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Völkerrechtliche Praxis der Bundesrepublik Deutschland im Jahre 1997


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XII. Zusammenarbeit der Staaten

1. Politische Zusammenarbeit

     117. Auf dem 6. Treffen des Rates der Ostseestaaten am 2. und 3. Juli 1997 in Riga brachten die beteiligten Außenminister ihre Überzeugung zum Ausdruck, daß eine Stärkung der Zusammenarbeit im gesamten Ostseeraum einen wesentlichen Beitrag zur Schaffung eines stabilen, demokratischen, wirtschaftlich gesunden und ungeteilten Europas leisten werde. In dem abschließenden Kommuniqué identifizieren die Minister den Transformationsprozeß in den Bereichen Infrastruktur, Energie, umweltrechtliche und institutionelle Rahmenwerke und Bekämpfung des organisierten Verbrechens als die zentralen Herausforderungen für die Ostseestaaten. In diesem Zusammenhang würdigte der Rat insbesondere die Verbesserung der Zusammenarbeit im Bereich der Bekämpfung des organisierten Verbrechens durch einen zu diesem Zweck eingesetzten Arbeitsstab, der eindrucksvolle operationelle Ergebnisse in den vier Hauptarbeitsbereichen (verbesserter Informationsaustausch, gemeinsame operative Maßnahmen, Zusammenarbeit der Justiz, Ausbildung und Seminare) erzielt habe.201

     118. In einer gemeinsamen Erklärung bekräftigten die Außenminister Deutschlands und Frankreichs ihre Absicht, die außenpolitische Zusammenarbeit der beiden Staaten weiter zu verstärken. Zu diesem Zweck wurde u.a. vereinbart, zukünftig gemeinsame Reisen auf Ministerebene in Drittstaaten zu unternehmen, sowie noch engere Verbindungen zwischen den deutschen und französischen Einheiten in den Außenministerien zu schaffen. Um neue Wege der Zusammenarbeit zu etablieren, wurde insbesondere vereinbart, einen deutschen Diplomaten an die französische Botschaft in Bonn sowie einen französischen Diplomaten an die deutsche Botschaft in Paris zu entsenden. Auch die bereits bewährte Verwaltungszusammenarbeit zwischen den deutschen und französischen Auslandsvertretungen in Drittstaaten soll fortgesetzt und weiter ausgebaut werden.202

     119. Anläßlich des 5. Jahrestages des deutsch-rumänischen Vertrages über freundschaftliche Zusammenarbeit und Partnerschaft in Europa betonte Bundesaußenminister Kinkel vor dem rumänischen Parlament in Bukarest die Bereitschaft der Bundesrepublik Deutschland, Rumänien auf dem Weg in die euro-atlantischen Institutionen zu unterstützen:

"Deutschland ist und bleibt der Anwalt der Mittel- und Osteuropäer und damit natürlich auch der Rumänen bei ihrer Heranführung an die euro-atlantischen Organisationen. (... ) Das ist nicht nur eine Frage der politischen Glaubwürdigkeit: Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Stabilität und Wohlstand in ganz Europa liegen in unserem eigenen vitalen Interesse."203



    201 Bull. Nr. 61 vom 17.7.1997, 729 ff.
    202 Bull. Nr. 59 vom 10.7.1997, 684 f.
    203 Bull. Nr. 37 vom 14.5.1997, 393 f.