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Im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit erstellte das Institut ein Gutachten zur Zulässigkeit von Kennzeichnungspflichten nach dem Recht der WTO. Die Frage stellt sich u.a. bei der Kennzeichnung von gentechnischen Lebensmitteln. Das Gutachten untersucht diese Fragen unter dem Aspekt des GATT, das GATS, des TRIPS sowie des SPS und des TBT Agreements. Es beruht auf einer umfassenden Analyse der einschlägigen Rechtsprechung der Panels und des Appellate Body. An dem Gutachten sind Prof. Wolfrum, Dr. Röben und Ref. Pfeil beteiligt.