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Abstracts der letzten 4 Hefte

Die „Völkerrechtsfreundlichkeit“ der Bundesverfassung: Zum Zusammenspiel von Erzeugungs- und Aufnahmeebene

Dieser Beitrag unterzieht das vorherrschende Narrativ einer relativ ausgeprägten Völ-kerrechtsfreundlichkeit der Schweizerischen Bundesverfassung einer Überprüfung. Es werden zwei Problemebenen unterschieden: jene der Erzeugung und jene der Aufnah-me von Völkerrecht. Deren Verhältnis ist – so eine These des Beitrages – wie das Zu-sammenspiel korrespondierender Wasserbecken zu verstehen. Zwischen Grosszügig-keit auf der einen und Zurückhaltung auf der anderen Seite bestehen jeweils Zusam-menhänge. Im Kern geht es vor allem darum, aussenpolitische Verlässlichkeit und innenpolitische Legitimationserwartungen auszubalancieren. Der Beitrag konstatiert mit Blick auf die Schweiz zunächst auf der Erzeugungsebene hohe Hürden für die Einge-hung neuer völkerrechtlicher Bindungen. Dies hängt vor allem mit dem Verfassungs-entscheid für ausgebaute direktdemokratische Institutionen zusammen. Mit Blick auf die Aufnahmeebene lässt sich die Bundesverfassung als „gemässigt monistisch“ be-schreiben. Der Grundentscheid für ein monistisches System wird vor allem durch die Praxis zum „self-executing“ Charakter völkerrechtlicher Bestimmungen und durch das Rangregime relativiert. Das etablierte Narrativ trägt insbesondere den hohen Hürden bei der Eingehung neuer Bindungen ungenügend Rechnung und bedarf der Korrektur.

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