung mit allen anderen 15 NATO-Partnern. Mit ihrem Beschluß hat die NATO kein neues Rechtsinstrument geschaffen und auch nicht schaffen wollen, das eine Generalvollmacht der NATO für Interventionen begründen könnte. Der Beschluß der NATO darf nicht zum Präzedenzfall werden. Wir dürfen nicht auf eine schiefe Bahn kommen, was das Gewaltmonopol des Sicherheitsrates anbelangt.

Aber im Kosovo liegt eine akute humanitäre Notsituation großen Umfangs vor, die sofortiges Handeln erfordert. Die Verhandlungsmöglichkeiten sind erschöpft, der Einsatz von Gewalt ist ultima ratio. Die gesamte Staatengemeinschaft hat das Verhalten der Belgrader Führung mit der Sicherheitsratsresolution 1199 und durch den Bericht des UN-Generalsekretärs scharf verurteilt. Deshalb muß man sagen, daß die Drohung mit dem militärischen Einsatz schließlich auf die Verwirklichung der einstimmig gefaßten Sicherheitsratsresolution hinzielt. Sie soll verhindern, daß die humanitäre Katastrophe eintritt und daß es zu einer weiteren Destabilisierung der Lage in und um den Kosovo kommt."617

In der daran anschließenden Debatte erklärte der Fraktionsvorsitzende der CDU/CSU-Fraktion Schäuble:

"Wir haben in einer Welt, in der die gegenseitigen Abhängigkeiten von Entwicklungen viel stärker geworden sind ... eben immer noch nicht und möglicherweise auch auf absehbare Zeit nicht eine Situation, die mit dem demokratischen Rechtsstaat vergleichbar ist, daß nämlich tatsächlich ein Gewaltmonopol und Entscheidungsinstanzen bestehen, die verbindlich mit Mehrheit Entscheidungen treffen können, die von der Mehrheit akzeptiert werden, die notfalls durch Gerichte auf die Einhaltung der Grenzen hin kontrolliert werden und die notfalls durchgesetzt werden können, weil der Vollzug solcher Entscheidungen möglich ist. Diese Situation haben wir im internationalen Bereich nicht, und wir werden dort auf absehbare Zeit auch nichts Vergleichbares haben.

Deswegen müssen wir uns bei der rechtlichen Begründung von Entscheidungen, die im Interesse von Frieden und Menschenrechten auf dieser Welt, die unteilbar sind, liegen, im internationalen Bereich um Sorgfalt bemühen und bei unseren Entscheidungen heute schon ein wenig daran denken, was morgen anstehen kann. ... Deswegen haben wir früh ... gesagt: Natürlich ist ein klares Mandat des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen die beste Lösung ...; es kann aber auch eine Situation eintreten, in der wir ohne rechtlichen Vorbehalt ... ein solches Mandat nach einer sorgfältigen Prüfung und Abwägung der Argumente zu erteilen gezwungen sein werden. Wir sollten frühzeitig daran denken, daß wir in solche Entscheidungssituationen kommen können."618

    Der Bundestagsabgeordnete Gysi verwies in seiner Stellungnahme zunächst auf die Situationen in Nordirland, im Baskenland, in Tschetschenien, in der Türkei und in Afghanistan mit den Worten:

"Ich finde, dies macht die ganze Sache mit dem moralischen Stempel so unglaubwürdig: Wenn man so unterschiedliche Maßstäbe anlegt, je nach Land, je nach Regierung, je nach Nähe, oder dies von der Frage abhängig macht, ob man besonders viele Flüchtlinge oder besonders wenige Flüchtlinge befürchtet, und deshalb das Eigeninteresse im Vordergrund steht und nicht die Interessen der Menschen in anderen Ländern."619

    Den Militäreinsatz der NATO im Kosovo würdigte er völkerrechtlich folgendermaßen:

"Es ist in Art. 2 Abs. 4 der UN-Charta geregelt, daß alle Mitgliedsländer der Vereinten Nationen sowohl die Androhung als auch die Anwendung von Gewalt in den internationalen Beziehungen zu unterlassen haben. Gerade im Bezug auf die Androhung wird hier ständig so getan, als sei sie ein völlig legitimes Mittel, obwohl nach der UN-Charta schon die Androhung von militärischer Gewalt verboten ist. ... Und die Anwendung von Gewalt ist dann erst recht verboten.

