Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht Logo Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht

Sie befinden sich hier: Forschung Archiv Constitutions of the Countries of the World

Constitutions of the Countries of the World

Verantwortlich:

Rainer Grote

Über das Projekt:

Das Max-Planck-Institut gibt seit 2005 die Constitutions of the Countries of the World (CCW) heraus. Ziel der Reihe, die 1971 von Gisbert Flanz, Professor em. an der New York University, begründet wurde, ist es, den Lesern und Nutzern die Verfassungen von allen unabhängigen Staaten der Erde in englischer Sprache zugänglich zu machen und ihnen zugleich die Informationen und Hilfsmittel an die Hand zu geben, die es ihnen ermöglichen, sich mit den Grundstrukturen und Kernprinzipien der verschiedenen nationalen Verfassungen vertraut zu machen. Zu diesem Zweck erscheinen jedes Jahr acht bis neun Ergänzungslieferungen zu jeweils drei Ländern, die neben dem aktuellen englischsprachigen Text der jeweiligen Verfassung eine Einführung in die Verfassungsrechtsentwicklung des betreffenden Landes und eine Auswahlbibliographie mit den einschlägigen aktuellen Veröffentlichungen sowie gegebenenfalls weiteren Materialien enthalten.

Seit 2006 wird die Reihe von Oxford University Press verlegerisch betreut. Im Jahr 2011 hat das Institute for International and Comparative Law in Africa der University of Pretoria die Verantwortung für die editorische Betreuung der Verfassungstexte und Materialien zu den Verfassungen aus Afrika übernommen.

Seit Herbst 2013 sind die Texte in elektronischer Form auf der Online-Plattform Oxford Constitutions of the World von Oxford University Press zugänglich (http://oxcon.ouplaw.com). 

Ein besonderer Augenmerk der einführenden Texte zu den jeweiligen Verfassungen liegt auf der Darstellung der historischen Grundlagen und der vergleichenden Einordnung der grundlegenden Verfassungsstrukturen. Zu diesem Zweck werden in einleitenden Essays nicht nur die tragenden Strukturmerkmale der jeweiligen Verfassung, sondern auch deren verfassungsgeschichtlicher und -politischer Hintergrund sowie ihre Entwicklung in der politischen Praxis untersucht. Die Herstellung vergleichender Bezüge unter systematisch-strukturellen als auch unter topisch-problembezogenen Gesichtspunkten soll dem Leser eine zusätzliche Hilfestellung bei der Einordnung der verschiedenen Verfassungen geben.

Eine zentrale Rolle bei der Fortbildung des Verfassungsrechts spielen die nationalen Verfassungsgerichte, die in vielen Ländern in den letzten zwei Jahrzehnten entweder neu eingerichtet oder grundlegend reformiert worden sind. Die neueren Ergänzungslieferungen enthalten daher häufig nicht nur eine englische Übersetzung der Texte der einschlägigen Verfassungsgerichtsgesetze, sondern auch eine Einführung in die Funktionsweise der Verfassungsgerichtsbarkeit des jeweiligen Landes und eine Analyse ihrer wichtigsten Entscheidungen.