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Tätigkeitsbericht für das Jahr 2003


I. Einleitende Darstellung des Instituts

A. Entwicklung und Struktur des Instituts

Das Institut entstand 1924 als Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht der Kaiser-Wilhelm-Gesellschaft in Berlin und wurde 1949 von der Max-Planck-Gesellschaft als Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht in Heidelberg neu gegründet. Unter der Leitung von zwei hauptamtlichen Direktoren beschäftigen sich ca. 20 Wissenschaftler kontinuierlich mit Grundproblemen und aktuellen Entwicklungen auf den Gebieten des Völker- und Europarechts sowie des ausländischen Verfassungs- und Verwaltungsrechts. Im Institut arbeiten zudem ca. 20 bis 25 Assistenten, Doktoranden und Mitarbeiter auf Honorarbasis und als Teilzeitbeschäftigte. Bei ihrer Arbeit können die Wissenschaftler auf die Dienste der Bibliothek des Instituts und deren umfassende Literatur- und Dokumentenbestände zum Völkerrecht, zum ausländischen öffentlichen Recht und zum Europarecht zurückgreifen. Vervollständigt wird das Personal des Instituts durch die in der Dokumentation, im Sekretariatsdienst, in der Verwaltung sowie in der für die Betreuung der Publikationen des Instituts zuständigen Redaktion tätigen Mitarbeiter.

Das Institut ist nicht in Abteilungen untergliedert. Vielmehr arbeiten die wissenschaftlichen Mitarbeiter des Instituts in der Regel sowohl über Fragen des Völkerrechts, als auch im Bereich der Rechtsvergleichung und des Europarechts. Die wissenschaftlichen Referenten, aber auch die am Institut beschäftigten Doktoranden, haben jeweils bestimmte Teilgebiete des Völker- und Europarechts und/oder des Staats- und Verwaltungsrechts in ausgewählten Ländern bzw. Ländergruppen sowie in der Völkerrechtstheorie und Methodenlehre zu beobachten und über wichtige Entwicklungen zu berichten.

Das Institut wird schließlich jährlich von ca. 400 in- und ausländischen Wissenschaftlern genutzt. Sie sind in die Institutsveranstaltungen, vor allem Symposien, Vortragsveranstaltungen und die Referentenbesprechungen eingebunden. Zwischen ihnen, den Direktoren sowie den wissenschaftlichen Mitarbeitern besteht ein reger wissenschaftlicher Austausch.

Wichtigstes Hilfsmittel bei der Durchführung der Forschungsvorhaben des Instituts ist die Bibliothek, deren Bestand sich Ende 2003 auf über 521.000 Bände belief. Damit ist sie auf den Gebieten des Völkerrechts, des ausländischen öffentlichen Rechts und des Europarechts die größte in Europa und eine der bedeutendsten der Welt. Ihre umfangreichen Sammlungen werden jedes Jahr von den zahlreichen Gästen aus dem In- und Ausland genutzt.

Traditionsgemäß steht das Institut darüber hinaus mit völkerrechtlichen, rechtsvergleichenden und europarechtlichen Fragestellungen befaßten Behörden und Gerichten wie dem Bundesverfassungsgericht und dem Auswärtigen Amt zu Auskünften, Gutachten und Beratungen zur Verfügung. Die Mitwirkung des Instituts an der praktischen Fortentwicklung von Völkerrecht, Verfassungsrecht sowie Europarecht vollzieht sich ferner durch die Teilnahme von Institutsmitgliedern an internationalen Konferenzen und die Mitgliedschaft in nationalen und internationalen Gremien.

Das Institut ist durch seine Direktoren sowohl im Völkerrechtswissenschaftlichen Beirat als auch im UN-Politischen Beirat des Auswärtigen Amtes vertreten. In den vergangenen Jahrzehnten haben die Direktoren des Instituts wichtige Funktionen auf internationaler Ebene wahrgenommen: Richter, Präsident und Vizepräsident am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (Prof. Bernhardt), Richter am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte und am Internationalen Gerichtshof (Prof. Mosler), Mitglied und Vizepräsident der Europäischen Menschenrechtskommission (Prof. Frowein), Richter und Vizepräsident am Internationalen Seegerichtshof, Mitglied des UN-Ausschusses gegen Rassendiskriminierung sowie Mitglied der deutschen Delegation zu den Konsultativverhandlungen unter dem Antarktisvertrag und Vorsitzender der Arbeitsgruppe Recht (Prof. Wolfrum), Richter am OECD Kernenergiegericht (Prof. von Bogdandy). Darüber hinaus nehmen die Direktoren vielfältige Beratungsfunktionen auf temporärer Basis wahr.

Das Institut gibt eine Zeitschrift, die "Zeitschrift für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht" (Heidelberg Journal of International Law), heraus. Sie wird in Zukunft auch elektronisch erscheinen. Seit 1997 erscheint ferner jährlich das Max Planck Yearbook of United Nations Law (s. unter III. A. 3.). Auch dessen elektronische Publikation ist geplant. Die am Institut durchgeführten Forschungsvorhaben werden in einer eigenen Schriftenreihe, den "Beiträgen zum ausländischen öffentlichen Recht und Völkerrecht" publiziert (s. im einzelnen unter III. A. 2.). Im Berichtszeitraum erschienen ist der Registerband der Encyclopedia of Public International Law unter der Verantwortung von Prof. Bernhardt. Damit ist die Herausgabe der "Library Edition" abgeschlossen. Die Verantwortung für die Herausgabe einer weiteren Auflage, die auch elektronisch erfolgen soll, liegt bei Prof. Wolfrum (s. unter III. A. 4.).

Das Institut veröffentlicht darüber hinaus mit dem World Court Digest (s. unter II. C.) ein systematisch aufbereitetes Kompendium der Rechtsprechung des Internationalen Gerichtshofes. Seit 1975 erscheint die Public International Law Bibliography, eine umfassende Bibliographie des völkerrechtlichen Schrifttums. Seit Beginn des Jahres 1998 stellt das Institut überdies seine wissenschaftlichen Angebote auch im Internet zur Verfügung. Das "Virtuelle Institut" (http://www.virtual-institute.de bzw. http://www.mpil.de) steht für ein Gesamtkonzept mit Pilotcharakter im Rahmen der Geisteswissenschaften, das der interessierten Fachöffentlichkeit einen möglichst vollständigen Zugriff auf grundlegende und aktuelle Informationsressourcen des Völkerrechts und des ausländischen öffentlichen Rechts ermöglichen soll (s. unter VI.).