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Tätigkeitsbericht für das Jahr 2002

IX. Aktivitäten im Wissenstransfer

H. Bericht über Meinungs- und Informationsfreiheit in 36 Mitgliedstaaten des Europarats

Unter der Leitung von Prof. Frowein wurde für den Europarat ein Bericht über die Meinungs- und Medienfreiheit in 36 Ländern des Europarats erstellt. Der Bericht soll es dem Ministerkomitee ermöglichen, seinen Überwachungsaufgaben in diesem Bereich effektiv nachzugehen. Acht Länder des Europarats (Albanien, Aserbaidschan, die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Georgien, Moldawien, Rumänien, Rußland und die Ukraine) waren bereits von einem Expertenteam, darunter Prof. Frowein, besucht und einer genauen Kontrolle unterworfen worden. Der nun vom Institut erstellte Bericht sollte die verbleibenden 36 Mitgliedsstaaten ebenfalls einer genauen Prüfung unterwerfen.

Ziel des Berichts war es, Probleme mit Art. 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention in den verschiedenen Ländern aufzudecken, insbesondere hinsichtlich staatlichen Einflusses auf die Medien. Nach einleitenden Übersichten über den verfassungsrechtlichen und medienrechtlichen Rechtsrahmen untersuchten die einzelnen Länderberichte eingehend den Einsatz von Ehrschutzdelikten auf Mißbrauch zur Unterdrückung von Kritik, insbesondere an staatlichen Institutionen, ihren Vertretern und Politikern. Weiter wurde der Zugang zu öffentlich verwahrten Informationen sowie der Gebrauch von Geheimhaltungsvorschriften und zugehörigen Strafbestimmungen auf Mißbrauch zur Unterdrückung von Informationen untersucht. Ein zentraler Punkt der Untersuchung war die Unabhängigkeit der Medien von staatlichen Institutionen und ihren Vertretern, insbesondere im Hinblick auf öffentliche und private Rundfunk- und Fernsehanstalten und -unternehmen. Schließlich wurde auch auf rechtliche und praktische Beschränkungen journalistischer Tätigkeit durch die Staatsgewalt, sowie auf den Schutz der journalistische Quellen eingegangen.

Der Bericht wird dem Ministerrat des Europarats vorgelegt und dort diskutiert werden. Nach dem Grad der aufgedeckten Probleme wurde jedes Land einer von vier Klassen zugeordnet: "kein Grund zur Besorgnis", "Grund zur Besorgnis", "Grund zu ernsthafter Besorgnis", und "Grund zu sehr ernsthafter Besorgnis".

An der Erstellung des Berichts haben neben Ass. Radermacher und Ass. Ziegler sechs weitere Institutsmitarbeiter, acht Gäste und zwei externe Experten mitgewirkt. Der Bericht erreichte ein Gesamtvolumen von ca. 250 Seiten.