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Dialogorientierte und letztentscheidende Verfassungsgerichtsbarkeit

Verantwortlich:

Armin von Bogdandy

Davide Paris

  • Armin von Bogdandy & Davide Paris, Power Is Perfected in Weakness: On the Authority of the Italian Constitutional Court, in V. Barsotti, P.G. Carozza, M. Cartabia & A. Simoncini (eds.), Dialogues on Italian Constitutional Justice. A comparative Perspective, Routledge-Giappichelli, New York-Turin, 2020, 263-280.

  • Armin von Bogdandy & Davide Paris, La forza si manifesta pienamente nella debolezza. Una comparazione tra la Corte costituzionale e il Bundesverfassungsgericht, in Quaderni costituzionali 40 (2020) 9-30.

Über das Projekt:

Der italienische Verfassungsgerichtshof und das Bundesverfassungsgericht als gegenläufige Typen der Verfassungsgerichtsbarkeit im europäischen Rechtsraum

Verfassungsgerichte kontrollieren die Verfassungsmäßigkeit der Ausübung der öffentlichen Gewalt. Diese Rolle aber kann auf unterschiedlicher Art und Weise verstanden werden. Im Buch „Italian Constitutional Justice in Global Context“ von Vittoria Barsotti, Paolo Carrozza, Marta Cartabia und Andrea Simoncini (Oxford UP, 2016) beschreiben die Autoren den italienischen Verfassungsgerichtshof als ein Beispiel für ein relationales und dialogorientiertes Verständnis verfassungsgerichtlicher Kontrolle. Das Bundesverfassungsgericht hingegen bietet das Beispiel einer letztentscheidenden Verfassungsgerichtsbarkeit, und zwar sowohl für deutsche wie für europäische Institutionen.

Dieses Projekt entfaltet diese beiden gegenläufigen Typen von dialogorientierter und letztentscheidender Verfassungsgerichtsbarkeit. Es untersucht einerseits die Beziehungen zwischen dem Verfassungsgericht und den anderen staatlichen Gewalten, insbesondere den Fachgerichten und dem Gesetzgeber. Es geht um unterschiedliche Formen der Kooperation mit den Fachgerichten und dem Gesetzgeber, und gerade auch die Bereitschaft, die von diesen Institutionen ausgehenden verfassungsrechtlichen Impulse aufzunehmen. Andererseits analysiert es die Beziehungen zu den europäischen Gerichten. Das Projekt beschränkte sich nicht auf eine reine Beschreibung der gegenläufigen Typen, sondern untersuchte die Gründe, die zu einem dialogorientierten oder aber letztentscheidenden Verständnis der Verfassungsgerichtsbarkeit führten, insbesondere die Regeln über die Zusammensetzung, Zuständigkeiten und Verfahrensarten der Gerichte sowie die unterschiedlichen politischen Kontexte. So entwickelt das Projekt einen Aspekt der Vielfalt der Formen der Verfassungsgerichtsbarkeit, wie sie heute im europäischen Rechtsraum zu finden sind.