Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht Logo Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht

Sie befinden sich hier: Publikationen Archiv 2000

Tätigkeitsbericht für das Jahr 2000


IX. Aktivitäten im Wissenstransfer

B. Einwanderungsrecht ausgewählter Staaten und die Vorgaben des internationalen Rechts. Gutachten für die SPD-Bundestagsfraktion

Im Institut wird gegenwärtig ein Gutachten für die SPD-Bundestagsfraktion zum Einwanderungsrecht ausgewählter Staaten und seinen internationalrechtlichen Vorgaben erarbeitet, das zum Jahresende fertiggestellt sein soll. Das Gutachten wird unter der Leitung von Prof. Wolfrum federführend von Dr. Thomas Giegerich betreut. Es dient der Hintergrundinformation für den geplanten Entwurf eines deutschen Einwanderungsgesetzes. Das Gutachten wird drei Teile umfassen: In einem ersten Teil werden die internationalrechtlichen Vorgaben für die staatliche Regelung der Einwanderung herausgearbeitet, d.h. die Vorgaben des universellen und regionaleuropäischen Völkerrechts (z.B. des Internationalen Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung und der Europäischen Menschenrechtskonvention) sowie des Europäischen Gemeinschaftsrechts. Ein zweiter Teil gibt die Rechtslage in neun europäischen (Belgien, Frankreich, Italien, Niederlande, Österreich, Schweden, Schweiz, Spanien, Vereinigtes Königreich) und fünf außereuropäischen Staaten (Australien, Kanada, Neuseeland, Südafrika, USA) wieder. Diese Landesberichte werden von den zuständigen Landesreferentinnen und -referenten aufgrund einer einheitlichen Gliederung erstellt. Das Schwergewicht liegt jeweils auf der Darstellung der sachlichen Kriterien, nach denen die Staaten Bewerber um ein Daueraufenthaltsrecht auswählen. Daneben wird die Funktionsweise von etwa vorhandenen Quotenregelungen (z.B. weltweite und nach Herkunftsregion gestaffelte Höchstzahlen für die Einwanderung pro Haushaltsjahr) sowie die Abgrenzung zur Zuwanderung von Flüchtlingen erläutert. Schließlich wird die Rechtsstellung von Ausländern mit Dauerwohnrecht beschrieben und dargelegt, auf welche Weise diese sich eingebürgern lassen können. Im dritten. Teil des Gutachtens werden in einem Querbericht die Gemeinsamkeiten und Unterschiede der nationalen Einwanderungsrechte herausgearbeitet und analysiert. Auf eventuelle Spannungen zu völker- und europarechtlichen Vorgaben wird eingegangen. Das Gutachten soll im März 2001 übergeben werden.



Inhalt | Zurück | Vor