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Tätigkeitsbericht für das Jahr 2002

II. Forschungsvorhaben

B. Internationaler und europäischer Menschenrechtsschutz

1. Positive Verpflichtungen der Staaten aus Rechten der Europäischen Menschenrechtskonvention (Dissertation)

In der in den Beiträgen zum ausländischen öffentlichen Recht und Völkerrecht veröffentlichten Dissertation von Cordula Dröge werden die positiven Verpflichtungen der Staaten aus Rechten der Europäischen Menschenrechtskonvention untersucht. Positive Verpflichtungen sind Pflichten der Staaten, aktive Maßnahmen zu ergreifen, um den effektiven Genuß von Grundrechten zu sichern. Sie sind darauf gerichtet, dem Grundrechtsträger die Ausübung seiner Freiheit zu erleichtern oder zu ermöglichen. Da sie nicht auf die Abwehr staatlicher Eingriffe zielen, kommen sie nur dann zum Tragen, wenn die Beschränkung der Grundrechtsausübung für den einzelnen>nicht direkt auf eine staatliche Handlung zurückzuführen ist. Positive Verpflichtungen betreffen daher immer auch gleichzeitig die Frage, wie weit die staatliche Pflicht geht, bei der Verwirklichung des Grundrechts für den Grundrechtsträger mitzuwirken. Mit den positiven Verpflichtungen ist die Rolle des Staates als Garant und nicht nur als Verletzer der Grundrechte angesprochen. Die mit der Dissertation vorgenommene Analyse zeigt, daß der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte diese staatliche Aufgabe ernst nimmt und der grundrechtrechtliche Anspruch auf Schutz des Staates vor Grundrechtsverletzungen durch private Akteure oder vor menschenunwürdigen Lebensbedingungen eine immer größere Rolle in seiner Rechtsprechung einnimmt. Damit reiht er sich in ein multidimensionales Grundrechtsdenken ein, das die Verletzungen der Grundechte in erster Linie vom Schutzbereich des Rechts aus betrachtet.