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Umweltnotfälle in der Antarktis – Notwendigkeit und Umsetzungsmöglichkeiten einer vorläufigen Anwendung des Haftungsannexes zum Antarktisvertrag

Im Rahmen der 28. Vertragsstaatenkonferenz der Antarktisvertragsstaaten (ATCM) wurde 2005 der Annex VI des Umweltschutzprotokolls zum Antarktisvertrag (sog. Haftungsannex) verabschiedet. Der Haftungsannex normiert für spezielle Fälle der Umweltverschmutzung in der Antarktis die Haftung von Vertragsstaaten und Betreibern und schließt bestehende Lücken der völkerrechtlichen Haftung für Umweltnotfälle im Antarktisgebiet. Bisher ist der Haftungsannex jedoch mangels der hinreichenden Zahl von Ratifikationen nicht in Kraft getreten.

Im folgenden Beitrag werden die völkerrechtliche Ausgangslage (II.) sowie die Hintergründe des Stillstands bei der Ratifikation des Haftungsannexes dargestellt (III.). Im Anschluss zeigen wir als möglichen Ausweg auf, warum die Vereinbarung der vorläufigen Anwendung des Haftungsannexes sinnvoll erscheint (IV.). Mit Blick auf die besondere Dringlichkeit für Haftungsregeln für Umweltnotfälle in der Antarktis, auch aufgrund der durch den Klimawandel und die steigende Anzahl touristischer Schiffsreisen in die Antarktis wachsenden Umweltrisiken, argumentieren wir, dass die vorläufige Anwendung zumindest zwischen den Vertragsstaaten, die den Annex bereits ratifiziert haben, vereinbart werden sollte.

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