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Tätigkeitsbericht für das Jahr 2000


IX. Aktivitäten im Wissenstransfer

D. Umsetzung des Übereinkommens über die biologische Vielfalt, Rechte an genetischen Ressourcen und geistiges Eigentum

Im Rahmen eines Forschungs- und Entwicklungsvorhabens für das Bundesamt für Naturschutz, das Prof. Wolfrum unter dem Titel „Rechtliche Analyse der Ergebnisse der 4. Vertragsstaatenkonferenz der Biodiversitätskonvention unter besonderer Berücksichtigung der Fragen des geistigen Eigentums“ durchführt, fand am 17. und 18. April in Bonn ein Workshop zu dem Thema „Guidelines on Access and Benefit-sharing - Initiatives and Perspectives to implement the Convention on Biological Diversity“ statt, bei dem verschiedene Modelle der Regelung des Zugangs zu genetischen Ressourcen und der Vorteilsteilhabe vorgestellt und diskutiert wurden. Beispielhaft wurden die Praxis von deutschen und internationalen Sammlungen für Mikroorganismen, von botanischen Gärten und ein allgemeiner angelegter schweizerischer Entwurf für internationale unverbindliche Verhaltensrichtlinien diskutiert.

Ein zweiter Schwerpunkt des Vorhabens lag in der umstrittenen Rolle von Rechten des geistigen Eigentums in diesem Zusammenhang. Sie wurde in einer interdisziplinär angelegte Studie untersucht, an der sich Prof. Gernot Klepper vom Institut für Weltwirtschaft an der Universität Kiel beteiligte. Ausgangspunkt der Überlegungen war der mit dem Übereinkommen über die biologische Vielfalt (CBD) hergestellte ordnende Zusammenhang zwischen der biologischen Vielfalt, genetischen Ressourcen, Wissen und Technologie. Dieser Zusammenhang wurde zunächst aus ökonomischer Sicht auf seine Schlüssigkeit überprüft. Auf dieser Grundlage wurde der in der CBD angelegte ordenende Zusammenhang unter Berücksichtigung allgemeiner völkerrechtlicher und umweltvölkerrechtlicher Elemente der Güterzuordnung betrachtet.

Im Anschluß daran war eine Einordnung der Rolle der Rechte an geistigem Eigentum im Hinblick auf eine gegenseitige Ergänzung und mögliche Konfliktfelder möglich. Zwei wichtige Vorschläge der internationalen Diskussion wurden dabei exemplarisch aufgegriffen und im Hinblick auf Begründung, Optionen und Machbarkeit untersucht: die Angabe der Herkunft der verwendeten genetischen Ressourcen bei der Patentanmeldung und ein besonderes Recht „sui generis“ für traditionelles Wissen indigener oder lokaler Bevölkerungsgruppen.

Es zeigte sich, daß die Intensität, ja Heftigkeit der Diskussion über das geistige Eigentum in der CBD über solche Zusammenhänge und Einzelvorschläge hinaus auf Spannungslagen in den internationalen Wirtschaftsbeziehungen verweist, die von den Entwicklungen der Biotechnologie ausgelöst worden sind. Die CBD ist im Bewußtsein dieser Spannungen verhandelt und abgeschlossen worden und trägt einer Reihe der Streitpunkte Rechnung. Für die Bereich der Nutzung genetischer Ressourcen strebt sie eine ausgewogene und gerechte Teilhabe an den Vorteilen an. Sie kann damit, unter Vorbehalt der fachlichen Zuständigkeit entsprechender anderer internationaler Organisationen, vor allem der WIPO und der WTO, einen wesentlichen Beitrag zu einer Lösung der Konfliktlagen leisten.

Die Veröffentlichung der Untersuchung ist vorgesehen.



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