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Abstracts der letzten 4 Hefte

Unmittelbare Anwendbarkeit von völkerrechtlichen Verträgen und Völkergewohnheitsrecht – Deutschland

Für die praktische Wirksamkeit von völkervertraglichen und völkergewohnheitsrechtlichen Normen ist deren innerstaatliche Anwendbarkeit essenziell. Der Beitrag stellt die deutsche verfassungsrechtliche Dogmatik zu dieser Problemstellung dar, wie sie maßgeblich vom Bundesverfassungsgericht entwickelt und verfestigt worden ist. Dabei zeigt sich, dass der Grundsatz der „Völkerrechtsfreundlichkeit“ aus sich heraus keine Aussagen dazu treffen kann, unter welchen Voraussetzungen Völkerrecht innerstaatliche Geltung erlangt. Gleiches gilt für die nachgelagerte Frage, unter welchen Voraussetzungen innerstaatlich gültig gewordenes Völkervertrags- oder Völkergewohnheitsrecht unmittelbar anwendbar ist. Bei den Fragen der innerstaatlichen Anwendbarkeit von völkerrechtlichen Normen geht es aus einer deutschen Verfassungsrechtsperspektive eigentlich um Fragen der „offenen Staatlichkeit“. Sie ist als verfassungsrechtliche Grundentscheidung auch für die abschließend behandelte Problemstellung wichtig, ob und inwieweit eine „Abkommensüberschreibung“ („Treaty Override“) verfassungsrechtlich zulässig ist.

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