In der Charta sind zwei Ausnahmen geregelt, nämlich der Fall von Selbstverteidigung, auch kollektiver Selbstverteidigung, und der Fall, daß der Frieden gefährdet ist, der Weltsicherheitsrat dies feststellt und selbst beschließt, militärische Gewalt anzudrohen oder anzuwenden. Das darf aber ausschließlich der Weltsicherheitsrat. ... Der Sicherheitsrat ... hat zwei Resolutionen verabschiedet und hat aus guten Gründen auf die Androhung oder Anwendung militärischer Gewalt verzichtet. Er hat am Schluß seiner letzten Resolution gesagt: Wir bleiben damit befaßt; wir werden weitere Berichte zur Kenntnis nehmen, und wir werden entscheiden, ob wir weitere Maßnahmen treffen. Deshalb liegt natürlich eine Selbstmandatierung und sogar eine Verletzung dieser Resolution vor, wenn die NATO dann, ohne daß der Sicherheitsrat sich damit beschäftigt hat und ohne daß er weitere Maßnahmen beschlossen hätte, sagt: Wir legen fest, welche Maßnahmen zu beschließen sind. Das verletzt nicht nur das allgemeine Völkerrecht, sondern auch diese spezielle Resolution."620

    In dieser Sitzung vom 16. Oktober 1998 beschloß die große Mehrheit des Bundestages, dem Einsatz bewaffneter Streitkräfte entsprechend dem von der Bundesregierung am 12. Oktober 1998 beschlossenen deutschen Beitrag zu dem von der NATO zur Abwendung einer humanitären Katastrophe im Kosovo-Konflikt geplanten, begrenzten und in Phasen durchzuführenden Luftoperationen für die von den NATO-Mitgliedstaaten gebildete Eingreiftruppe unter Führung der NATO zuzustimmen.621 Der Bundestag entsprach damit einem Antrag der Bundesregierung.622 Zugleich wies der Bundestag einen Entschließungsantrag der Gruppe der PDS, die dafür plädiert hatte, eine Beteiligung der Bundeswehr an einer NATO-Militäraktion abzulehnen, zurück.623

    Auf die Schriftliche Parlamentarische Anfrage, ob die Bundesregierung die Auffassung von Völkerrechtsexperten teile, daß die Einsatzkräfte der NATO, die einen möglichen Militärschlag gegen die jugoslawische Unterdrückungspolitik im Kosovo ausführen müssen, wegen der fehlenden UN-Mandatierung lediglich einen Kombattantenstatus haben und nicht in den Genuß des besonderen Schutzes des Personals der Vereinten Nationen bzw. des beigeordneten Personals kommen können, teile, antwortete die Bundesregierung am 5. November 1998:

"Die von Ihnen herangezogene Auffassung von Völkerrechtsexperten, wonach die für einen möglichen Militärschlag vorgesehenen Einsatzkräfte nicht in den Genuß des besonderen Schutzes des Personals der Vereinten Nationen bzw. des beigeordneten Personals kommen können, ist zutreffend. Allerdings kommt es hierfür auf die Frage einer Mandatierung durch die Vereinten Nationen nicht an. Denn das "Übereinkommen über die Sicherheit von Personal der Vereinten Nationen und beigeordnetem Personal" vom 15. Dezember 1994, auf das Sie in Ihrer Frage anheben, ist noch nicht in Kraft getreten und überdies von der Bundesrepublik Jugoslawien nicht gezeichnet.

Im übrigen führt eine Mandatierung von Zwangsmaßnahmen durch die Vereinten Nationen auch dann, wenn man von den Regelungen das oben genannten Übereinkommens absieht, keinesfalls automatisch dazu, daß die für solche Maßnahmen eingesetzten Soldaten nach VN-Regelungen einen besonderen geschützten Status einnehmen. Hierfür wäre etwa, wie bei der NATO-Friedensmission in Bosnien-Herzegowina, der Abschluß eines entsprechenden Truppenstationierungsabkommens mit dem Aufenthaltsstaat oder, wie bei der Durchsetzung des früheren VN-Flugverbots über Bosnien-Herzegowina durch die NATO, eine konstitutive Erklärung des VN-Generalsekretärs erforderlich. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, dann ist beim Ausbruch von Feindseligkeiten grundsätzlich der Kombattantenstatus auch dann gegeben, wenn die Soldaten im Rahmen eines durch die Vereinten Nationen mandatierten Einsatzes handeln."624

    Auf eine weitere Schriftliche Parlamentarische Anfrage hin beurteilte die Bundesregierung die denkbare Gefahr einer Behandlung deutscher Soldaten als Kriegsgefangene durch serbische Sicherheitskräfte folgendermaßen:

"Im Falle eines Militärschlags könnte nicht ausgeschlossen werden, daß deutsche Besatzungen durch die Luftverteidigung über dem Gebiet der Bundesrepublik Jugoslawien zur Notlandung gezwungen und als Kriegsgefangene festgenommen werden. Die Bundesrepublik Jugoslawien, die an das III. Genfer Abkommen von 12. August 1949 gebunden ist, wäre dann als Gewahrsamsstaat für die korrekte Behandlung dieser Soldaten verantwortlich. In einem solchen, rein hypothetischen Fall würde die Bundesregierung alle gegebenen Möglichkeiten nutzen, um zugunsten der betroffenen Soldaten tätig zu werden."625

