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Völkerrechtliche Praxis der Bundesrepublik Deutschland im Jahre 1996


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Volker Röben


XII. Zusammenarbeit der Staaten

3. Arbeits- und sozialrechtliche Zusammenarbeit

    109. Das in Rom am 10. Juli 1995 unterzeichnete Abkommen zwischen der Bundesregierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der italienischen Republik über die Erstattung von Aufwendungen für Sachleistungen der Krankenversicherung wurde durch Verordnung vom 21. März 1996 in Kraft gesetzt.233

    110. Es fand im Berichtszeitraum eine Unterrichtung des Bundestages durch die Bundesregierung über die Entwicklung und den Aufbau von sozialen Sicherungssystemen in den Entwicklungsländern statt.234



    233 Bundesarbeitsblatt 6/1996, 29.
    234 BT-Drs. 13/4535.