Peter-Tobias Stoll
c. Einzelfragen
236. Im 6. Ausschuß der Generalversammlung begrüßte der deutsche Vertreter den Bericht der United Nations Commission on International Trade Law. Er würdigte die Rolle, "UNCITRAL plays as the primary institution for the development and implementation of international commercial law within the international community." Insbesondere hob er das Projekt "Case Law on UNCITRAL Texts" (CLOUT) hervor, bei dem es sich um eine Sammlung von Inhaltsangaben, Gerichtsentscheidungen und Schiedssprüchen handelt, die UNCITRAL-Konventionen oder Modellgesetze betreffen. Er sprach sich dafür aus, das Sekretariat in die Lage zu versetzen, das Projekt dauerhaft und ohne Vernachlässigung anderer Pflichten zu betreiben. Die dafür erforderlichen finanziellen Mittel seien freizustellen.569
237. Handels- und Wirtschaftsabkommen
Mit Notenwechsel wurden das deutsch-ägyptische Handelsabkommen sowie das deutsch-ägyptische Abkommen über den Warenverkehr geändert und damit dem geltenden Gemeinschaftsrecht angepaßt.570 Ebenfalls geändert wurden Wirtschaftsabkommen mit Kenia571, Niger572 und Sambia.573 Außerdem wurde das deutsch-tunesische Handelsabkommen durch Notenwechsel außer Kraft gesetzt.574
238. Zollrecht
Im Berichtszeitraum wurde mehrfach das Zollrecht geändert. Mit Verordnung vom 12. April 1994 wurden die Änderungen des Zollabkommens über die vorübergehende Einfuhr gewerblicher Straßenfahrzeuge in Kraft gesetzt.575 Ebenso wurden die Änderungen zu dem Zollabkommen über die vorübergehende Einfuhr privater Straßenfahrzeuge in Kraft gesetzt.576 Insgesamt siebenmal wurde die Zolltarifverordnung im Verordnungswege geändert.577 Das 1992 mit Polen geschlossene Abkommen über die Zusammenarbeit und die gegenseitige Unterstützung der Zollverwaltungen wurde im Berichtszeitraum ratifiziert und trat in Kraft.578 Einem entsprechenden Abkommen mit der Russischen Föderation stimmte der Bundestag zu.579
239. Steuerfragen
Am 28. April 1994 erließ der Bundestag ein "Gesetz zur einkommenssteuerlichen Entlastung von Grenzpendlern und anderen beschränkt steuerpflichtigen natürlichen Personen und zur Änderung anderer gesetzlicher Vorschriften"580, mit dem hauptsächlich Personen mit Wohnsitz in den Nachbarstaaten Deutschlands steuerlich entlastet werden, sofern sie nicht schon unter die Grenzgängerregelungen mit Belgien, Frankreich, der Schweiz, Österreich und den Niederlanden fallen.581
Im Berichtszeitraum traten Doppelbesteuerungsabkommen mit Mexiko, Österreich, Schweden und der Schweiz in Kraft.582 Entsprechenden Abkommen mit Namibia und Bolivien stimmte der Bundestag im Berichtszeitraum zu.583 Mit der Mongolei und Pakistan wurden entsprechende Abkommen abgeschlossen.584 Außerdem wurde im Berichtszeitraum bekannt gemacht, daß das Übereinkommen vom 23. Juli 1990 über die Beseitigung der Doppelbesteuerung im Falle von Gewinnberichtigungen zwischen verbundenen Unternehmen am 1. Januar 1995 in Kraft tritt.585
240. Gegenstand Parlamentarischer Anfragen war im Berichtszeitraum die Praxis von Bosnien-Herzegowina, über ihre in Deutschland belegenen Auslandsvertretungen eine Pflichtabgabe in Höhe von 10% der monatlich erzielten Nettoeinkünfte zu verlangen.586Die bosnischen Auslandsvertretungen machten die konsularische Betreuung der in Deutschland lebenden Bosnier von der Vorlage von Zahlungsnachweisen abhängig und händigten weder Reisedokumente noch etwa Eingangsbestätigungen ihrer Ausbürgerungsanträge aus, wenn die betreffenden Personen die Zahlung der Abgabe verweigerten.587 Dazu führte die Bundesregierung aus:
"Nach Klärung dieser Sachlage hat die Bundesregierung ein Verständigungsverfahren nach Art. 26 des Abkommens vom 26. März 1987 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen, das nach dem Notenwechsel vom 13. November 1992 bis auf weiteres im Verhältnis zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Bosnien und Herzegowina anzuwenden ist, eingeleitet. Hierbei wurde der sofortige Verzicht auf die Erhebung der Erneuerungsabgabe der Republik Bosnien und Herzegowina gefordert. Am 9. September 1994 wurde dem bosnischen Botschafter im Auswärtigen Amt die Forderung erneut nachdrücklich vorgetragen, daß Bosnien die fragliche Steuer für Deutschland aufheben sowie jeglichen Druck einstellen möge."588 |
"Mit Note vom 14. September 1994 teilte das Außenministerium der Republik Bosnien und Herzegowina mit, daß Bosnien kurzfristig 'die Gesetzesbestimmungen, welche die Pflicht der Steuerzahlung bestimmen, redefinieren (wird) und die Steuerzahlungen auf freiwilliger Basis erfolgen' werden. Den bosnischen Konsulaten werde die Anweisung erteilt, auf die Bedingung der Steuerzahlung vor Erbringen von konsularischen Dienstleistungen zu verzichten. Ferner werde Flüchtlingen und anderen sozial Schwachen die übliche Paßgebühr erlassen."589 |
"Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß die Erhebung der Erneuerungsabgabe der Republik Bosnien und Herzegowina gegen das Abkommen vom 26. März 1987 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen verstößt, und daß auch die Durchsetzung der entsprechenden Abgabenpflicht durch die bosnischen Auslandsvertretungen in Deutschland nicht rechtmäßig ist."590 |
241. Im Berichtszeitraum wurden Abkommen zum Schutz von Investitionen und Kapitalanlagen bzw. zur Investitionsförderung ratifiziert bzw. abgeschlossen und traten in Kraft mit Guyana591, Kap Verde592, Albanien593 und Kasachstan.594
242. Im Hinblick auf das öffentliche Auftragswesen ist auf den Abschluß des GATT-Abkommens zu diesem Fragenkreis zu verweisen. Zu dem 1993 von der UNCITRAL beschlossenen Modellgesetz über öffentliche Beschaffung und seine Erweiterung im Hinblick auf Dienstleistungen führte der deutsche Vertreter im 6. Ausschuß der Generalversammlung aus:
"We are pleased to note that several countries have expressed their desire to adopt the model law. They have already initiated the necessary changes in their procurement practice."595 |
243. Im Berichtszeitraum hat die Bundesrepublik Abkommen zum See-596, Straßen-597, und Luftverkehr598abgeschlossen und ratifiziert bzw. in Kraft gesetzt.599