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Familienzusammenführung und Rechtsschutz in Deutschland und den USA

Über das Projekt:

Das Migrations- und Einwanderungsrecht beschäftigt Deutschland und die deutsche Gesellschaft, beispielsweise, wenn Konzepte entwickelt werden, um die Einwanderung zur Deckung des Bedarfs an Fachkräften zu fördern. Gleiches gilt für die USA: Das Thema Einwanderung hat die letzten Präsidentschaftswahlen dominiert. Dabei ist das Einwanderungsrecht spätestens seit dem 11. September 2001 auch Mittel im Antiterrorkampf. Bei der Ausbalancierung der hier vorzufindenden gegenläufigen Interessen spielen Verfahrensrechte eine erhebliche Rolle. Diese Schnittstelle ist Gegenstand der Dissertation, wobei die deutsche, europäische und US-amerikanische Rechtsordnung miteinander verglichen werden, um Gemeinsamkeiten und Unterschiede herauszuarbeiten und diese fruchtbar zu machen.​​​​​​​​​​​​​​

Die einzelnen Ergebnisse der Untersuchung werden anhand des Falles Kerry v. Din erörtert, der vom US Supreme Court 2015 entschieden wurde: Berashk, ein afghanischer Staatsangehöriger, möchte mit seiner US-amerikanischen Ehefrau Din in den USA zusammenleben. Das dafür erforderliche Visum zum Zwecke des Ehegattennachzugs wird aber in dem US-amerikanischen Konsulat in Islamabad unter Berufung auf den Schutz der nationalen Sicherheit – ohne weitergehende Begründung – abgelehnt.

Dies wirft insbesondere folgende Fragen auf: Welche materiellen und prozessualen Rechte stehen einer einreisewilligen Person in einem Konsulat des Zielstaates auf ausländischem Territorium zu? Welche Rechte stehen der stammberechtigten Person in dem Zielstaat selbst zu? Die Beantwortung der Fragen wird maßgeblich durch die Einbindung eines Staates in eine internationale bzw. supranationale Rechtsordnung bestimmt, weshalb ein besonderer Fokus auf dem Völkerrecht, dem Unionsrecht und dem europäischen Menschenrechtsregime liegt.


Doktorandin

Betreuer

Thomas Giegerich