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Tätigkeitsbericht für das Jahr 2000


II. Forschungsvorhaben

G. Verfassungsvergleichung

3. Allgemeine Staatslehre

Im Berichtszeitraum ist das Lehrbuch von Karl Doehring zur Allgemeinen Staatslehre in zweiter Auflage im Verlag C.F. Müller erschienen. In der Erkenntnis, daß spätestens nach dem Zweiten Weltkrieg eine Darstellung der Charakteristika des Staates und ihre Einordnung in eine umfassende Betrachtung von Rechtsgemeinschaften nicht mehr einer aktuellen Sicht entspricht, wenn man den Staat nur aus der Konzeption seiner jeweiligen Verfassung betrachtet, wurde auch in der 2. Auflage der internationalen Position des Staates grundlegende Bedeutung zugemessen. So vereinigt die Darstellung des heutigen Staates dessen Funktion und vor allem Gebundenheit im Völkerrecht ebenso wie seine Selbstdarstellung durch sein Verfassungsrecht.

Es geht also nicht nur um eine Verfassungslehre, wie dies frühere Arbeiten zur Allgemeinen Staatslehre vielfach so sahen, sondern um die Lehre vom Staat als Mitglied der immer enger sich gestaltenden Staatengemeinschaft. Als wesentlich für die Neubestimmung sind auch wiederum die Methoden der Rechtsvergleichung verwendet. Sie haben eine bisher nicht immer ausreichend gewürdigte Bedeutung für die Entstehung neuer Staaten gewonnen, deren Zahl seit dem Zweiten Weltkrieg sich weit mehr als verdoppelt hat. Alle diese neuen, z. T. aus der Dekolonisierung entstanden, z. T. aus der Dismembration früherer Staaten sich ergebenden, Verfassungen haben ihre Modelle gesucht und auch Kategorien gebildet. Aber auch Verfassungsänderungen bestehender Staaten suchten immer wieder Anlehnung an vergleichbare Systeme.

Intensiver noch als in der Erstauflage wurde die Sicht auch auf das Phänomen der Supranationalität gerichtet, deren Endziel immer noch der Spekulation offen steht. Der Autor versucht gerade auf diesem Gebiet, das die Souveränität der Staaten entscheidend einschränkt, eine Kritik zu liefern, die in entsprechenden Fachkreisen zu wenig berücksichtigt wird.



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