Sie befinden sich hier: Institut Personen Direktoren/innen et al. Direktoren/innen Peters, Anne Forschungsschwerpunkte und Thesen
Meine Forschungsinteressen umfassen aktuell Grundfragen des Völkerrechts, insbesondere seine Geschichte, Konstitutionalisierung und Dekonstitutionalisierung, Global Governance, Status des Menschen im Völkerrecht, globales Tierrecht, Recht im Kontext des bewaffneten Konflikts und schließlich Aufgaben und Methoden der Völkerrechtswissenschaft. Dabei habe ich folgende Thesen vertreten:
Organe wie der Sicherheitsrat (beziehungsweise seine Mitglieder) werden zunehmend Rechtsbindungen unterworfen, die jedoch immer wieder in Frage gestellt und neu diskutiert werden („The Security Council’s Responsibility to Protect”, International Organizations Law Review 8 (2011), 1-40; „The War in Ukraine and the Curtailment of the Veto in the Security Council”, Revue Européenne du Droit 4 (2023), 87-93; „The War in Ukraine and Legal Limitations on Russian Vetoes”, Journal on the Use of Force and International Law 10 (2023), 162-172; „Art. 24” und „Art. 25”, in: Bruno Simma/Daniel-Erasmus Khan/Georg Nolte/Andreas Paulus (Hrsg.), The Charter of the United Nations: A Commentary on the UN Charter, 4. Aufl. (OUP 2024).
Institutionen ohne Völkerrechtspersönlichkeit sind, sofern sie über ein Mindestmaß an Autonomie verfügen, letztlich „globale“ Organisationen, die ihrerseits Legitimitätsanforderungen erfüllen müssen (The Legal Framework of the OSCE (Hrsg. mit Mateja Steinbrück Platise und Carolyn Moser (CUP 2019); „The Concept of International Organization” (mit Angelo Golia), in: Jan Klabbers (Hrsg.), The Cambridge Companion to International Organizations Law (CUP 2022), 25-49).
Die Mitwirkung internationaler Organisationen an Verfassungsprozessen in Mitgliedstaaten ist rechtmäßig und legitim, jedoch vielfach wenig wirksam. Zur Steigerung der Akzeptanz und damit verbundenen nachhaltigeren Wirkung muss die Verfassungsförderungsarbeit an die postkoloniale Konstellation angepasst werden („International Organizations as Constitution-Shapers: Lawful but Sometimes Illegitimate, and Often Futile”, UC Irvine Journal of International, Transnational, and Comparative Law 8 (2023), 61-106; „International Organizations as Constitution-shapers: Promoting or Undermining a Transnational Rule of Law?” in: Gregory Shaffer/Wayne Sandholtz (Hrsg.), The Rule of Law under Pressure: A Transnational Challenge (CUP 2024).
Nichtstaatliche Akteure in allen drei Sektoren (inter-gouvernemental, zivilgesellschaftlich und wirtschaftlich) haben sich als prinzipiell legitime und effektive Standardsetzer etabliert, deren Relevanz trotz Erosion der Völkerrechtsordnung aktuell nicht abnimmt (Non-State Actors as Standard Setters (CUP 2009) (Hrsg. mit Lucy Koechlin/Till Förster/Gretta Fenner Zinkernagel)).
Grundlegende Rechtsnormen der EU können und sollten als Verfassung der EU qualifiziert werden (unabhängig von der Existenz einer formalen Verfassungsurkunde). Diese europäische Verfassung erlangt ihre Legitimation vor allem durch Bewährung, somit durch ihren „Output“, also Rechts- und Politikergebnisse im europäischen öffentlichen Interesse, weniger aufgrund ihrer Genese und über den „Input“ von Seiten der europäischen Bürger durch Wahlen und Abstimmungen (Elemente einer Theorie der Verfassung Europas (Duncker & Humblot 2001).
Global Governance: Konstitutionalisierung und Dekonstitutionalisierung
Internationale, „globale“ und regionale Organisationen sowie nichtstaatliche Akteure
Individual as Primary Subjects
Ius Contra Bellum, In Bello and Post Bellum
Globalgeschichten des Völkerrechts
Epistemischer Nationalismus, Multiperspektivismus und Standpunktepistemologie