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Völkerrechtliche Praxis der Bundesrepublik Deutschland im Jahre 1997


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Roland Bank


XIII. Umwelt- und Naturschutz

7. Tierschutz

     179. Mit Schreiben vom 25. Februar 1997 leitete die Bundesregierung dem Bundestag ihren Tierschutzbericht 1997 zu. Neben nationalen Maßnahmen wird in diesem Bericht auch auf die Aktivitäten der Bundesregierung im Rahmen internationaler Organisationen eingegangen. So weist die Bundesregierung darauf hin, daß beim Europarat im Rahmen des europäischen Übereinkommens zum Schutz von Tieren in landwirtschaftlichen Tierhaltungen eine völkerrechtlich verbindliche Tierschutzempfehlung für die Masthühnerhaltung verabschiedet worden sei. Diese sei mit der bereits 1986 verabschiedeten Empfehlung für das Halten von Legehennen zusammengefaßt worden. Die Bundesregierung betont, daß sie angesichts der Vollendung des Europäischen Binnenmarktes auch künftig mit Nachdruck für EU-weite und internationale Tierschutzregelungen eintreten werde. Nur so könne auf Dauer ein wirksamer Schutz der Tiere und eine Vereinheitlichung der Wettbewerbsbedingungen sichergestellt werden.289

     Weiter führte die Bundesregierung zu den Aktivitäten auf EG-Ebene folgendes aus:

"Während der Rat im Dezember 1991 in Maastricht den hohen Stellenwert des Tierschutzes herausgestellt hat, wurde im Dezember 1992 beim Rat in Edinburgh die Kommission beauftragt, Richtlinien und Verordnungen auf ihre Vereinbarkeit mit dem Subsidiaritätsgrundsatz zu überprüfen. Dies führte zum Teil zu einer erheblichen Verzögerung der in Arbeit befindlichen EG-Rechtsetzungsvorhaben.

Die Bundesregierung hat daraufhin immer wieder deutlich gemacht, daß aus ihrer Sicht eine EU-weite Tierschutzpolitik weiterhin unverzichtbar ist. Einmal, weil der Tierschutz aus deutscher Sicht einen hohen Stellenwert einnimmt und wir auf diesem Gebiet auch für die Zukunft einen großen Handlungsbedarf sehen, zum anderen auch, weil es aus Wettbewerbsgründen angesichts des Binnenmarkts besonders notwendig ist, daß die rechtlichen Rahmenbedingungen nicht zunehmend auseinanderlaufen, sondern - wo immer dies möglich ist - harmonisiert werden.

Die Regierungskonferenz 1996/97, die im Juni 1997 in Amsterdam beendet werden soll, bietet die rechtliche Möglichkeit, den Tierschutz als Gemeinschaftsziel im EG-Vertrag zu verankern. Dies wird von der Bundesregierung angestrebt.

Im Rahmen der Diskussion über Reformen des EG-Vertrages wurde das Thema Tierschutz insbesondere von der deutschen Delegation angesprochen. Die Beauftragten der Außenminister für die Regierungskonferenz haben bereits mehrfach die hierzu vorgelegten Änderungsvorschläge der Mitgliedstaaten diskutiert. Dabei hat der deutsche Vertreter wiederholt auf die Notwendigkeit der Verankerung des Tierschutzes im EG-Vertrag hingewiesen, um so die Verantwortung der Gemeinschaft und ihrer Mitgliedstaaten für das Wohlergehen der Tiere gemeinschaftsrechtlich zu verfestigen."290

     In ihrem Ausblick hebt die Bundesregierung erneut hervor, daß nur durch EU-weit geltende Tierschutzregelungen die Verlagerung von Tierschutzproblemen in andere Mitgliedstaaten, die weniger strenge Vorschriften haben, verhindert werden könne. Weiter führt die Bundesregierung hierzu aus:

"Die Verhandlungen zu entsprechenden EG-Richtlinien sind schwierig und langwierig, zumal die beteiligten Staaten dem Tierschutzanliegen in unterschiedlichem Ausmaß Bedeutung beimessen. Dies kann dazu führen, daß bestimmte Regelungen zunächst auf nationaler Ebene erlassen werden müssen. Dennoch wird sich die Bundesregierung auch weiterhin mit Nachdruck für EU-weit gültige Bestimmungen einsetzen, die dem Wohl der Tiere dienen, so z. B. für eine Begrenzung der Gesamtdauer von Schlachttiertransporten, auch wenn sie dafür bisher wenig Unterstützung der anderen EU-Staaten erhalten hat. Gleichfalls wird sie bei weiteren EG-Rechtsetzungsvorhaben auf möglichst hohe tierschutzrechtliche Mindestanforderungen drängen. Bei den Anforderungen an die Kälberhaltung konnte inzwischen eine weitgehende Anpassung des EG-Rechts an die Anforderungen unserer Kälberhaltungsverordnung durchgesetzt werden. Dieses Ziel wird auch in anderen Tierschutzbereichen verfolgt.

Auch im Bereich der Tierversuche sind völkerrechtliche Regelungen und Vorgaben der EG, z. B. was den Umfang der vorgeschriebenen Tierversuche und die Anerkennung von Ersatz- und Ergänzungsmethoden anbetrifft, unabdingbare Voraussetzung für deren Begrenzung und Verminderung. Die Bundesregierung wird sich weiterhin in diesem Sinne engagieren. ´Neben fortgesetzten Bemühungen, Tierversuche durch anerkannte Alternativmethoden zu ersetzen, wird auch der Haltung der Tiere, die in Versuchen eingesetzt werden, stärkeres Augenmerk gewidmet. Die Bundesregierung wird auch hier weiterhin bei der Beratung inter- und supranationaler Vorschriften mitwirken und sich für den höchstmöglichen Standard in der Haltung der Tiere einsetzen."291

    


    289 BT-Drs. 13/7016 vom 27.2.97, 7.
    290 Ibid., 10.
    291 Ibid., 94.