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1. Seerecht
19. Am 19. Februar 1997 hat der Bundesverkehrsminister mit einer Verordnung das Übereinkommen vom 28. Februar 1996 über die besonderen Stabilitätsanforderungen an Ro-Ro-Fahrgastschiffe, die regelmäßig und planmäßig in der Auslandfahrt zwischen, nach oder von bestimmten Häfen in Nordwesteuropa und der Ostsee verkehren, in Kraft gesetzt.41 Mit dem Übereinkommen wird das Ziel verfolgt, in Anbetracht der oftmals vorherrschenden schwierigen Wetterverhältnisse und der Notwendigkeit, Ro-Ro-Fahrgastdienste aufrechtzuerhalten, über die Festlegung bestimmter Stabilitätsanforderungen, die Sicherheit des menschlichen Lebens auf See zu fördern (Präambel des Übereinkommens).