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3. Arbeits- und sozialrechtliche Zusammenarbeit
109. Das in Rom am 10. Juli 1995 unterzeichnete Abkommen zwischen der Bundesregierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der italienischen Republik über die Erstattung von Aufwendungen für Sachleistungen der Krankenversicherung wurde durch Verordnung vom 21. März 1996 in Kraft gesetzt.233
110. Es fand im Berichtszeitraum eine Unterrichtung des Bundestages durch die Bundesregierung über die Entwicklung und den Aufbau von sozialen Sicherungssystemen in den Entwicklungsländern statt.234