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Deutsche Rechtsprechung in völkerrechtlichen Fragen 1998


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Kai Peter Ziegler


XIII. Europäische Gemeinschaften

3. Unionsbürgerschaft

       104. Das BVerfG sah in seinem Beschluß vom 14.10.1998 (2 BvR 588/98 - NVwZ 1999, 293) in dem Ausschluß eines Unionsbürgers von der Kandidatur zur Wahl eines Bürgermeisters weder einen Verstoß gegen Art. 8 b EGV, noch Zweifel an dessen Vereinbarkeit mit RL 94/80/EG, die eine Vorlage an den EuGH gebieten würden. Ein spanischer Staatsangehöriger focht die Oberbürgermeisterwahl Nürnbergs an, weil er als Spanier zur Kandidatur nicht zugelassen wurde. Die Klage vor dem VG blieb erfolglos, die Berufung wurde nicht zugelassen. Das BVerfG nahm die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung an und führte dazu u.a. aus, daß in Fällen, in denen zu einer entscheidungserheblichen Frage des Gemeinschaftsrechts noch keine EuGH-Rechtsprechung vorliege, nur dann ein Verstoß gegen Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG vorliege, wenn das letztinstanzliche Hauptsachegericht den ihm in solchen Fällen zukommenden Beurteilungsrahmen in unvertretbarer Weise überschritten habe. Dies sei hier nicht der Fall, da es vernünftige Zweifel an der Richtigkeit der fachgerichtlichen Auslegung der Richtlinie 94/80/EG weder dahin gebe, daß die Wahl eines Unionsbürgers zum Bürgermeister ausgeschlossen werden könne, noch dafür, daß die so verstandene Richtlinie von Art. 8 b EGV gedeckt sei.