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Empfehlungen und Leitlinien als Handlungsform der Europäischen Finanzaufsichtsbehörden

Über das Projekt:

Die Finanzkrise seit 2007 zeigte, dass Defizite im Bereich der Finanzmarktregulierung bestanden. Deshalb wurden weltweit Reformen in Angriff genommen, um insbesondere die Finanzaufsicht zu stärken und so weitere Krisen zu verhindern. Im Bereich der EU entwickelten sich die vorherigen Kooperationsausschüsse der nationalen Aufsichtsbehörden zu eigenständigen europäischen Finanzaufsichtsbehörden fort, die auf der Mikroebene zusammen mit den nationalen Behörden für die Aufsicht über einzelne Institute zuständig sind. Diese drei seit 2011 tätigen Finanzaufsichtsbehörden (EBA, ESMA und EIOPA) haben weitreichende Befugnisse.

Die Dissertation untersucht die Empfehlungen und Leitlinien dieser Europäischen Finanzaufsichtsbehörden von einem handlungsformtheoretischen Ansatz ausgehend. Miteinbezogen werden auch die Empfehlungen und Leitlinien der Level-3-Ausschüsse als Vorläuferausschüsse. Es stehen u.a. Fragen der Identifikation und Abgrenzung von anderen Handlungsformen, der Wirkungen von Leitlinien und Empfehlungen, des Verfahrens und des Rechtsschutzes im Mittelpunkt der Untersuchung.

Das Vorhaben systematisiert erstmals die Empfehlungen und Leitlinien der Europäischen Finanzaufsichtsbehörden als Handlungsform. Kennzeichnend für die Arbeit ist dabei insbesondere die rechtswissenschaftliche – öffentlich-rechtliche Sichtweise auf aktuelle Entwicklungen in der Finanzaufsicht.


Doktorandin

Johanna Dickschen

Betreuer