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Völkerrechtliche Praxis der Bundesrepublik Deutschland im Jahre 1997


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Roland Bank


XVIII. Kriegs-, Besatzungs- und Teilungsfolgen

2. Sukzessionsfolgen

     280. Die Bundesregierung hat im Berichtszeitraum ihren ersten Jahresbericht zum Stand der Deutschen Einheit mit Stichtag der Darstellung vom 31. März 1997 vorgelegt. Darin wird auch die Behandlung der völkerrechtlichen Verträge der DDR dargelegt:

"Eine wichtige aus der deutschen Vereinigung entstandene Aufgabe war die Behandlung der völkerrechtlichen Verträge der DDR mit dritten Staaten gemäß Art. 12 des Einigungsvertrages. Die völkerrechtlichen Verträge der DDR wurden mit den Vertragspartnern unter den in Art. 12 EV genannten Gesichtspunkten mit dem Ziel erörtert, deren Fortgeltung, Anpassung oder Erlöschen zu regeln bzw. festzustellen. Über 80 % der 2.600 bekannten DDR-Verträge konnten bisher als mit der Herstellung der Einheit Deutschlands am 3. Oktober 1990 erloschen festgestellt werden."501



    501 BT-Drs. 13/8450 vom 1.9.1997, 19.