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Völkerrechtliche Praxis der Bundesrepublik Deutschland im Jahre 1996


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Volker Röben


XVII. Friedenssicherung und Kriegsrecht

2. Kollektive nicht-militärische Maßnahmen

    186. Im Zusammenhang mit den Folgen des VN-Embargos gegen Jugoslawien legte die Bundesregierung dar, daß sie keinen bezifferbaren Überblick über die Verluste, die den mit dem ehemaligen Jugoslawien Handel treibenden deutschen Unternehmen durch die Verhängung des VN-Embargos gegen Jugoslawien entstanden seien, habe.397

    187. Zur Lage in Afghanistan und ihren Implikationen für den internationalen Frieden und Sicherheit brachte Deutschland einen Resolutionsentwurf398 ein.399 Dieser besteht aus zwei Teilen: "Emergency international assistance for peace, normalcy and resonstruction of war-stricken Afghanistan" und "The situation in Afghanistan and its implications for international peace and security".



    397 BT-Drs. 13/4596, 31.
    398 UN-Doc. A/51/L.49.
    399 UN-Doc. A/51/PV.84, 7.