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Tätigkeitsbericht für das Jahr 2003


IV. Personalstruktur des Instituts

A. Direktoren

Das Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht wurde im Berichtszeitraum von zwei hauptamtlichen Direktoren geleitet, von Prof. Rüdiger Wolfrum (berufen 1993) sowie von Prof. Armin von Bogdandy (berufen 2002), der seit dem 01. Januar 2003 als Geschäftsführender Direktor fungiert.

Prof. Armin VON BOGDANDY, geb. 1960, ist seit 1997 Professor für öffentliches Recht, Europarecht und internationales Wirtschaftsrecht an der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main und seit 2003 an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg. Im Februar 2001 wurde er zum Richter des OECD Kernenergiegerichts in Paris ernannt.

Prof. Rüdiger WOLFRUM, geb. 1941, ist Professor für öffentliches Recht und Völkerrecht und war Inhaber eines Lehrstuhls in Mainz (1982) bzw. ordentlicher Professor in Kiel (1982 bis 1993); seit 1993 ist er ordentlicher Professor an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg. Er war von 1982 bis 1993 Direktor des Instituts für Internationales Recht an der Universität Kiel und von 1990 bis 1993 Prorektor dieser Universität. Von 1986 bis 1993 war er Richter am OVG Lüneburg bzw. OVG Schleswig, zuständig vor allem für umweltrechtliche Fälle. In dem Zeitraum von 1990 bis 2000 gehörte Prof. Wolfrum überdies dem UN-Ausschuß gegen Rassendiskriminierung an. Von 1996 bis 2002 war er Vizepräsident der Deutschen Forschungsgemeinschaft. Im August 1996 wurde er zum Richter und im Oktober 1996 zum Vizepräsidenten des Internationalen Seegerichtshofs in Hamburg gewählt, 1999 für weitere neun Jahre als Richter wiedergewählt. Im Februar 1999 verlieh ihm die Russische Akademie der Wissenschaften und im Dezember 1999 das Shihutug Law College in Ulan Bator die Ehrendoktorwürde. Seit dem 1. Juli 2002 ist Prof. Wolfrum Vizepräsident der Max-Planck-Gesellschaft. Im selben Jahr erhielt er eine Honorarprofessur an der Universität Hamburg.