    Am 13. November 1998 stimmte der Bundestag für einen Einsatz bewaffneter Streitkräfte im Rahmen einer Luftüberwachungsoperation der NATO und entsprach damit einem Antrag der Bundesregierung.626 Die Bundesregierung hatte ihren Antrag, sich an der Luftüberwachungsoperation zu beteiligen, damit begründet, es liege im besonderen Interesse Deutschlands, zur Stabilisierung der Verhältnisse im Kosovo sowie zu einer dauerhaften und tragfähigen Friedensregelung beizutragen. Nachdem der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen in mehreren Resolutionen die jugoslawische Regierung aufgefordert habe, bestimmte Verpflichtungen mit Blick auf die Krise im Kosovo einzuhalten, gelte es, entsprechende Zusagen Belgrads nunmehr umfassend und vollständig zu verifizieren. Den Angaben zufolge sollen sogenannte Drohnenkräfte den Kern eines deutschen Kontingentes in Mazedonien bilden. Bei den Drohnen handele es sich um unbemannte programmierbare Aufklärungsflugkörper, die mit einer Feststoffrakete gezündet werden und einen Kurs von 400 km abfliegen. Von unterwegs fertigen die Drohnen Film- und Fotoaufnahmen an.

    Am 19. November 1998 billigte der Bundestag den von der Bundesregierung am 18. November 1998 beschlossenen deutschen Beitrag zu möglichen NATO-Operationen zum Schutz und Herausziehen von OSZE-Beobachtern aus dem Kosovo in Notfallsituationen und entsprach damit ebenfalls einem Antrag der Bundesregierung.627



    598 Pressearchiv des Auswärtigen Amtes (Anm. 10): http://www.auswaertiges-amt.de/6_archiv/98/p/P980121B.html.

    599 WIB 4/98, 55.

    600 Pressearchiv des Auswärtigen Amtes (Anm. 10): http://www.auswaertiges-amt.de/6_archiv/98/p/P981101b.htm.

    601 Pressearchiv des Auswärtigen Amtes (Anm. 10): http://www.auswaertiges-amt.de/6_archiv/98/p/P981218a.htm.

    602 Pressearchiv des Auswärtigen Amtes (Anm. 10): http://www.auswaertiges-amt.de/6_archiv/98/p/P981221a.htm.

    603 Pressearchiv des Auswärtigen Amtes (Anm. 10): http://www.auswaertiges-amt.de/6_archiv/98/p/P980306A.html.

    604 Bull. Nr. 22 vom 30.3.1998, 254 f.

    605 Pressearchiv des Auswärtigen Amtes (Anm. 10): http://www.auswaertiges-amt.de/ 6_archiv/98/p/P980410A.html.

    606 WIB 9/98, 47.

    607 Pressearchiv des Auswärtigen Amtes (Anm. 10): http://www.auswaertiges-amt.de/ 6_archiv/98/p/P980509c.html.

    608 Pressearchiv des Auswärtigen Amtes (Anm. 10): http://www.auswaertiges-amt.de/6_archiv/98/p/P980607A.html.

    609 Pressearchiv des Auswärtigen Amtes (Anm. 10): http://www.auswaertiges-amt.de/6_archiv/98/p/P980614b.html.

    610 BT-Drs. 13/11242, 1.

    611 Ibid., 2.

    612 Pressearchiv des Auswärtigen Amtes (Anm. 10): http://www.auswaertiges-amt.de/ 6_archiv/98/p/P980722A.html.

    613 Pressearchiv des Auswärtigen Amtes (Anm. 10): http://www.auswaertiges-amt.de/6_archiv/98/p/P980824a.html.

    614 Ibid.

    615 UN Doc. S/RES/1199 (1998).

    616 Pressearchiv des Auswärtigen Amtes (Anm. 10): http://www.auswaertiges-amt.de/6_archiv/98/p/P980925b.htm.

    617 BT-PlPr. 13/248, 23129.

    618 Ibid., 23139 f.

    619 Ibid., 23145.

    620 Ibid., 23146.

    621 Blickpunkt Bundestag 4/98, 23.

    622 BT-Drs. 13/11469 vom 12.10.1998.

    623 BT-Drs. 13/11470 vom 15.10.1998.

    624 BT-Drs. 14/35, 28 f.

    625 Ibid., 28.

    626 BT-Drs. 14/16 vom 4.11.1998.

    627 BT-Drs. 14/47. Vgl. zu beiden Beschlüssen Blickpunkt Bundestag 5/98, 25.